Jahresfrist bei Rückforderung

  • Hallo ihr Lieben,
    ich hätte da mal einige Fragen an euch und hoffe das ihr mir helfen könnt.

    2015 wohnte ich noch bei meiner Mutter, welche Hartz 4 bezieht und bildete mir ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Während der Ferien im Sommer 2015 habe ich im Rahmen eines Ferienjobs Geld verdient. Dies habe ich versäumt anzugeben.

    Im März 2016 wurde ich diesbezüglich angehört und habe alles angegeben.

    Im August 2016 kam nochmal eine „Aufforderung zur Mitwirkung“ wo Verdienstabrechnungen und der Nachweiß das es sich tatsächlich um eine Ferienbeschäftigung handelt, gefordert wurden. Diese wurden entsprechend eingereicht.

    Seitdem ist bis jetzt (Mai 2018) nichts mehr passiert.
    Diese Woche erhielten meine Mutter und ich eine „Anhörung zu einer Überzahlung“.

    Jetzt zu meinen Fragen:
    1. Ist die Jahresfrist für die Rückzahlung nicht bereits abgelaufen? Das JC hatte ja bereits im August 2016 Kenntnis von allen Umständen der Beschäftigung und hat sich seitdem ziemlich Zeit gelassen.
    Analog: Keine Rückforderung von Harz IV nach Ablauf von einem Jahr

    2. Da ich während der Beschäftigung unter 25 war müsste ich doch aus der BG herausgefallen sein oder nicht?
    Kinder sind für ihre Eltern in diesem Fall ja nicht unterhaltspflichtig?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

  • Hallo,

    die Jahresfrist ist vorbei. Fraglich ist aber, ob die Unterlagen in den Akten sind. Das weißt du ja nicht. Ferner wirst du wohl kaum beweisen können was genau für Unterlagen im August 2016 beim Jobcenter angekommen ist, außer du hast dir das entsprechend bestätigen lassen.

    Jetzt kannst du hoffen, es ist bereits in der Akte oder du kannst nachweisen, was du für Unterlagen eingereicht hast.

    Ob du auf die Anhörung nun reagierst oder nicht, musst du selbst wissen. Wie das Jobcenter reagiert können wir nicht vorhersagen.

  • Hallo Casa,

    Vielen Dank schon mal für deine Antwort.

    Reicht es nicht als Beweis wenn ein zweiter Zeuge vor Ort war? Und vor Gericht würde man sich doch auch über die Zeitspanne von dem Anfordern der Unterlagen und dem tatsächlichen Eingang, sofern das JC das zu Gunsten ihrerseits hinbiegt, wundern oder?

    Könnte man das Datum wann die Unterlagen eingegangen sind durch einen Anwalt mittels Akteneinsicht herausfinden lassen?


    Vielen Dank im Voraus.

    Mfg

    Jens

  • Dann müsste der Zeuge den Inhalt genau wiedergeben können. Das bezweifle ich aber, dass er das kann, weil es unrealistisch ist, dass sich jemand vorher alles ansieht, was der andere abgibt. Im Ergebnis ists ne Frage der freien Beweiswürdigung.

    Man könnte mittels Akteineinsicht herausfinden, welche Daten bereits vorhanden sind.

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