Nachzahlung an Kindergeldkasse und Fragen

  • Hallo an alle, ich bin neu hier und habe gleich eine Frage an euch.Nach Langem hin und her schreiben wegen Kindergeld meiner Tochter muss ich jetzt eine Nachzahlung an die kindergeldkasse machen. Das ist in Ordnung aber, ich habe alle Unterlagen beim Jobcenter eingereicht das sie kein Anspruch hat und bitte um eine Verrechnung , Nachzahlung weil ja ihr Kindergeld auf die bedarfgemeinschaft angerechnet wurde. Heute habe ich lediglich eine änderungsbescheinigung bekommen mit der Begründung das meine Tochter ab mai kein Kindergeld bekommt und dadurch ihr Anspruch sich erhöht hat. Wir bekommen seit Januar für sie kein Kindergeld aber es wurde bis April immer als Einkommen von ihr mitberechnet, da ich wie erwähnt auf den Beschluss von der kindergeldkasse gewartet habe , habe ich im April alles eingereicht beim Jobcenter . Von Oktober bis Dezember muss ich das Kindergeld was ich für sie bekommen habe nachzahlen.

  • Hallo,

    Nachzahlung an die kindergeldkasse

    Das Kindergeld stand dir als Berechtigtem ab Januar nicht mehr zu?

    Es stand dir auch für Oktober-Dezember nicht zu? Hattet ihr zu der Zeit auch schon Alg2-Leistungen?

    Das JC hat es ab wann als Einkommen berücksichtigt?

    Das JC hat erst ab Mai wieder ohne KiG-Einkommen (also mit vollen Anspruch) berechnet?

    Ist es richtig, dass du für 3 Monate (okt-Dez) das erhaltene Kindergeld an die Familienkasse zurückzahlen sollst?

  • Hallo,

    leider geht die Rechtsprechung davon aus, dass zu viel gezahltes Kindergeld Einkommen darstellt, weil es im Bedarfsmonat vorhanden war. Die Rückforderung ändert daran nichts, da das Geld trotzdem bisher als Einkommen verfügbar war.

  • Ja wir müssen okt. bis Dez. zurückzahlen und hatten Leistungen von JC erhalten währenddessen .Das Jobcenter hat es schon vor 2 Jahren immer als Einkommen berücksichtigt , das Kindergeld.

    Ab mai wird es nicht mehr berücksichtigt obwohl sie seit Januar kein Kindergeld kriegt , habe es auch so schriftlich eingereicht gehabt .

    Ja , wir müssen nachzahlen , das Kindergeld an die kindergeldkasse.

    Ab Mai hat das Jobcenter das Kindergeld nicht mitberechnet

    Einen Satz zum Beitrag hinzugefügt

    Grace

  • Entschuldigung, aber du wiederholst dich.

    Und *Nachzahlen* scheint hier ein falscher Begriff zu sein. Ihr müsst wohl eher Kindergeld an die Familienkasse zurückzahlen, weil es euch aus irgendwelchen Gründen nicht zustand.

    Das Jobcenter hat es schon vor 2 Jahren immer als Einkommen berücksichtigt , das Kindergeld.

    Und wie war das? Stand es euch da auch nicht zu? Wie alt ist denn das Kind jetzt?

    Es ist gesetzlich so geregelt, dass Kindergeld Einkommen ist und sich das Alg2 dann entspr. verringert.

    Euer Problem ist dann:

    Ihr sollt für 7 Monate Kindergeld zurückzahlen. Sind das 7 x 194,-?

    Hast du schon mit der Familienkasse Kontakt aufgenommen?

    Heute habe ich lediglich eine änderungsbescheinigung bekommen mit der Begründung das meine Tochter ab mai kein Kindergeld bekommt

    Das war am Freitag. Gegen diesen Änderungsbescheid kannst du Widerspruch einlegen.

    Du hast dazu 1 Monat Zeit ab Zugang des Bescheides, also bitte keine Panik.

    Weißt du, wie man den schreibt?

    Wenn das JC den Änderungsbescheid falsch berechnet hat, werden sie ihn ändern und eine neue Berechnung anstellen.

  • Hallo , nachzahlen müssen wir von Oktober bis Dezember an die kindergeldkasse. Das habe ich ja erwähnt. Sie ist 19 und hat kein Anspruch mehr für Kindergeld das steht schon fest . Meine Frage war , sie bekommt ab Januar kein Kindergeld mehr aber bis Mai würde es in der bedarfgemeinschaft immer noch als Einkommen berücksichtig und dementsprechend bekam sie weniger Geld vom Jobcenter .Das war als Nachzahlung vom Jobcenter gemeint. Diese 5 Monate ob sie es zurückkriegt.

  • Hallo, ich versuchs auch gern nochmal.

    nachzahlen müssen wir von Oktober bis Dezember an die kindergeldkasse.

    Wenn einem Kindergeldberechtigten Kindergeld aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zusteht, dann verlangt die Familienkasse das Geld zurück.

    Man soll es also ZURÜCKzahlen, und nicht nachzahlen.

    aber es wurde bis April immer als Einkommen von ihr mitberechnet,

    Welche 5 Monate meinst du jetzt?

    Diese 5 Monate ob sie es zurückkriegt.

    Okt-Dez war dir schon klar--- das sind 3 Monate.

    Januar bis April---das sind 4 Monate.

    Was du jetzt machen kannst, habe ich dir gestern geschrieben.

    Wenn du offene Fragen nicht beantworten kannst oder möchtest, wäre ich dann jetzt fertig mit dem Thema.

  • Hallo!

    Es sollten vom Themenersteller klare Aussagen kommen, damit auch

    Hilfestellung möglich ist. Ich fasse zusammen und zitiere Casa:

    leider geht die Rechtsprechung davon aus, dass zu viel gezahltes Kindergeld Einkommen darstellt, weil es im Bedarfsmonat vorhanden war. Die Rückforderung ändert daran nichts, da das Geld trotzdem bisher als Einkommen verfügbar war.

    Es ist Einkommen, wird bei ALG II angerechnet und ist zurückzuzahlen,

    wenn kein Anspruch vorhanden war. Ameise schrieb:

    Somit wurden alle Informationen gegeben. Wenn der TE nicht auf

    Fragen reagiert, sie nicht beantwortet, können wir hier das Thema

    beenden.

  • Hallo!

    Schade , ich wurde nicht richtig verstanden . Dann beenden Sie bitte das Problem /Thema.

    Lg

    Solange du nicht auf Nachfragen eingehst, kann dir leider niemand helfen.

    Würdest du präziser antworten, könntest du auch Antworten erhalten.

    Konzentriere dich doch bitte auf die Nachfragen und versuche sie zu beantworten.

    Damit sich hier ein Dialog entwickeln kann, der dann auch hilfreich ist.

    Gruß

  • Darf ich versuchen zu helfen?

    Oktober bis Dezember wurde zu unrecht Kindergeld erhalten und muss zurückgezahlt werden. Wie oben beschrieben wird das JC deswegen nicht nachzahlen da das Einkommen ja vorhanden war (auch wenn es jetzt zurückgefordert wird).

    Januar bis April wurde kein Kindergeld mehr gezahlt, das JC hatte es in deren Berechnungen aber trotzdem drin. Der Änderungsbescheid der das nicht mehr gezahlte Kindergeld berücksichtigt gilt ab Mai. Der Threadersteller möchte nun wissen ob er das Geld für Januar-April vom JC nachgezahlt bekommen wird.

    Beantworten kann ich die Frage nicht, da ich nicht weiß ob es bei Bewilligungsbescheiden Widerspruchsfristen gibt, die der Threadersteller verpasst haben könnte. An sich hatte er auf jeden Fall Anspruch auf mehr Geld, aber ob das durch einen möglicherweise zu späten Widerspruch nun weg ist weiß ich nicht.

  • da ich nicht weiß ob es bei Bewilligungsbescheiden Widerspruchsfristen gibt

    Da kann ich gern helfen.

    Ein Bewilligungsbescheid (das ist ein Verwaltungsakt) kann mit Widerspruch innerhalb 1 Monat nach Zugang des Bescheides angegriffen werden. Auch ein Änderungsbescheid ist ein mit Widerspruch angreifbarer Verwaltungsakt.

    Sicher steht auch in deinen Bescheiden stets am Ende: Die Rechtsbehelfsbelehrung

    Oben im 1. Beitrag kannst du lesen, dass der Änderungsbescheid am 1. Juni beim EP zugegangen war. Daraus lässt sich leicht ermitteln, bis wann ein Widerspruch zeitlich möglich und juristisch zulässig wäre.

    durch einen möglicherweise zu späten Widerspruch ...

    Selbst da gibt es noch Möglichkeiten, damit eben nichts *weg ist*.

    Man kann dann nämlich noch einen Überprüfungsantrag stellen, und zwar bis maximal rückwirkend für die Bescheide ab 1.1.2017.

    --------

    Selbstverständlich nur, wenn man davon überzeugt ist, dass der/die Bescheide nicht rechtskonform sind.

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