Probearbeit - Praktikum - ALG II Maßnahme mit eventueller Übernahme - verminderte Erwerbsfähigkeit- ablehnen

  • Hallo,

    ich brauch mal etwas Info zu Hartz 4.

    Mir wurde eine Maßnahme vermittelt, Probearbeiten/Praktikum in einem Job den ich nicht gelernt habe.

    Ich habe im Buero gelernt, arbeite jetzt erstmal eine Woche als Kassiererin und soll dann vielleicht uebernommen werden.

    Jetzt ist aber mein Problem das ich Rueckenprobleme habe. Bandscheibenvorfaelle. Einen "Handscanner" gibt es nicht. Ich muss also ALLES heben und ueber den scanner ziehen. 8 Stunden am Tag und ich leide.

    das Jobcenter weiss bescheid und als ich meine Bedenken geaeussert habe meinte meine Sachbearbeiterin das ich dem Arbeitgeber nichts von der Verletzung sagen darf sonst nehmen die mich nicht mal fuers Praktikum.

    Aber was mache ich denn jetzt?

    Ich kann den Job nicht annehmen FALLS er mir angeboten wird. Das wuerde noch viel zusaetzlichen Schaden verursachen.

    Was passiert wenn ich das Jobangebot ablehne?

  • Hallo!

    Wer ALG II Antrag stellt, sollte solche Einschränkungen vor Abschluss

    der EGV angeben. Das JC schaltet dann den ärztlichen Dienst ein:

    Ärztlicher Dienst

    ich habe es von Anfang an angegeben. vom aerztlichem Dienst hat mir keiner was gesagt.

    Was mach ich jetzt? an wen muss ich mich wenden? im Text steht "Ihre Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft übernimmt dies. Auch Jobcenter können den Ärztlichen Dienst beauftragen." ist das meine Sachbearbeiterin?

    Die Dame die meinte ich soll der Stelle nicht sagen das ich verletzt bin. Wenn ich jetzt die Hotline anrufe lacht die mich doch aus...

  • Hallo!

    Auch Jobcenter können den Ärztlichen Dienst beauftragen." ist das meine Sachbearbeiterin?

    Die Dame die meinte ich soll der Stelle nicht sagen das ich verletzt bin. Wenn ich jetzt die Hotline anrufe lacht die mich doch aus...

    Zitat von § 10 SGB II - Zumutbarkeit
    (1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,

    Du wendest dich an deinen Sachbearbeiter, berufst dich auf § 10 (1) SGB II

    und forderst ihn auf den ärztlichen Dienst einzuschalten, weil du wegen

    der körperlichen Einschränkung nicht in der Lage bist diese Tätigkeit

    auszuführen.

    Nach der Begutachtung kann das JC nur noch unter Berücksichtigung

    des Gutachtens und der darin enthaltenen Einschränkung dir

    Stellenangebote unterbreiten.

  • Das Problem ist keine grundsätzliche Erwerbsfähigkeit, sondern die Geeignetheit für diesen Job.

    Du hast Bandscheibenvorfälle und musst schwer heben. Du hast dadurch Schmerzen. Folglich bist du für die Arbeit als Kassiererin nicht geeignet.

    Hol dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von deinem Arzt und sag dem Arbeitgeber bescheid.

    Reiche das Attest auch beim Jobcenter ein. Die AUB musst du solang verlängern, bis man dich aus der Maßnahme rausnimmt.

    Dann muss etwas anderes für dich gefunden werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!