Bildungsgutschein nachträglich abgesagt

  • Hallo,

    ich beziehe aktuell - noch - ALG2 und war bis vor 3 Tagen noch Selbstständig , jedoch im ALG2 bezug.

    Vor ca. einem halben Jahr ist meine Bearbeiterin erkrankt ( Gebrochene Hüfte :/ ) und ich habe eine Vertretung zugewiesen bekommen.
    Mit dieser habe ich besprochen das ich mich noch bis Juni 2018 an meiner Selbstständigkeit versuche , jedoch diese abbreche falls diese nicht genug Gewinn abwirft um davon zu leben. Dieser Vorschlag kam von mir , was auch so vermerkt wurde.

    Nun ist der Fall eingetreten das wir kurz vor dem Juni sind , und die Zahlen stimmen hinten und vorne nicht.

    Ich hatte mich dann vor ca. 2 Monaten dazu entschlossen eine Weiterbildung zum Rettungssanitäter zu machen ( Bereits Erfahrung im Feuerwehrwesen , Rettungsdienst Ehrenamtlich gefahren) wofür ich einen Bildungsgutschein benötigen würde da die Weiterbildung ( Dauer 3,5 Monate ) 1350€ kosten würde.

    Hierfür habe ich einen großen Rettungsdienstanbieten in Hamburg angeschrieben , mich bei diesem für einen Platz für die Weiterbildung beworben und diesen Platz auch bekommen.
    Zusätzlich hat mir das Unternehmen angeboten das ich im Anschluss bei diesen Arbeiten könnte .
    Das Gehalt wäre ausreichend um die gesammte BG zu versorgen ( 2 Erwachsene + 1 Kind) und der Arbeitsvertrag ist Unbefristet und in Vollzeit.

    Dies gab es natürlich alles Schriftlich , der Vertrag wurde auch bereits Aufgesetzt.
    Einzige Vorraussetzung ist die Teilnahme an der Weiterbildung und ein Führerschein Klasse B.

    Meine Vertretende Bearbeiterin hat sich dies alles angeschaut und auch bereits Mündlich Bewilligt.
    Den Bildungsgutschein sollte ich Mitte Mai erhalten .
    Im System des JC wurde dies auch vermerkt.

    Da ich noch keinen Führerschein hatte , und ihn mir nicht Leisten konnte haben meine Eltern hierfür einen Kredit aufgenommen und mir diesen Bezahlt . Die Summe zahle ich in kleinen Raten an diese zurück <3

    Jetzt kommt jedoch der große Schock.

    Nachdem ich am 16 Mai noch keinen Bildungsgutschein erhalten hatte habe ich die Hotline vom JC angerufen um mich höflich zu erkundigen wann ich diesen denn erhalte , immerhin soll die Weiterbildung am 04.06 starten.
    Dort konnte man im System auch sehen das diese eigentlich versendet werden sollte.

    Am selben Nachmittag rief mich meine Ursprüngliche Bearbeiterin an , welche wohl wieder genesen ist , und teilte mir mit " Ich sehe es nicht ein Rettungssanitäter zu fördern " , " Sie haben eine Ausbildung zum Kellner gemacht sie können da arbeiten " , " Werden sie lieben Gesundheits und Krankenpfleger , da finden sie auch einen Job , niemand braucht Rettungssanitäter " .
    Das ganze hat sie mir auf den AB gesprochen...

    Ich darf ihr nun am 25.05 erklären warum ich RS werden möchte , ihre Kollegin welche sie vertreten hat sei im Urlaub.

    Nun frage ich mich bzw. euch

    - Wie kann ich sie davon überzeugen mir einen Bildungsgutschein auszustellen?
    - Der Arbeitgeber würde mir anbieten auf Darlehensbasis die Kosten zu übernehmen wenn ich mich für 2 Jahre verpflichte , jedoch dürfe das JC davon nichts erfahren ( in den 3 Monaten "Ausbildung" verdiene ich nichts , daher bräuchte ich weiterhin die Grundsicherung ) da dies wohl nicht erlaubt sei wenn man im Leistungsbezug ist. Ist das korrekt , bzw inwiefern würde das JC das mitbekommen?
    - Darf meine SB einfach den Mündlich bewilligten Bildungsgutschein - mit welchem auch die Führerscheinkosten zusammenhängen - einfach canceln ?

    - Welchen Sinn hat es mir bei einem Unbefristetem Arbeitsvertrag nach 3 Monaten Fortbildung durch welchem zusätzlich noch die gesammte BG aus dem Bezug fällt den Bildungsgutschein nun doch zu verwehren?

    Bin ehrlich gestanden ziemlich verzweifelt gerade , da ich einfach endlich vom JC weg sein wollte :/

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    einen Rechtsanspruch auf den BS gibt es nicht und eine mündliche Zusage dürfte kaum Bestand bei einer eventuellen Klage haben, weil dann Aussage gegen Aussage stehen könnte.

    Wie kann ich sie davon überzeugen mir einen Bildungsgutschein auszustellen?

    Das wird schwierig, denn Du hast ja offensichtlich bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, womit sich die "Weiterbildung" nicht auf diesen Beruf bezieht. Also ist es eher eine Umschulung. Und da sehen die Chancen wie geschrieben eher schlecht aus. Du solltest dem JC die Jobzusage vorlegen und aufschreiben, warum Dir die Umschulung persönlich mehr bringt als der alte Job.

    Der Arbeitgeber würde mir anbieten auf Darlehensbasis die Kosten zu übernehmen wenn ich mich für 2 Jahre verpflichte , jedoch dürfe das JC davon nichts erfahren ( in den 3 Monaten "Ausbildung" verdiene ich nichts , daher bräuchte ich weiterhin die Grundsicherung )

    Das würde nach hinten los gehen, da Du bei einer Vollzeitschule nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

    Gruß!

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