Krankengeld ausgelaufen - Aussteuerung - ALG II Anspruch ab wann

  • Hallo,

    Mein Krankengeld ist am 20.05.18 (Pfingstsonntag) Ausgelaufen. Ich war am ersten Werktag danach am 22.05 beim Jobcenter vorstellig um ALG 2 zu beantragen.


    Nun kam der Bewilligungsbescheid mit der Bewilligung ab 01.06.18 und dem Vermerk, dass ich im Mai keinen Anspruch hätte, da im Mai von der Krankenkassse um die 700€ Krankengeld bezahlt wurden.

    Ich dachte bis jetzt immer dass man den Monat in dem man den Antrag stellt auch voll bezahlt wird?

    Kann mir jemand sagen, ob das so Rechtens ist? ich traue denen nämlich keinen "Zentimeter".

    Danke schon mal im Voraus.

  • Hallo!

    Du hast doch im Mai 700 Euro Krankengeld bekommen. Weshalb sollte also deiner

    Meinung nach für diesen Monat zusätzlich noch ALG II gewährt werden?

     

    Weil das Krankengeld bis zum 20.05.18 bezahlt wurde. und nicht bis zum 31.05.18 ... Wenn das Krankengeld zum bsp. am 05.06.18 ausgelaufen wäre , wären es nur ca. 180€ gewesen.... was hätte ich dann machen sollen?? Ist es nicht so dass ALG2 im Normalfall für den ganzen Monat ab Antragstellung gezahlt wird?

    Zitat korrigiert! Antworten gehören nicht

    in das Zitat

    Grace

  • Hallo!

    Krankengeld ist eine Sozial-/Lohnersatzleistung und wird als Einkommen

    im Sinne von § 11 SGB II auf den ALG II Anspruch angerechnet.

    700 Euro sind viel und es kommt darauf an, was du an ALG II Anspruch hast.

    Alleinstehende haben 416,00 Euro plus Kosten der Unterkunft. Werte hier

    nicht bekannt und es kann nicht beurteilt werden, ob du noch Anspruch hast

    für Mai. Das müsstest du mit einem ALG II Rechner selber überprüfen.

    Gruß

  • Richtig.

    Du müsstest wissen, wie hoch dein monatlicher Bedarf gem. SGB II ist. Das hast du uns hier nicht verrraten.

    Konsequenz:

    Ist dein Bedarf höher als 700,- , dann wäre der Bescheid falsch. Dann wäre Widerspruch angezeigt.

    Dann müsste anteilig für die Resttage im Mai noch ergänzendes Alg2 gezahlt werden. Auf keinen Fall aber volles Alg2 für den ganzen Monat.

  • Der Antrag wurde für Mai abgelehnt und ab Juni Bewilligt.

    Ja, das hatte ich schon verstanden. :)

    Fehlzeiten bei der Rentenversicherung?

    Meinst du wirklich, das JC leistet für Mai oder Juni oder sonst eine Zeit deines Alg2-Bezuges Beiträge an die Rentenversicherung? Wie kommst du darauf?

    Gern nochmal:

    Wenn dein Alg2-Bedarf (Regelbedarf und KdU) für den Monat Mai höher ist als die Krankengeldzahlung von 700,-, dann hast du Anspruch auf ergänzendes Alg2 für den Monat Mai.

    Dann wäre die Ablehnung falsch. Dagegen kannst du etwas tun.

    Gern dazu ein Beipiel:

    Herr X erhielt Krankengeld bis 20.05. in Höhe von 700,-

    Herr X ist Single und hat einen mtl. Regelbedarf von 416,- + 9,57 Mehrbedarf für dez. WW + 41,60 Mehrbedarf für spez. Ernährung.

    Er hat KdU von 350,-

    Sein Gesamtbedarf ist damit 817,17 €.

    Er hätte damit Anspruch auf ergänzendes Alg2 , und zwar auf 117,17€.

    Weil das Krankengeld seinen Bedarf für den Monat Mai nicht deckt.

    Hilft dir das?hmm

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