Hallo,
So und als Antwort kam jetzt, dass man meine Mutter zur geminderte Rente drängt.
In aller Regel verlangt das JC, dass man vorrangige Leistungen auch vorrangig in Anspruch nehmen soll/muss.
Hier in diesem Fall wäre es die vorgezogene Altersrente.
Aber mit 63?? Hätte sie denn überhaupt alle anderen Voraussetzungen, mit 63 schon Rente zu bekommen?
Sie sollte zunächst mal den Antrag stellen. Es nützt nichts, die Rentenauskunft zum JC zu schicken. Damit kann das JC nichts anfangen.
Die neueste Neuregelung der Unbilligkeitsverordnung ist ab dem 01.04.2016 gültig.
und sie auf die Neuregelung der Unbilligkeitsverordnung hingewiesen.
Hast du eine aktuellere Neuregelung? Und was steht dort drin?
Dass man nicht mehr mitwirken muss? Dass das JC immer selber den Rentenantrag stellen kann?
Aufgrund eines Telefonats würde ich mich auf nichts verlassen.
Das JC wird deiner Mutter hoffentlich noch was schreiben--- wegen Entfall der Mitwirkungspflicht oder so---