Keine Temporäre Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo
    Ich habe mit mener Exfrau 3 gemeinsame Kinder die bei ihr Leben,ich nur alle 14 tage meine Kinder zu mir nehmen darf
    Ich wohne alleine auf 20quadratmeter und kann immer nur 2 von 3 Kinder zu mir nehmen da sonst kein platz ist zum schlafen

    Vorher hatte ich 2 Kinder von Samstag 10 bis Sonntag 18uhr bei mir mit Übernachtung,und Finanzieller unterstützung des Jobcenters (Temporäre Bedarfsgemeinschaft)

    Jetzt gab es eine Gerichtsverhandlung vor dem Familiengericht wo jetzt geurteilt wurde ich solle jetzt alle 3 Kinder zu mir nehmen von Freitag 13:30 bis 18 uhr dann gehen die Kinder wieder zurück zur Mutter zum schlafen.Dann wieder von Samstag 10 bis 18 uhr und wieder zurück zur Mutter zum schlafen.Dann wieder von Sonntag 10 uhr bis 18 uhr und zurück zur Mutter.

    Jetzt habe ich das Problem da ich selber Hartz4 bekomme ich keine Finanzielle unterstützung vom Jobcenter bekomme da die Kinder sich keine 12 std mehr durchgehend bei mir aufhalten
    Die Mutter gibt nur wechselkleidung mit,weder getränke noch essen für die Kinder
    Sie bekommt selber Hartz4+geld für die Kinder+mehrbedarf da alleinerziehend+Kindergeld.

    Wie soll ich von meinen 416Euro die ja MEINE Regelleistung ist noch 3 Kinder wenn es gut läuft 3 mal im Monat mit Finanzieren?


    Die kinder sind (Zwillinge 5 jahre und der kleine 3 jahre alt)

    Würde mich über antworten sehr freuen ob es alles so richtig läuft

  • Hallo,

    Jetzt gab es eine Gerichtsverhandlung vor dem Familiengericht

    warum kam es zu dieser Verhandlung? Es war angesichts Deiner Angaben zu erwarten, daß es zu einem solchen Urteil kommt.

    Ich wohne alleine auf 20quadratmeter und kann immer nur 2 von 3 Kinder zu mir nehmen da sonst kein platz ist zum schlafen

    Warum hast du die temporäre BG nicht dazu genutzt, eine größere Wohnung anzumieten (die das Amt hätte auch bezahlen müssen, sofern die Miete angemessen ist), um eben auch das Umgangsrecht mit dem dritten Kind zu nutzen?

    Gruß!

  • Es kam dazu weil meine Ex meinte "Du hast 3 Kinder also musst du auch 3 nehmen"
    Ich habe dann einen Antrag gestellt bei Gericht das die Umgänge so bleiben wie sie sind,und das ergebniss steht oben


    Weil alleine hier in dem Ort wo ich wohne 700 wohnungen fehlen
    Die erlaubniss zum Umzug vom Jobcenter habe ich,aber es gibt keine passenden wohnungen hier

  • Naja. Also eigentlich kann man nicht gezwungen werden seine Kinder auch tatsächlich zu sehen und zu betreuen. Der Anspruch auf Umgang vermittelt noch keinerlei Pflicht dazu. Daher wäre es interessant zu wissen, wie die Entscheidung ausging und was beantragt wurde. Ich gehe davon aus, dass das Verfahren ohne anwaltliche Vertretung erfolgte. Andernfalls, wäre vermutlich ein anderes Ergebnis dabei herausgekommen.

  • Hallo!

    Sie bekommt selber Hartz4+geld für die Kinder+mehrbedarf da alleinerziehend+Kindergeld.


    Das ist wohl geregelt!

    Wie soll ich von meinen 416Euro die ja MEINE Regelleistung ist noch 3 Kinder wenn es gut läuft 3 mal im Monat mit Finanzieren?


    Das frage ich mich gerade auch!

    Jetzt habe ich das Problem da ich selber Hartz4 bekomme ich keine Finanzielle unterstützung vom Jobcenter bekomme da die Kinder sich keine 12 std mehr durchgehend bei mir aufhalten
    Die Mutter gibt nur wechselkleidung mit,weder getränke noch essen für die Kinder
    Sie bekommt selber Hartz4+geld für die Kinder+mehrbedarf da alleinerziehend+Kindergeld.


    :whistling: Wer hat sich denn so etwas ausgedacht und deine Ex Frau muss wohl einsehen,
    dass es so nicht geht.

    Naja. Also eigentlich kann man nicht gezwungen werden seine Kinder auch tatsächlich zu sehen und zu betreuen. Der Anspruch auf Umgang vermittelt noch keinerlei Pflicht dazu. Daher wäre es interessant zu wissen, wie die Entscheidung ausging und was beantragt wurde. Ich gehe davon aus, dass das Verfahren ohne anwaltliche Vertretung erfolgte. Andernfalls, wäre vermutlich ein anderes Ergebnis dabei herausgekommen.


    Vermutlich, denn hier ist wohl eine finanzielle Falle zugeschnappt bei ALG II Bezug
    für alle Beteiligten. Zustimmung! Aufgrund der wenigen Stunden kein
    Wechselmodell in dem Sinne, keine Unterstützung für Betroffenen. Da müsste eine
    andere Regelung her, denn das ist nicht zu schaffen auf Dauer und das muss jeder
    einsehen.

    Ich rate zu einer Beratung und das dringend! Schaue mal, ob du an deinem Wohnort
    hier eine Beratungsstelle findest: Beratungsstelle - Adresse suchen

    Gruß

  • Sie sagt,das wäre jetzt nicht mehr ihr problem und ich müsse zusehen wie ich es gereget bekomme
    Mein Anwalt sagt die sie auf der Rechtlichen seite ist
    Meine Familienhife sagt,Ich müsse dann " Quasi " bei der Kirche oder anderen Intitutionen beteln gehen damit ich unterstützung bekomme was das essen usw. angeht

    Ich wollte vor gericht eine ausweitung des Umgangs mit allen 3 kindern mit übernachung,von samstag 10 bis sonntag 18 uhr
    Entshieden wurde alle 3 kinder in den zeiten wie oben stehend,als ich
    meinte das wäre ja weniger umgang hieß es,aber dafür haben sie ja jetzt
    alle 3 kinder!!
    Als ich meinte das mir dann keine unterstützung durch das jobcenter mehr
    zusteht,sagte die richterin,dann müssen sie für die umgänge ansparen in
    den 14 tagen

    Zwei Beiträge zusammengefügt
    Grace

  • Dann sehe ich nur die Möglichkeit, dass du die Leistungen für die Kinder beantragst und bei Ablehnung dagegen klagst. Die Regelung bezüglich der 12 Stunden gab es bei Aufenthalten von mehreren Tagen, so dass an Anfang bzw. Ende des mehrtägigen Aufenthalts ein ausgewogene Berechnung der Leistung vorgenommen werden kann. In deinem Einzelfall könnte es also so sein, dass du dennoch Leistungen für deine Kinder erhältst. Aber du müsstest eben klagen.

  • Habe das urteil beim Jobcenter abgegeben,da kam nur das schreiben vom Jobcenter zurück,das die Kinder aus der Bedarfsgemeinschaft rausgenommen werden da sie sich nicht mehr durchgehend 12 std bei mir aufhalten

  • Damit ist die Leistung aber abgelehnt und die Möglichkeit des Widerspruchs gegeben.

    Es wäre ggf. durch die Kindsmutter oder die Kinder zu bestätigen, wann genau sie bei dir waren.

  • Hallo,

    wenn ich keine Leistung beantrage, kann sie auch nicht abgelehnt werden. Das Jobcenter hat auf Grund des aktuellen Urteils ja erstmal nur festgestellt, daß keine Berücksichtigung der TBG nach dem alten Urteil mehr stattfindet. Aber es wurde eben auch kein Antrag auf eine neue TBG unter Berücksichtigung der Gesamtzeit des Aufenthaltes der Kinder gestellt.

    Gruß!

  • Hört sich jetzt etwas blöde an,aber wäre es einem von euch möglich mir so einen antrag zu schreiben und ihn mir per mail zukommen lassen?

    wäre tausendfach dankbar


    habe das gerade im netz gefunden


    Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts
    Auch die Kosten zur Aufrechterhaltung des Umgangs mit den an einem anderen Ort lebenden Kindern nach einer Scheidung können einen Sonderbedarf auslösen. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass die dadurch bedingten Kosten nicht den Regelleistungen zuzuordnen sind, sondern vielmehr eine außergewöhnliche Bedarfslage anzunehmen ist, die entsprechenden Sonderbedarf zugunsten des Leistungsbeziehers verursacht. Deshalb besteht Anspruch auf die Erbringung ergänzender Leistungen (Bundessozialgericht, Urteil v. 07.11.2006, B 7b AS 14/076 R).
    Als erstattungsfähig gelten danach jedenfalls die Fahrtkosten, die entstehen, wenn der ALG II-Bezieher sein Umgangsrecht ausüben will. Fahrkosten werden allerdings nur in Höhe der Kosten für die jeweils preisgünstigste zumutbare Fahrgelegenheit getragen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Besuche nur in einer bestimmten Häufigkeit erfolgen können.
    Nach der Rechtsprechung sind die Sozialleistungsträger zwar nicht berechtigt, die Angemessenheit der Häufigkeit des Umgangsrechts zu bestimmen. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, soll der Leistungsbezieher bei Anmeldung des Sonderbedarfes aber nach Möglichkeit entweder eine familiengerichtliche Regelung oder eine schriftlich formulierte einvernehmliche Erklärung beider Elternteile bezüglich der Häufigkeit der Ausübung des Umgangsrechtes vorlegen (Bundessozialgericht, Urteil v. 07.11.2006, B 7b AS 14/076 ER).

    Einmal editiert, zuletzt von Arcona74 (20. Mai 2018 um 18:43)

  • Immer schriftlich Leistungen für die temporäre Bedarfsgemeinschaft mit allen Kindern beantragen, dann noch grössere Wohnung suchen und vor Umzug Kostenübernahme vom JC zusichern lassen. Bei Ablehnung in Widerspruch gehen, bei Ablehnung Widerspruch klagst du vor dem Sozialgericht. Dabei kann dir ein Anwalt helfen. Hierfür kannst du bei dem Amtsgericht deines Wohnbezirkes einen Beratungsschein holen. Dann gehst du dort zur Rechtspflege, schilderst mündlich dein Anliegen und die stellen dir einen Beratungshilfeschein aus.
    Ich habe das alles schon hinter mir. Mußte drei Jahre lang, alle 6 Monate gegen das JC wegen temporärer Bedarfsgemeinschaft und höheren Wohnkosten prozessieren. Nach sechs Gerichtsverfahren ist der Laden kollabiert und sie haben für die drei Jahre nachzahlen müssen.

    Viel Erfolg.

    Nicht zugeordnete Zitate gelöscht
    Bitte sachlich bleiben bei den
    Antworten
    Grace

  • Hallo!

    @Upstocker , hier der Hinweis, dass Hilfe sachlich zu erfolgen hat.
    Wir sparen uns hier im Forum jede persönliche Anzüglichkeit in
    welcher Form auch immer.
    Zitate bitte korrekt setzen, sonst werden
    sie gelöscht!

    Gruß

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