Exmatrikuliert aber noch Bachelorarbeit - ALG II Anspruch

  • Hallo,

    ich bin bis zum 31.8. Student, ab 01.09.18 eximatrikuliert.

    Allerdings schreibe ich dann noch an der Bachelorarbeit bis längstens Oktober.

    Steht mir ab 01.09.18 ALG II zu und erhalte ich Leistungen trotz das ich noch an der Arbeit schreibe, aber kein Student mehr bin?

    Ich hoffe auf Antworten, vielen Dank!

  • Hallo,

    ein Anspruch auf ALG II ist vom Grundsatz her ab September vorhanden.

    Allerdings kannst Du nicht damit rechnen, daß man Dich wegen der Bachelor-Arbeit von der normalen Vermittlung ausnimmt.

    Gruß!

  • Ich versuchs noch mal anders:

    Wenn du deine Ex-Bescheinigung bei der Antragstellung auf Alg2 vorlegst, und wenn du die anderen Voraussetzungen für SGB-II-Leistungen erfüllst, dann kannst du Alg2 erhalten.

    Die wichtige Voraussetzung ist bei deiner Frage eben, dass du der Vermittlung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, obwohl du mit der B-Arbeit zu tun hast.


    Nach Konversation bearbeitet, interne Klärung.

    Grace

  • Ich stimme Corinna zu. Allerdings hat sie es unterlassen sich einzuschreiben und damit möglicherweise ihren BAföG-Anspruch dem Grunde nach vereitelt. Das könnte zu Rückforderungsansprüchen führen. Ob diese dann Bestand haben, ist eine andere Frage.

    Warum ist keine Einschreibung erfolgt?

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