Mietsenkungsaufforderung Kosten der Unterkunft - ALG II Aufstockung und Fragen

  • Bin Aufstocker im ersten Bewilligungszeitraum. Habe Mietsenkungsaufforderung bekommen:

    - jetzige Kosten von ~400€ werden längstens 6 Monate übernommen

    - angemessene Bruttokaltmiete (1 + 1 temporäres Kind) sei ~325€ (~52m2)

    - wollen Angemessenheit der Heizkosten prüfen, dafür BK-Abrechnung Vorjahr haben

    - nicht machbar (gibt keine BKA pro Wohneinheit)

    Frage (habe echt gesucht..): Heißt das, daß nach den 6 Monaten nur noch die "angemessene Bruttokaltmiete" von ~325€ bekomme (+ eine Heizpauschale), oder werden die Kosten der Unterkunft dann komplett nicht mehr übernommen?

    Widerspruchsfrist ist heute, leider spät gesehen..

  • Hallo,

    daß nach den 6 Monaten nur noch die "angemessene Bruttokaltmiete" von ~325€ bekomme (+ eine Heizpauschale)

    die angemessenen KdU beziehen sich auf die Bruttokaltmiete.

    werden die Kosten der Unterkunft dann komplett nicht mehr übernommen?

    Es werden nur noch die angemessenen KdU übernommen.

    Gruß!

  • Danke.

    Aufgabe wäre dann also, Wohnungsangebote zu sammeln und zu dokumentieren (zu dem Preis wirds nichts geben) um nach den zugestandenen 6 Monaten weiterhin KdU in vollem tatsächlichen Umfang zu bekommen, richtig?

  • masta

    Das ist völlig korrekt. Bestenfalls führst du die Liste handschriftlich und weist dem Jobcenter jeden Monat mittels Kopie deine Bemühungen nach.

    Adresse - Vermieter - Größe - Preis - Datum Kontaktaufnahme - Absage / Zusage


    Wird das Kind bei den KdU Berücksichtigt? Wenn nein, wie viele Tage im Monat ist es bei dir? Gibt es eine schriftliche Umgangsvereinbarung?

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