Nebenjob zu spät gemeldet - ALG I Bezug

  • Hallo,

    ich kriege ALG 1 und habe einen Nebenjob unter 165€/Monat. Ich bin Mitte diesen Monats(14.05.) angefangen und habe auch schon etwas gearbeitet. (Lohn habe ich noch nicht erhalten).

    Allerdings habe ich erst heute(29.05.) bei der Arbeitsagentur die Änderungsmitteilung gemacht. Das lag auch daran, dass sich mein Arbeitgeber zeit-gelassen hat mit der Anmeldung meines Nebenjobs. Ich habe erst heute die Meldebescheinigung(zum 14.05.) bekommen und danach sofort online die Mitteilung gemacht. Ist jetzt natürlich hinter der "Frist" der Arbeitsagentur.

    Was wird (mir) nun passieren? Kann ich da noch irgendwas retten?

  • Da dürfte nichts passieren.

    Wenn du Geld bekommst bzw. die Lohnabrechnung, reiche diese ein.

    Wichtig ist, dass du der BA mitteilst, wie viele Stunden pro Woche du arbeitest.

  • Wer ist eigentlich für die Arbeitsbescheinigung verantwortlich? Bin ich verpflichtet die einzureichen oder mein Chef? Andersrum: Muss ich meinem Chef jeden Monat deswegen hinterherbetteln oder ist das sein Problem, wenns nicht rechtzeitig ankommt?

  • Ich meine die "Bescheinigung über Nebeneinkommen". Mir wurde vom Arbeitsamt gesagt die müsse monatlich eingereicht werden. Die "Bescheinigung über Nebeneinkommen" muss aber der Arbeitgeber unterschreiben. Bin ich dann trotzdem schuld, wenn der es nicht pünktlich unterschreibt/einsendet?

  • Hallo!

    Merkblatt Wissenswertes zum Thema Nebenbeschäftigung

    Wurde das Merkblatt gelesen? Bescheinigung über Nebeneinkommen

    nach § 313 SGB III auch das Zusatzblatt, falls erforderlich, bei der AfA

    eingereicht? Es geht doch um diese Bescheinigung nach § 313 SGB III,

    oder über was reden wir hier? Bitte mal klar und deutlich!

    Zusatzblatt zur Nebeneinkommens-Bescheinigung über Werbungskoste

    Das müsste von dir selbst erledigt werden. Gab es keinen Arbeitsvertrag?

    Es muss doch irgendeine schriftliche Vereinbarung über das Arbeitsverhältnis

    geben? So etwas kommt doch nicht nur durch mündliche Zusage zustande,

    normaler Weise!

  • Hallo!

    Fragen nicht beantwortet, bitte nachholen!

    Zusatzblatt zur Nebeneinkommens-Bescheinigung über Werbungskoste

    Das müsste von dir selbst erledigt werden. Gab es keinen Arbeitsvertrag?

    Es muss doch irgendeine schriftliche Vereinbarung über das Arbeitsverhältnis

    geben? So etwas kommt doch nicht nur durch mündliche Zusage zustande,

    normaler Weise!

    Gruß

  • Also ein mal muss der Chef es schon ausfüllen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, deine Arbeit nachzuvollziehen.

    Allerdings dürfte auf einer Lohnabrechnung auch Stunden und Verdienst stehen....

    Rede also mit der Agentur für Arbeit, ob die Lohnabrechnung ausreichend ist.

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