Fragen zur Eingliederungsvereinbarung ALG II

  • Hallo zusammen, ich musste heute eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben nachdem mich die Deutsche Rentenversicherung nach der feststellung meiner Arbeitsfähigkeit für 6 Stunden Arbeitsfähig anerkannt hat da ich meinen Arzt gewechselt habe und dieser nun der meinung war ohne es mir vorher mitzuteilen das ich 6 Stunden Arbeitsfähig bin und dies ohne mein Wissen der Deutschen Rentenversicherung mitteilte obwohl ich wegen einer Krankheit bereits seit 2 Jahren Arbeitsunfähig krank geschrieben wurde und der neue Arzt auf einmal sagt ich sei in der Lage zu arbeiten, der Sachbearbeiter hat mir heute gesagt das ich gegen die Deutsche Rentenversicherung hätte Widerspruch einlegen müssen binnen von 2 Wochen obwohl in dem Schreiben nur drin stand das ich in der Lage bin Mindestens 3 Stunden zu arbeiten tagtäglich was auch vorher schon der Fall war. Jetzt stützt sich mein Sachbearbeiter darauf das die Rentenversicherung geschrieben hat das ich 6 Stunden täglich arbeiten kann, im Schreiben stand davon überhaupt nichts drin sondern nur das ich 3 Stunden am Tag in der Lage sei zu arbeiten was aber durch die Krankheit gar nicht zuzumuten ist was aber der neue Arzt nun so an die Rentenversicherung weitergegeben hat. Alles in allem fühle ich mich machtlos, wie hätte ich denn eienn Widerspruch einlegen sollten wo doch gar nicht erwähnt wurde das die Deutsche Rentenversicherung mich in der Lage sieht 6 Stunden zu arbeiten. Habe ich die möglichkeit ein neues gesundheitliches Gutachten anzufordern, der Sachbearbeiter sagte auch das die Rentenversicherung die oberste Instanz sei und das daher kein gesundheitliches Gutachten mehr notwendig sei, man versucht mich also trotz Krankheit zu 8 Bewerbungen zu zwingen und zu arbeiten zu zwingen die ich gar nicht verrichten kann.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Lg

  • Hallo,

    die Feststellung einer Erwerbsminderung oder einer Arbeitsfähigkeit hat nichts mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes zu tun. Soll heißen, die Krankschrift berührt nicht die Erwerbsfähigkeit. Solange Du also eine Krankschrift vom Arzt hast, sind die Verpflichtungen aus der EGV bezüglich Bewerbunen hinfällig. Bist Du jedoch nicht mehr krank geschrieben, mußt Du Dich auch bewerben.

    und das daher kein gesundheitliches Gutachten mehr notwendig sei

    Im Normalfall hättest Du tatsächlich Widerspruch einlegen müssen. Ein neues Gutachten wird nicht so ohne weiteres möglich sein. Du kannst mit einem Beratungsschein einen Anwalt beauftragen, der sich den ganzen Schriftwechsel ansehen kann und ggf. Akteneinsicht beanträgt.

    Gruß!

  • Hallo, erstmal danke für die Antwort, ich möchte natürlich keinen Anwalt einschalten und mir den Ärger ersparen. Ich habe im Internet recherchiert und daraus entnommen das ich trotz Krankschreibung die Pflicht habe Jobcenter termine warzunehmen sowie Bewerbungen zu schreiben und Vorstellungsgespräche wahrzunehmen. Letzendlich bin ich ja wirklich erkrankt und der neue Arzt sieht das anderst. Kann ich in meinen Bewerbungen erwähnen das ich bereits seit 2 Jahren erkrankt bin und immer noch in laufenden untersuchungen bin z.B mit folgendem Satz:


    könnte ich schreiben das ich in behandlung bin und 2 Jahre erkrankt war mir aber die Deutsche Rentenversicherung geschrieben hat das ich 6 Stunden in der Lage sei zu arbeiten ich mich aber nicht in der Lage fühle und somit in behandlung bin und meinen bewerberpflichten nachkomme und das ich natürlich kein Arbeitsverhältniss garantieren kann ohne ausfälle.

    Oder wäre da herauszusehen das ich keine Bemühungen vorgenommen habe da ich gesund aus dem neuen gesundheitlichen Gutachten geschrieben wurde. In dem Gutachten steht auch das ich 6 Stunden arbeiten kann, keine 8 in Vollzeit so wie der Sachbearbeiter mir das geschildert hat.

    Möchte mir die rechtliche wege natürlich ersparen und keine sanktionen bekommen, ich bin halt wirklich erkrankt und hatte nicht die möglichkeit einen Widerspruch einzulegen da in dem Schreiben keine erwähnung stattfand darüber das ich 6 stunden arbeiten könne ich aber dann sanktionen befürchte wenn ich dieser Pflicht nicht nachkomme bis zur Verhandlung.

    4 Mal editiert, zuletzt von sascha518 (16. Mai 2018 um 13:33)

  • Hallo,

    das mit dem Nicht-Bewerben während einer AU war mein Fehler - die Bewerbung ist ja auf die Zukunft gerichtet.

    Das, was Du in der Bewerbung so alles aufschreiben willst, ist eher kontraproduktiv und könnte zum Vorwurf führen, daß Du Dich nicht ernsthaft bemühst. Von daher würde ich die Finger davon lassen.

    ich möchte natürlich keinen Anwalt einschalten und mir den Ärger ersparen.

    Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt bring keinen Ärger und ist Dir nochmals dringend empfohlen. Wenn Du nicht aktiv wirst, wird das Jobcenter immer wieder neue Bewerbungen von dir verlangen...

    Gruß!

  • Hallo, ich habe letze Woche eine EGV unterschrieben in der ich Bewerbungen schreiben soll für Vollzeit-Stellen in höhe von 8 Stunden und in der ich einer Maßnahme antreten soll in höhe von 6,5 Stunden obwohl ich die vergangenen Jahre krank geschrieben war und mich nun ein Arzt für 6 Stunden am Tag gesund geschrieben hat da ich den Arzt gewechselt habe und das so der Rentenversicherung übergeben wurde. Ich habe mich dazu verpflichtet gefühlt die EGV zu unterschreiben, ist diese Rechtskräftig? sollte ich mir einen Berratungsshein holen für eine kostenlose Anwalts-Beratung da ich in der EGV Bewerbungen schreiben soll für längere Arbeitsaufnahmen als ärztlich bestätigt und wegen dieser Masnahme, ich habe nun wieder den Arzt gewechselt und bin weiter in Behandlung.

    Lg

    Einmal editiert, zuletzt von sascha518 (22. Mai 2018 um 07:18)

  • Ob du 6 Stunden arbeiten kannst ist erst einmal nur die Meinung deines Arztes. Bevor das nicht amtsärztlich festgestellt wurde, kannst du 8h arbeiten.
    Schaffst du es tatsächlich nicht 8 Stunden am Tag zu arbeiten, dann wäre eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt auszustellen. Dafür müsstest du allerdings Arbeit für 8 Stunden haben. Folglich musst du dich für Vollzeitstellen (8h / Tag) bewerben.

    Wenn irgendwann mal ein Amtsarzt festgestellt hat, du kannst maximal 6h / Tag arbeiten, erst dann wäre die Eingliederungsvereinbarung anzupassen.

  • Das Jobcenter hat mir erzählt die Rentenversicherung sei die höchste Instanz und es wäre kein Amtsarzt mehr nötig, die Rentenversicherung sei also höher als ein Amtsarzt, ich wurde vorher ja vom Amtsarzt krankgeschrieben und durfte gar nicht arbeiten, jetzt hat die Rentenversicherung eben 6 Stunden als amtsärztlich befunden und auch das Jobcenter
    man bräuchte da keinen Amtsarzt mehr also ist es ja auch eine Amtsärztliche entscheidung und mein Sachbearbeiter stellt Eingliederungsvereinbarungen aus die er gar nicht ausstellen darf, aber schön zu hören wie man hier beraten wird ohne reaktionen anderer bei falscher Beratung, das ist das zweite mal das hier ein Fehler gemacht wird in dem Forum von meinen 2 Threadsa die ich eröffnet habe, wir lassen das hier lieber mal, da erkundige ich mich dann doch lieber selbst.

  • Hallo,

    das ist das zweite mal das hier ein Fehler gemacht wird

    was soll dieser Blödsinn? Du machst einen neuen Thread mit fast dem gleichen Thema hier auf, unterschlägst aber jetzt die nicht gerade unwichtige Information mit der Untersuchung bei der RV, sondern schreibst nur von einem normalen Arzt. Und somit ist die Antwort von @Casa vollkommen korrekt. Also komme nicht mit solchen sinnlosen Behauptungen! :(

    Gruß!

  • Es war nicht ersichtlich, dass es sich um einen Arzt bzw. eine Begutachtung der Rentenversicherung handelt. Wenn du uns nicht die notwendigen Informationen an die Hand gibst, können wir dir nicht richtig antworten.

    Darüber hinaus kann selbstverständlich auch ein anderer Träger eine Begutachtung veranlassen, die zu einem anderen Ergebnis kommen kann.


    Wenn du dich bei einem kostenfreien Hilfsangebot, welches Menschen in ihrer Freizeit geben, noch beschwerst, ist es wirklich besser, du erkundigst dich dann doch selbst.

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