Aufforderung zur Mitwirkung paypal Konto

  • Guten Abend und ein sonniges Hallo! beer

    Brauche euren guten Rat: ich habe ein paypalkonto und das JC möchte Umsatznachweise für von 2017 bis heute (Aufforderung zur Mitwirkung). Da ich nun für einige Bekannte und Freunde, die sich nicht so gut im Internet auskennen und kein paypal haben Sachen gekauft und verkauft habe, sind es nicht wenige Umsätze übers Jahr. Wie soll ich denn jetzt hierfür den Nachweis erbringen, dass das nicht mein Geld ist? Muss ich von jedem Bekannten/Freund eine Bestätigung vorlegen? Was, wenn die das aber aus Datenschutzgründen nicht wollen? Ich kann die Transaktionen teilweise auch gar nicht mehr zuordnen. Welche Freibeträge habe ich denn und was kann oder wird passieren, wenn ich die Nachweise nicht lückenlos beibringen kann ?

    Muss ich nur Einkünfte oder auch Ausgaben belegen? Sollte ich jemand vom Fach mit zum Klärungstermin nehmen?


    Danke! pleasantry

    2 Mal editiert, zuletzt von foltyn (30. Mai 2018 um 20:03)

  • Die Frage ist berechtigt aber da die Freunde kein Paypal haben, bekamen sie es in bar, sonst hätte ich ja im Internet nicht für Sie im Auftrag etwas verkauft mit paypal Zahlung. Dann hätten sie es auch selbst tun können. Mit paypal ist es eben unkompliziert und schnell. Nur wenn ich jetzt für meine Hilfsbereitschaft Ärger bekomme, wäre das wirklich übel dash

  • Du müsstest schon nachweisen, dass es sich um Waren und Gelder anderer handelt. Immerhin kannst du nur dies beweisen bzw. die entsprechend dritten Personen. Im Zweifelsfalle wären die Personen zu benennen.


    Wie lang bist du denn schon im ALG2-Bezug?

  • Du müsstest schon nachweisen, dass es sich um Waren und Gelder anderer handelt. Immerhin kannst du nur dies beweisen bzw. die entsprechend dritten Personen. Im Zweifelsfalle wären die Personen zu benennen.


    Wie lang bist du denn schon im ALG2-Bezug?

    Seit 2016. In meinem Erstantrag stand wohl nichts von paypalkonto angeben. Ob es in den Weiterbewilligungsanträgen stand weiß ich nicht. Habe einfach immer für 4 Wochen Kontoauszug beigelegt und mehr wurde auch nicht verlangt.

  • foltyn

    Die Kritik war nicht auf Dich gemünzt, sondern auf jemanden, der hier offensichtlich straf- und sozialrechtlich bedenkliche "Hinweise" gegeben hat.

    Nebenbei bemerkt habe ich an dem genannten Urteil starke Zweifel. In der Rechtsdatenbank des Bundeslandes NRW läßt sich kein entsprechendes Urteil finden.

    Gruß!

  • foltyn

    Jetzt wird in den Formularen für die Weiterbewilligung auch nach paypal gefragt.

    Da du zur Mitwirkung aufgefordert wurdest, wie wäre es, wenn du kurz schriftlich oder dort im JC zur Niederschrift erklärst, wie das war.

    Diese Barzahlung an die Freunde nach dem Verkauf hast du aber vorher von deinem Konto abgehoben, oder?

    Ich mach manchmal etwas über paypal, weil ein Internetverkäufer nur paypal akzeptiert, aber wie Kontoauszüge von paypal zu beschaffen sind, weiß ich nicht.

    Wenn du seit ca 2 Jahren immer nur die KA des letzten Monats für einen WB-Antrag vorlegen musstest, hat sich jetzt wohl was geändert in deinem JC.

  • Im Ergebnis bleibt es dabei, dass du und die betreffenden Personen nachweisen, dass das Geld nicht dir gehört und warum diese kein PayPal-Konto anlegen konnten.

    Bestenfalls fängst du an aufzuschreiben was du dann für wen verkauft hast, bevor du es vergisst... Und für den Rest fragst du die betreffenden Freunde, an was die sich erinnern können und ob sie das ggf. bestätigen. Und immer alles aufschreiben!

  • Ja, man kann bei paypal eine tabellarische Umsatzliste herunterladen und auch ausdrucken. Bis zu 3 Jahren.

    Bin schon dabei, Bestätigungen einzuholen, zumindest von jenen Leuten, die ich zuordnen kann.

    Dessen ungeachtet wird die fehlende Mitteilung an das JC von der Existenz des PP Accounts sicher Folgen haben. Welche weiß ich nicht.

    Habe mir einfach nichts dabei gedacht, da ich das Geld nicht behalten habe. Auch die Barzahlungen sind schwer belegbar, weil ich immer am Anfang des Monats alles abhebe, was nicht Lastschrift ist. Aus früheren Schulden habe ich immer bisschen Angst vor Pfändungen, deshalb.

    Auf dem Giro ist auch nichts von paypal zu sehen, weil ich immer Geld auf paypal für eigene Internetkäufe gelassen habe und paypal nur Geld von deinem Giro abzieht, wenn nicht genug Guthaben vorhanden ist.

    Jetzt muss man halt sehen, wie es weitergeht und ob ich es glaubhaft erklären kann.

  • Dessen ungeachtet wird die fehlende Mitteilung an das JC von der Existenz des PP Accounts sicher Folgen haben. Welche weiß ich nicht.

    Bitte lies die entspr. §§ zu den Mitwirkungspflichten.

    Zitat

    Dort § 60, 65,66,67

    Also komme bestmöglich deinen Mitwirkungspflichten nach. Gar nicht reagieren, könnte zur Leistungseinstellung führen.

    Kann man aus den Umsatzlisten erkennen, dass du kein Einkommen erzielt hast und dass es evtl. sogar deine Vermögensumwandlung war, wird man dir keinen Strick draus drehen.

    Ich kapier das mit dem *bar* aber noch nicht so ganz.

    Wenn du für Leute ohne Internet was kaufst oder verkaufst, geben die dir Bargeld bzw. gibst du denen das dann nach dem Verkauf eines Artikels?

    Könnte das nach den Umsatzlisten der letzten 1,5 Jahre nach gewerbsmäßigen Handel ausschauen? Also recht häufiger Umsatz? hmm

  • Nein, so viel ist es nicht. Wie gesagt bin ich in der Nachbarschaftshilfe aktiv und habe für viel ältere bedürftige Leute alten Hausrat verkauft, also deren Vermögen umgewandelt. Hier und da mal für Freunde und Bekannte ohne Paypal und ohne Zeit, die ein H4 Bezieher nun mal mehr hat :)

  • Hallo,

    Wie gesagt bin ich in der Nachbarschaftshilfe aktiv und habe für viel ältere bedürftige Leute alten Hausrat verkauft

    Nein, nicht "wie gesagt". Ursprünglich hieß es

    Da ich nun für einige Bekannte und Freunde, die sich nicht so gut im Internet auskennen und kein paypal haben Sachen gekauft und verkauft habe

    was nichts mit "Nachbarschaftshilfe" zu tun hat. Auch das Argument

    Hier und da mal für Freunde und Bekannte ohne Paypal und ohne Zeit, die ein H4 Bezieher nun mal mehr hat

    ist vollkommen untauglich. Fakt ist: auf Deinem Konto finden Transaktionen statt, für die Du bisher keine Nachweise und Begründungen liefern konntest oder wolltest. Das bei dem gleichzeitigem Wissen, daß Du von ALG II abhängig bist und also durchaus Einnahmen gegenüber dem Jobcenter erklären mußt. Was Deine Aussage der "Nachbarschaftshilfe" schon mal deutlich hinsichtlich der Plausibiltät reduziert.

    ich schließe mich der nachfolgenden Meinung vollständig an:

    Im Ergebnis bleibt es dabei, dass du und die betreffenden Personen nachweisen, dass das Geld nicht dir gehört und warum diese kein PayPal-Konto anlegen konnten.

    Gruß!

  • Casa

    Na ja, so komplex ist es wie von Dir gezeichnet nicht und reduziert wird auch nix. Und das mit der Nachbarschaftshilfe habe ich in einem anderen Forum erwähnt, hier erst im Verlauf. Ich habe bereits die Bestätigung des NBH, dass es so ist. Weitere Bestätigungen folgen. Aber na klar war es naiv, dass nicht dem JC mitzuteilen, auch wenn eine Gewinnabsicht meinerseits dahinter steht. Für meine Nachlässigkeit oder besser Fahrlässigkeit werde ich auch die Konsequenzen ziehen müssen.

    Dabei fällt mir der Sinnspruch ein: "Man fällt im Leben nicht über seine Fehler, sondern über jene, die diese Fehler ausnutzen"

    in diesem Sinne....morgen erst einmal Rechtsberatung vom Sozialrechtsanwalt und dann mal sehen......werde berichten. Danke erst einmal für Eure Anteilnahme und Tipps hail

    Einmal editiert, zuletzt von foltyn (3. Juni 2018 um 19:59)

  • Dass ich oder wer sonst beweisen müssen, warum andere kein Paypal Konto angelegt habe, ist aber wirklich absurd. Ich kenne sehr viele die kein Paypal haben, weil sie dem nicht trauen oder andere Gründe. Wenn ich z.B. einer Omi ihre alten Möbel zu Geld gemacht habe, wird das JC sicher nicht fragen, warum die kein Paypal hat. Paypal ist für mich safe, schnell, unkompliziert und niemand hat bislang danach vom Amt gefragt. Stand auch nie in Anträgen. Was natürlich mich im Rückblick nicht davon befreit, diese Aktivitäten zu melden. Mea culpa ! oops

  • Hallo!


    Da würde ich auch dringend zu raten! :)

    Gruß

    Bei den Fakten sowieso: "Jobcenter haben einen härteren Kurs eingeschlagen. Im letzten Jahr wurden mehr als 204.000 Sanktionen ausgesprochen, 217.00 Hartz IV-Beziehern wurde eine Sanktion auferlegt und 34.000 Menschen wurden die Hartz IV-Leistung vollständig gestrichen. Hartz IV-Bescheid prüfen Die Sanktionspraxis im Jobcenter Im vergangenen Jahr wurden rund 34.000 Hartz IV-Bezieher die Leistung gestrichen. ..."

  • Hallo!

    Bei den Fakten sowieso: "Jobcenter haben einen härteren Kurs eingeschlagen. Im letzten Jahr wurden mehr als 204.000 Sanktionen ausgesprochen, 217.00 Hartz IV-Beziehern wurde eine Sanktion auferlegt und 34.000 Menschen wurden die Hartz IV-Leistung vollständig gestrichen. Hartz IV-Bescheid prüfen Die Sanktionspraxis im Jobcenter Im vergangenen Jahr wurden rund 34.000 Hartz IV-Bezieher die Leistung gestrichen. ..."

    Was aber nur indirekt mit dir zu tun hat. ;) Die Zahlen zweifle ich

    zudem so an, denn Statistiken sind geduldig. Fehler werden von

    beiden Seiten des Schreibtisch gemacht, vom JC und vom LB. Sieht

    man auch an deinem Thema. Regle es und melde dich wieder, wäre
    schön. :)

    Gruß

  • morgen erst einmal Rechtsberatung vom Sozialrechtsanwalt

    Das sehe ich bis jetzt noch nicht als wichtig.

    Auch Rechtsberatung kostet. Einen Schein für BerH wird dir das Amtsgericht nicht geben. Es liegt nichts vor, außer dass du mitwirken sollst.

    Hast du einen RA, der dich *einfach so* berät, dann umso besser.

    Vielleicht hast du den Grundgedanken noch nicht erfasst?

    Niemand hat etwas gegen deine NBH-Aktivitäten, aber das JC will über Einnahmen informiert werden. Ganz allgemein und schon immer ist das so.

    Dass sie nun auch seit mehreren Jahren über die paypal-Konten Erklärungen wollen, ist so, als hättest du ein noch weiteres Giro. Oder ein vergessenes Sparbuch. Auch dazu wollen sie Auskunft.

    zu paypal findest du hier auf Seite 2 oben was:

    Anlage Vermögen

    Eine ganz andere Frage ist dann, als was und wie Einnahmen berücksichtigt werden.

    vereinfacht: wird angerechnet oder wird nicht angerechnet.

    Noch eine ganz andere Frage:

    Fragt dich das JC jetzt explizit nach dem paypal-Konto? Und nur danach?

  • Beratungshilfe wird auch für Beratung geleistet. Beratung kann sehr wohl zu Mitwirkungsschreiben erfolgen.

    ja KANN.

    Es wurde bei mir abgelehnt mit der Begründung, dass eine Aufforderung zur Mitwirkung ein "Nicht belastender Verwaltungsakt" sei.

    Update folgt

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