Kein Weiterbewilligungsantrag gestellt und Sanktionen

  • Ein etwas ungewöhnlicher Fall, aber vielleicht bekomme ich hier ein paar Tipps?

    Im November 2017 wurde ich auf dem Heimweg von mehreren Männern zusammengeschlagen, so dass ich im Krankenhaus behandelt werden musste. In der Folge verkroch ich mich in meiner Wohnung und hatte über Monate Angst diese zu verlassen. Ich kümmerte mich um nichts mehr, öffnete meine Post nicht mehr, lange Rede - kurzer Sinn, erst im März 2018 nahm ich nach langem Zureden von Freunden ärztliche Hilfe in Form eines Psychiaters an, welcher eine akute Angststörung und Depression diagnostizierte welche mit Medikamenten und einer Therapie behandelt werden.

    Im Dezember 2017 hätte ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen, was ich nicht getan habe. Somit bekam ich ab 01/2018 keine Leistungen mehr vom Jobcenter. Allerdings bekam ich immer wieder Einladungen, welche ich nicht wahrgenommen habe und so kam es zu Sanktionen, wegen versäumten Terminen.

    Im Mai 2018 bekam ich erneut eine Einladung und war inzwischen wieder so fit, dass ich den Termin wahrnehmen konnte. Von meinem Sachbearbeiter erfuhr ich, dass ich seit 01/2018 "komplett raus" bin und erst mal einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen muss. Erst dann soll ich mich wieder bei ihm melden. Dies habe ich am selben Tag getan.

    Nun bekomme ich eine schriftliche Bewilligung für ein Jahr ab 05/2018, allerdings werden mir die Sanktionen in den nächsten Monaten abgezogen/gemindert.

    Meine Fragen dazu:
    1) Wenn ich seit 01/2018 "komplett raus" war, weil ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe, warum dürfen dann Sanktionen für versäumte Termine verhängt werden? Ich habe seit 01/2018 wie bereits geschildert, keine Zahlungen mehr erhalten. Wieso muss ich Termine wahrnehmen und kann sanktioniert werden, wenn ich "raus" bin? Bringt es etwas, hier ggf. jetzt noch zu widersprechen?

    2) Es wurde seit 01/2018 auch keine Krankenversicherung mehr bezahlt, so dass mich meine Krankenkasse, inzwischen als freiwillig versichert einstuft und eine Nachzahlung von 800 Euro für die Monate 01/2018 bis 05/2018 von mir fordert. Dies kann ich natürlich nicht bezahlen. Kann ich hier ggf. ein Darlehn beantragen?

    3) Meine Miete wurde seit 01/2018 auch nicht bezahlt. Meine Vermieterin, die ich gut kenne, stundet mir das seit Januar. Bezahlt werden muss es trotzdem. Kann ich hier ggf. auch ein Darlehn beantragen?

    Liebe Grüße!

    Einmal editiert, zuletzt von IchBins (8. Juni 2018 um 05:39)

  • Hallo,

    zu 1) Was steht genau in dem Schreiben * komplett raus*?

    zu 2) Das ist so. Du kannst mit der KV eine Ratenzahlung vereinbaren.

    zu 3) wohl nicht vom JC. Aber du kannst versuchen, mit der Vermieterin eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

    Somit bekam ich ab 01/2018 keine Leistungen mehr vom Jobcenter. Allerdings bekam ich immer wieder Einladungen, welche ich nicht wahrgenommen habe und so kam es zu Sanktionen, wegen versäumten Terminen.

    In welchem Zeitraum kamen denn die Einladungen?

    Bevor eine Sanktion (Meldeversäumnis nach § 32 SGB II) beschieden wird, muss eine Anhörung nach § 44 SGB X erfolgen. Hattest du die Möglichkeit einer Anhörung/Stellungnahme?

  • Die Einladungen kamen im Zeitraum 01/2018 bis 05/2018, also in der Zeit, in der keine Zahlungen mehr erfolgt sind.
    "Komplett raus" ist ein Zitat der Aussage meines Sachbearbeiters. Als ich im Mai zu besagtem Termin erschien, wies er mich auf die Sanktionen hin, die aufgrund versäumter Termine entstanden sind. Ich sagte, sowas wie, dass es dann eben so ist und fragte, wovon diese denn abgezogen werden, da ich im Moment keine Leistungen beziehe. Daraufhin schaute er in seinen Computer und meinte, dass ich seit Januar "komplett raus" bin, weil ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt hätte und ich jetzt erst mal nach unten gehen müsste und einen neuen Antrag stellen soll. Erst wenn dieser bewilligt ist und ich wieder Geld bekomme, soll ich ihn kontaktieren.

    Das habe ich dann gemacht und "unten" erfahren, dass man erst nach 6 Monaten einen neuen Antrag stellen muss. Da es bei mir erst 5 waren, wurde ein Weiterbewilligungsantrag gestellt, welcher jetzt bewilligt wurde, jedoch mit den Sanktionen für die nächsten Monate. Eine Anhörung gab es nicht, eine Stellungnahme habe ich dazu auch nicht abgegeben. Es geht um 3 versäumte Termine, also 3 Minderungen für jeweils 3 Monate.

  • So wie du das schilderst klingt das Plausibel. Ich gehe davon aus, dass das Jobcenter hier falsch handelt.

    Gegen den Bewilligungsbescheid und eventuelle Sanktionsbescheide legst du Widerspruch ein. In dem Widerspruch weist du darauf hin, dass du 1. im Zeitraum in dem das Sanktionsereignis erfolgt sein soll nicht im Leistungsbezug warst und 2. sollte nicht binnen einer Woche eine Nachzahlung und Korrektur erfolgen, du beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen wirst. Du solltest auch mit dem Widerspruch zusammen persönlich beim Jobcenter aufschlagen und einfach mündlich wiederholen, was du im Widerspruch geschrieben hast, damit der Sachbearbeiter reagieren kann.


    Ich gehe davon aus, dass die Sache dann erledigt ist.

    Falls nicht empfehle ich einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht. Den kannst du ohne Anwalt durchführen, es gibt keine Gerichtskosten und wir würden dich bei der Formulierung unterstützen.

  • Hallo!

    Mir ist nicht ganz klar, was in dem Zeitraum von November 2017 bis

    Ende Dezember 2017 los war. Da warst du ja im Leistungsbezug??

    Habe Fragen dazu:

    Hast du im November 2017 dem Jobcenter eine AU geschickt und

    das Jobcenter vom Krankenhausaufenthalt unterrichtet?

    Allerdings bekam ich immer wieder Einladungen, welche ich nicht wahrgenommen habe und so kam es zu Sanktionen, wegen versäumten Terminen.

    Die Daten dieser Einladungen, kamen auch im November und Dezember

    Einladungen, auf die du nicht reagiet hast?

    Hast du inzwischen alle Post geöffnet?

    Gab es Anhörungs-Schreiben, wenn eventuell Sanktionen in diese Zeit fallen.??

    Gruß

  • dass ich seit Januar "komplett raus" bin, weil ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt hätte

    Wer nicht im Leistungsbezug ist (Grund egal) und trotzdem Einladungen zu Meldeterminen erhält, kann für die Meldeversäumnisse nicht sanktioniert werden.

    Der Vermittler, der dich seit 01/2018 mehrfach 3 x) eingeladen hat, hat entweder im System nicht sehen können, dass du gar keine Leistungen bekommst... oder hat einfach gepennt. Soll beides vorkommen.

    Allerdings muss auf jeden Fall vor dem Sanktionsbescheid eine Anhörung stattfinden.

    Da wäre ganz einfach zu erklären:

    Habe keine Leistungen beantragt, habe auch keine erhalten. Sanktion nach § 32 SGB II ist rechtswidrig.

    Wenn der Bewilligungsbescheid ab 1.5.2018 jetzt schon die Sanktionen (3 x10%) enthält, solltest du schriftlich Widerspruch einlegen.

    Du hast du 1 Monat Zeit ab Zugang dieses Bescheides.

  • Hast du im November 2017 dem Jobcenter eine AU geschickt und

    das Jobcenter vom Krankenhausaufenthalt unterrichtet?

    Nein, habe ich nicht gemacht. Im November selbst bekam ich kein Schreiben. Im Dezember lediglich den Weiterbewilligungsantrag, den ich nicht geöffnet und ausgefüllt hatte, daher gab es ab 01/2018 keine Zahlungen mehr. Die Einladungen kamen erst 2018.

    Der Sachbearbeiter war wirklich überrascht. Als ich ihm nämlich fragte, wovon die Sanktionen, über die er spricht, denn abgezogen werden, da ich ja seit Januar kein Geld mehr bekomme und meine KV mich inzwischen als freiwillig versichert führt, schaute er in den Computer und dann kam besagter Satz, dass ich seit Januar ja "komplett raus" wäre und erst mal runter müsste um einen neuen Antrag zu stellen.

    Ihr habt mir mit eurer Einschätzung sehr geholfen.
    Ich werde direkt morgen die erwähnten Schritte einleiten.
    Vielen lieben Dank erst mal.

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