Minijob ALG II - Fehler bei Überweisung - Lohn doppelt gezahlt - Zuflussprinzip

  • Mit meinem angemeldeten Minijob verdiene ich als Gartenhilfe jeden Monat € 90,00.
    Mein Arbeitgeber überweist immer zum Monatsende. Ende März hat die ausführende Bank die Überweisung doppelt ausgeführt. Mein Arbeitgeber möchte die doppelte Bezahlung mit der Abrechnung für Mai verbuchen.
    Das JC teilt mir mit, dass durch das Zuflussprinzip ich von den 180 € (90+90) nur 100€ + 20 % von 80€ behalten darf, 64 Euro werden angerechnet. Ich solle mir den Betrag vom Arbeitgeber wiederholen!
    Ich habe hier doch keinen Fehler gemacht. Mit Valuta zum Ende März ist auch bei meiner Bank nichts zurückzuüberweisen. Es ist und bleibt ein Zugang im März. Wenn hier durch einen verarbeitungstechnischen Fehler (Bank) mehr Geld bei mir eingeht bin ich derjenige der den Schaden hat?

    Ist das wirklich so? Gibt es da keine Auslegung? Mein Arbeitgeber würde es mir auch schriftlich geben, dass die doppelte Überweisung ein Fehler seiner Bank war und mit der anstehenden Abrechnung verrechnet wird.

  • Hallo,

    rein rechtlich hat das Jobcenter durchaus Recht. Der Fehler liegt ausschließlich bei Deinem Arbeitgeber - er hätte der doppelten Abbuchung bei der Bank widersprechen müssen, was offensichtlich nicht geschah. Insofern würde bei Verlusten bei Dir erstmal der AG haften. Ob dieser wiederum die Bank haftbar machen kann, kann ich nicht beurteilen.

    Mein Arbeitgeber würde es mir auch schriftlich geben, dass die doppelte Überweisung ein Fehler seiner Bank war und mit der anstehenden Abrechnung verrechnet wird.

    Versuchen kannst Du es, aber ich mache Dir wenig Hoffnung.

    Gruß!

  • Ich sehe es so, dass die doppelte Zahlung rechtsgrundlos geleistet wurde. D.h. sie war war von Anfang an mit bereicherungsrechtlichen Ansprüchen aus § 812 I BGB belastet. Da das Geld rechtlich nicht endgültig bei dir verbleibt, war es kein Einkommen i.S.d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Danach ist Einkommen nur das, was dir endgültig verbleibt.

    Der Arbeitgeber soll also schriftlich bestätigen, dass es sich um eine rechtsgrundlose Zahlung handelt und er dir 90 € von dir zurückverlangt.
    Dieses Schreiben legst du dem Jobcenter vor.

    Gegen die Anrechnung solltest du Widerspruch erheben.

  • Hallo,

    vielen Dank für den Hinweis. Ich habe ihn an meinen Arbeitgeber weitergeben und er hat eine entsprechende Bestätigung aufgesetzt.
    Langsam wird mir klar, warum es für für Privatleute fast unmöglich ist eine ALGII Empfänger als Minijobber zu beschäftigen. Die sind doch auch keine Experten.

    Mal schauen was dabei rauskommt.
    Ich werde kurz berichten.

    Die Formulierung meines Arbeitgebers habe ich zur Info einmal eingescannt und angehängt.

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    PDF gelöscht

    Grace

  • Hallo,

    heute habe ich das Schreiben meines Arbeitgebers beim Jobcenter abgegeben. Kopie wurde dort behalten aber ich erhielt die Auskunft, dass ich aus der Nummer wohl nicht raus käme, da ich das Geld ja einen Tag zur Verfügung gehabt hätte.
    Ausgang ist noch offen. Bleibt spannend

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