Erstausstattung

  • Hallo an alle im Forum,

    da ich kein verwandtes Thema so auf die schnelle hier gefunden habe. Eröffne ich ein neues Thema.

    Zwar folgendes, ich habe 2016 Erfolgreich eine Entwöhnungstherapie beendet und bin von dort aus ins Betreutenwohnen (möbliert) gezogen.

    Dazu muss ich schrieben ich habe vorher in xxxxxxxxxx gelebt und habe dort eine Erstausstattung bekommen, dies ist aber zirka 8 Jahre her und mit meinem Drogenkonsum und mit dem Aufenthalt der Therapie verloren gegangen. Jetzt möchte ich eine eigene neu Wohnung beziehen. Habe in der letzten Woche ein Hauptantrag in xxxxxxxxxxxxxx für die Erstausstattung beantragt. Dort habe ich sie bewilligt bekommen aber als Darlehen. Jetzt kommt meine frage. Darf oder ist es irgendwie im Gesetzt verankert oder klar beschrieben, das eine Erstausstattung als Darlehen herausgegeben kann oder darf nach so einer langen Zeit?


    Mit freundlich Grüßen

    und dankbar für jede Antwort

    Dominik Herrmann

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    Grace

  • Hallo,

    Erstaustattungen werden i.A. nicht als Darlehen gewährt. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen daran gebunden. In Deinem Fall wurde offensichtlich bereits eine Erstausstattung gewährt. Nach einem Umzug besteht hier nicht automatisch ein neuer Anspruch - auch nach 8 Jahren nicht. Denn das würde ja im Umkehrschluß bedeuten, daß ich alle paar Jahre einen entsprechenden Antrag stellen könnte. Auch handelt es sich ja nicht um eine Erstaustattung.

    Die Frage wäre also - was ist mit der ursprünglichen Ausstattung geschehen?

    Gruß!

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Ist es den Ausschlaggebend wichtig wo die Erstausstattung vor 8 Jahren verloren gegangen ist? Sie habe ich durch Desinteresse und Räumungsklage verloren unter Drogenkonsum. Mein Beweggrund ist der, wenn ich die Erstausstattung als Darlehen beziehen muss, dazu die Kaution. Fallen mir schon 20 % meiner Regelleistung weg. Ist das normal ?

    Mfg

  • Hallo,

    Ist es den Ausschlaggebend wichtig wo die Erstausstattung vor 8 Jahren verloren gegangen ist?

    Ja.

    Sie habe ich durch Desinteresse und Räumungsklage verloren unter Drogenkonsum.

    Welchen Grund sollte es für einen erneuten Zuschuß geben? Man wird davon ausgehen, daß Du auch diesen wieder aus Desinteresse vergeigst. Hier wären m.M. nach nur Nachweise z.B. über eine Therapie sinnvoll.

    dazu die Kaution. Fallen mir schon 20 % meiner Regelleistung weg. I

    Wieso hast Du die Mietkaution als Darlehen bekommen? Im Normalfall wird diese als Zuschuß (direkt an den Vermieter) und mit einer Abtretungserklärung Deinerseits gezahlt.

    Gruß!

  • Hallo!

    Das der Betreuer beim betreuten Wohnen helfen kann, ist klar.

    Ich verweise hier auf den Beitrag von Corinna und würde den

    TE bitten die Fragen zu beantworten: Erstausstattung

    Die Antwort wäre bitte abzuwarten! Es macht keinen Sinn hier weiterzumachen,

    wenn der TE nicht antwortet.

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