Aus 3er WG wird 2er WG mit Wohnzimmer – wird das übernommen?

  • Guten Tag an alle!

    ich bin leider im Internet und auch hier nicht wirklich fündig geworden zu meiner Frage, auch weil ich nicht weiß, wie ich die Suchworte formulieren soll.

    Das Problem ist folgendes:

    Ich wohne momentan in einer 3er WG. Meine Mitbewohnerin und ich beziehen beide ALG II, haben aber recht günstige Zimmer (320 EUR und 280 EUR) für eine Stadt wie Hamburg. Unser Mitbewohner, der das größte Zimmer hat und 340 EUR bezahlt, zieht in 1 - 2 Monaten aus.

    Nun haben wir beide uns überlegt, ob es vom Jobcenter wohl übernommen würde, wenn wir uns statt eines neuen Mitbewohners ein Wohnzimmer einrichten, sodass sich die jeweilige Miete für jede von uns um 170 EUR erhöhen würde. Wie ließe sich dies rechtfertigen?

    Momentan steht nur meine Mitbewohnerin als Hauptmieterin im Vertrag, dieser wird allerdings bald geändert, sodass ich auch als Hauptmieterin darin stehe werde.

    Beim Jobcenter hieß es, wir müssten dazu ein formloses Schreiben einreichen. Wir wissen allerdings wie gesagt nicht, wie das gerechtfertigt werden könnte. Falls die zusätzlichen 170 EUR nicht übernommen werden, bräuchten wir dann nämlich schnellstmöglich jemand neues, der einzieht. Die Bearbeitung kann ja auch wieder dauern.

    Kann hier vielleicht jemand helfen?

    Vielen, vielen Dank im voraus!!!!!!!!

    Liebe Grüße

    Blickdicht

  • Das Problem besteht darin, dass ihr keinen Anspruch darauf habt die Mietobergrenze auszuschöpfen, d.h. es ist nicht möglich, dass ihr eure Miete mal eben so erhöht.

    Tatsächlich wird deine Freundin als Hauptmieterin die weiteren 340 € tragen müssen, denn die Kosten fallen an und die höheren Kosten hat sie nicht zu verantworten. Dann müsste man sehen, ob die Wohnung noch angemessen ist, wenn sie diese Kosten tragen muss. Ist die Wohnung nicht angemessen, müsste sie eine günstigere Wohnung suchen oder einen neuen Untermieter suchen.

    Dass du den Mietvertrag mit unterschreibst wird negative Folgen für dich haben. Denn dadurch erhöhen sich deine Unterkunftskosten. Die Erhöhung ist allerdings nicht notwendig Schließlich hast du ja eine Unterkunft die bezahlbar ist. Warum sollte also das Jobcenter mehr für deine Unterkunft bezahlen?

    Ich rate daher dringend davon ab.


    Ihr könntet allerdings das Jobcenter nach Zustimmung zu eurem Plan fragen. Ich gehe aber ganz stark davon aus, dass das Jobcenter nicht zustimmt, weil euer Vorhaben nicht notwendig ist und die Kosten insgesamt erhöht.

  • Meine Meinung:

    Ich empfehle auf jeden Fall, dem JC ein solch angebotenes formloses Schreiben zu schicken und die Situation erklären.

    Aber eine Mieterhöhung von je 170,- lässt sich wahrscheinlich nicht darstellen.

    Eine Aufforderung zur Kostensenkung ist auch nicht angezeigt.

    Vor allem, weil es keinen wichtigen Grund gibt. Es gibt nur eure Idee, komfortabler zu wohnen.

    Versuchen könnt ihr das.

    Ansonsten eben einen 3. MB suchen. Sollte in HH nicht schwer sein.

    Beim Jobcenter hieß es, wir müssten dazu ein formloses Schreiben einreichen.

    Also machen. Wichtige Daten eintragen.

    Die Bearbeitung beim JC wird nicht Wochen dauern.

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