Bedarfsgemeinschaft ALG II und Sanktionen

  • Hallo.

    Ich bin mit meinem Mann und unserer 5 Monate alten Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft und beziehen Alg II und habe ein paar Fragen, da ich mich nicht traue, im örtlichen Jobcenter zu fragen nach den bisherigen Erfahrungen.

    Unsere Miete wird ab nächsten Monat vom Jobcenter übernommen und direkt an unseren Vermieter gezahlt und ich würde gerne wissen, was passiert, wenn einer von uns eine Sanktion erhält?
    Es ist nicht eingetroffen oder steht kurz davor, ich möchte nur gern das Wissen darüber haben, da die SB von meinem Mann sehr forsch und dirigierend ist. Wenn jetzt für einen eine 100% Sanktion eintrudelt und Mietzahlung mit einschließt, was passiert mit der Miete? Müssen sich die Anderen in der BG nun Sorgen machen, dass die Miete nurnoch zu 2/3 gezahlt wird?

    Mein Mann hat bisher keine EGV bekommen - bei seinem Erstgespräch wurde mit ihm nicht wirklich besprochen wie es nun weitergeht (wir bekommen noch keinen Bezug, erst im nächsten Monat). Ihm wurde verdeutlicht, dass selbst die Penny-Kassiererin dazu beiträgt, dass er die Möglichkeit hat hier überhaupt auf dem Stuhl zu sitzen und dass er sich schon mal darauf vorbereiten kann dass er dazu verpflichtet ist, jede ihm zumutbare Arbeit anzunehmen und stellte ihm die Rechtsgrundlage auf Paragraphen vor. Er wusste nicht so recht, was er sagen sollte. Er hatte einen ganzen Ordner mit Unterlagen dabei die für Weiterbildungen/Jobs gedacht war. Da hat sie nur gesagt "Das brauch ich nicht sehen" und hat ihn direkt irgendwo quer durch die Stadt geschickt zum vorstellen, was er auch getan hat, weil er richtig Angst bekommen hat. Er wurde dann am selben Tag noch angerufen und für den Folgetag wieder herbestellt - was er auch getan hat. Dann hat er ein Packen von völlig bescheuerten Stellenausschreiben bekommen, mit den Worten, dass er sich bei jedem bewerben soll, innerhalb von 3 Tagen und dass er das nicht auf die Leichte schulter nehmen solle, sonst gäbe es Sanktionen.

    Ich glaube, mein Mann würde (aus Sorge um Mich und meiner Tochter) einfach zu allem Ja sagen. Mir gefällt das nicht, was er erzählte, wie er behandelt wurde und wie viel Angst ihm gemacht wurde. Er meinte zu mir, dass er das Gefühl hatte, dass Sie gar nicht zusammen an einer Joblösung suchen möchte. Ich bin gerade in Elternzeit. Wir sind weder lange im Bezug (Richtig angefangen hat er nicht mal) oder führen uns auf, als würde wir uns dagegen wehren aus dem Bezug rauszukommen.

    Aber ist das alles so korrekt wie es bisher gelaufen ist? Wir man nur dirigiert und hat zu tun, ohne Rücksicht auf eventuelle, eigene Vorstellungen?
    Wie gesagt, hat er sich im Vorfeld auf das Gespräch auch vorbereitet - mögliche Jobs bei Weiterbildungen (die auch gefördert werden können), Alternativen und Richtungen. Und nichts wollte Sie davon sehen.
    Was passiert, wenn er sich bei den Stellenangeboten nicht Innerhalb von 3 Tagen bewirbt? Bei den Stellenausschreiben steht nichts dabei, was passiert, wenn er sich nicht bewirbt. Eine EGV hat er wie gesagt nicht.

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    er ist tatsächlich dazu verpflichtet jede zumutbare Arbeit anzunehmen, also Arbeit die er körperlich und psychisch erledigen kann.

    Auf Vermittlungsvorschläge muss er sich bewerben, wenn diese eine Rechtsfolgenbelehrung haben. Erst mit Rechtsfolgenbelehrung kann sanktioniert werden, wenn er sich nicht bewirbt.

    Einen Anspruch auf Weiterbildung hat er nicht. Allenfalls, wenn er keine Arbeit findet, kommt eine Weiterbildung in Betracht.


    Kosten der Unterkunft müssen gezahlt werden.

    Das ist allerdings alles nichts, worauf man sich ausruhen sollte. Das Jobcenter hat die Pflicht ihn zu vermitteln und er die Pflicht sich Arbeit zu suchen.

  • Dass er Arbeit aufnehmen muss, die zumutbar ist, stellte ich nicht in Frage. Ich bin dennoch der Auffassung, dass die Vorgehensweise einem nicht das Gefühl gibt, dass die Situation besser wird, sondern schlimmer. Wenn einem bei einem Erstgespräch nichts anderes Vermittelt wird als "du hast zu tun, unabhängig davon wie es dir dabei geht", empfinde ich das einfach als sehr unterdrückend. Ich bin der Meinung, dass jemand in einem Job, mit dem er auch halbwegs zufrieden ist, auf lange Sicht mehr bewirkt als ihn einfach an den erst besten loszuwerden.

    Zum zweiten geht es auch nicht darum, das recht zu haben sich weiterzubilden. Im vorhinein sich aber nicht mal dafür zu interessieren, was jemand sagen möchte.. sie hat ja nichts abgelehnt weil sie nichtmal wusste worum es geht.

    Aber gut. Scheinbar war ich auf dem Holzweg. Ich muss dann sagen, dann wäre mir wichtiger mein Mann steigt in einen Job ein der auch auf lange Sicht etwas ist und seine 180 im Monat fallen dafür weg. Das bekommen wir dann auch irgendwie hin..

    Ich bin nach wie vor sehr erschüttert darüber, dass keine gemeinsame Lösung versucht wird zu finden, sondern nur einseitig. Es ist ja nicht so, dass kein elan vorhanden ist oder dass Bemühungen nicht gefruchtet hätten, dass man sagen könnte "okay, wir müssen uns von dem Gedanken lösen einen job in ihrer Branche zu finden".

    Dennoch bedanke ich mich für die Antwort. Dass die Sanktion in eine BG die Miete nicht angreifen kann, beruhigt schon sehr.

    Edit: wie siejt denn eine Rechtsfolgenbelehrung aus?

    Einmal editiert, zuletzt von Grysu (31. Mai 2018 um 12:12)

  • Hallo!

    Allerdings hat das JC auch Pflichten und das sei am Rande erwähnt.

    § 13 SGB I Aufklärung

    § 14 SGB I Beratung

    § 15 SGB I Auskunft

    Hier kann man auch nachlesen, welche Pflichten das Jobcenter hat:

    2. Potenzialanalyse

    Ausgangspunkt des gesamten Eingliederungsprozesses müssen die individuell festgestellten Fertigkeiten und Kompetenzen und per-sönlichen Verhältnisse der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person sein (sog. Profiling als Stärken- und Potenzialanalyse). In der Potenzialanalyse wird hierzu eine individuelle Einschätzung durchgeführt, die die Grundlage der Integrationsprognose für die Vermittlung und Beratung sowie den Einsatz von Eingliederungs-leistungen bildet. Eine vollständige Potenzialanalyse ist Vorausset-zung für den Abschluss einer EinV (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 1).

    Gemeinsam mit der erwerbsfähigen leistungsberichtigten Person sind nach der Potenzialanalyse die konkreten Schritte zur Integration in Arbeit (Integrationsstrategie) zu erörtern. Diese Schritte sind darüber hinaus in die EinV aufzunehmen. Dabei soll eine konkrete Prozessbeschreibung erfolgen, mit der durch Beratung, Vermittlung und ggf. Maßnahmeteilnahme eine Integration in Arbeit erreicht werden soll. Auf die Regelungen zum 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit wird verwiesen.

    3.Eingliederungsvereinbarung

    Das Jobcenter kann nicht irgendwas machen, sondern es gibt

    gesetzliche Vorgaben an die es sich halten muss. Heißt auch,

    dass bei Antragsstellung diese Schritte zu beachten sind.

    Denn Leistungsbezieher sind nicht rechtlos.

    Bitte vielleicht lesen!

  • Dass die Person im Jobcenter unfreundlich ist ärgerlich. Das kann ich verstehen. Allerdings kann ich hier nichts gegen unfreundliche Menschen tun, sondern nur über die Rechtslage aufklären.

  • Edit: wie siejt denn eine Rechtsfolgenbelehrung aus?

    Eine Rechtsfolgenbelehrung sagt dir, was passiert, wenn du bestimmte vereinbarte Pflichten nicht erfüllst.

    z.B. welche Sanktionen wann eintreten oder wann Leistungen ganz bzw. tw. eingestellt/versagt werden.

    Diese Pflichten (und Rechte) sollen zuerst in einer EinV /EGV/ gemeinsam vereinbart und schriftlich fixiert werden als freiwillige Vereinbarung.

    Aus den Vorhaltungen beim Erstgespräch kann noch keine Sanktion kommen.

    Die Tendenz geht allgemein dahin, neue Antragsteller gleich *in die Bewerbungsspur* zu schicken, d.h. gar nicht erst einrichten in H4.

    Darf ich fragen, warum dein Mann sich so auf Weiterbildung orientiert hat?

    Und warum wird eure Miete direkt an den Vermieter gezahlt? Wollt ihr das so?

    Habt ihr euch bei der Wohngeldstelle des örtl. Wohnungsamtes mal ausrechnen lassen, wieviel und ob ihr Wohngeld+KiZu erhalten würdet?

    Habt ihr als Erst-Antragsteller ein Merkheft *Alg2 /Sozialgeld* erhalten?

  • Er hat sich nicht direkt dahin orientiert. Im Antrag hatte er zu div. Dingen einen Erklärungstext abgegeben. u.a. Vorschläge für Arbeitsstellen und Aussichten für eventuelle Weiterbildungen die im Job helfen würden.
    Er wurde im Einladungsschreiben gebeten, die Unterlagen der Weiterbildungs-Träger mitzubringen, einer wurde sogar direkt namentlich genannt, von dem er die Dokumente/Zusage mitbringen soll. Also hat er in dem Monat alles zusammengesucht, für den namentlich genannten Träger noch einen Eignungstest abgelegt und Zusage erhalten und mitgenommen. Und dann hört er beim Termin nur, dass die Dame davon nichts wisse und sie es aber ebenso auch nicht sehen will.

    Versteh ich nun mal nicht. Da steht schon im Schreiben "bitte bringen sie die Unterlagen des Trägers XY mit" - und dann ist das völlig hinfällig, weil der SB davon nichts weiß und es ihm auch Gleich ist.

    Und ja, das mit der Miete wollten wir so. Einfach nur aus Sicherheit, dass die Zahlung der Miete auf Jeden Fall in keinem Szenario gefährdet wird.
    Wohngeld haben wir nicht ausrechnen lassen und das mit dem Merkheft.. ich meine schon.

  • Das bewahrheitet mal wieder: gehe nie allein zum Amt.

    So steht Aussage gegen Aussage, wenn Dein Mann einen Beistand mitnimmt, der auch ein paar Gesprächsnotizen machen kann, wird das nicht so einfach sein, danach zu sagen, davon wisse man nichts

  • Selbst wenn die Dame davon nichts weiß. Es gibt ein Einladungsschreiben.

    Auch kann die Dame des Jobcenters es sich anders überlegt haben.

    Was ein Beistand da bringen soll, weiß ich nicht.

    Im Übrigen besteht pauschal kein Rechtsanspruch auf Weiterbildungen.

  • Und dann hört er beim Termin nur, dass die Dame davon nichts wisse und sie es aber ebenso auch nicht sehen will.

    Das ist keine Aussage für immer und ewig. Und was ist jetzt aktuell der Stand?

    Im Antrag hatte er zu div. Dingen einen Erklärungstext abgegeben. u.a. Vorschläge für Arbeitsstellen und Aussichten für eventuelle Weiterbildungen die im Job helfen würden.

    Was ist denn ein Erklärungstext?

    Kannst du das bitte etwas genauer erklären, was unter *Vorschläge für Arbeitsstellen* zu verstehen ist? Warum bewirbt er sich nicht direkt dort bei diesen Arbeitsstellen?

    Gibt es Gründe, die eine Weiterbildung in seinem Beruf unerlässlich machen?

    Wann würde bei dem Träger, der die Zusage machte, die Weiterbildung denn beginnen?

    Und wie lange ist dein Mann aus seinem Beruf raus?

    Er meinte zu mir, dass er das Gefühl hatte, dass Sie gar nicht zusammen an einer Joblösung suchen möchte.

    Tja, so unrecht hat er da wohl nicht.

    Zuerst ist dein Mann dran. Bewerben-bewerben-bewerben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!