Wohnungsgröße nach Trennung - Scheidung

  • Hallo Leute,

    da meine Frau und Ich uns Trennen bzw. Scheiden wollte ich mal anfragen wie Groß darf eine Wohnung für mich sein ?
    Habe ich Anspruch auf eine 3 Zimmer Wohnung ?
    Ich habe laut Unterhaltsverpflichtung einen Anspruch bzw. die Pflicht die 2 Kinder alle 2 Wochen zu mir zu nehmen.
    Dazu bräuchte ich dann ja eine 3 Zimmer Wohnung, damit die Kinder ( 2 Mädchen ) übers WE in dem 3 Zimmer Übernachten können.

    Könnte ich eine Angemessene Wohnung für 3 Personen suchen ?

    Gruß

  • Hallo,

    die Kinder sind 9 und 15 Jahre.
    Ich schaue nach 3 Zimmern da diese günstiger als 2 Zimmer sind.

    Mir geht es darum wie Groß darf die Wohnung sein.
    Eine Person hat Anspruch auf 45 qm. Jede weitere Person + 15 qm.
    Zählen die Kinder als im Haushalt Lebende Personen oder die 2 als 1 Person, da sie ja nur alle 2 Wochen da sind ?


    Zwei Beiträge zusammengefügt
    Grace

  • Was sagt denn das Jobcenter dazu, wie teuer die Wohnung sein darf?

    Bei 2 Kindern jedes 2. Wochenende tendiere ich zu 60m² bzw. die Angemessenheitsgrenze für eine 2-Personen-BG.

  • Vom Jobcenter habe ich nur eine Auflistung für Wohnungsgrößen und Mietpreise nach Personen bekommen.
    Auf die Frage ob auf Größe oder Miete geachtet werden muss bekam ich keine Antwort.
    Ich habe eine Wohnung gefunden, die ist 68 qm groß aber unter der Max. Miete für 1 Person.

    Habe keine Lust diese zu beantragen um dann zu erfahren das sie zu Groß ist. Auch wenn sie Angemessen vom Preis ist.
    Die Bearbeitungszeit auf solchen Anträge dauert auch so 3-4 Wochen.

  • Wichtig ist der Preis. Also solltest du versuchen die Kostenübernahme durch das Jobcenter zu bekommen.

    Wobei ich skeptisch bin, dass eine so große Wohnung günstiger ist als das was für eine Person angemessen ist.

    Im Übrigen kann dir hier niemand sagen wie die Behörde entscheiden wird, weil hinsichtlich der Wohnungsgröße bei Umgangsrecht ein Ermessen der Behörde besteht.

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