Fragen ALG II und BAB

  • Hallo, sicherlich ist meine Anliegen eines was viele haben:
    Also um es kurz zu machen, Tochter 19 hat 2016 Ausbildung zur Konditorin angefangen, wohnt seit einem Jahr mit einen Freund in eigener Wohnung. Zu Beginn, bekam sie einen BAB Zuschuss in Höhe von 366€, der dann auf 266€ geschrumpft wurde, weil sie den Betrieb wechselte und die Fahrtkosten sich verringerten und ja auch das Gehalt im 2 Lehrjahr etwas stieg. Nun ist sie seit 20 März krank geschrieben, erhält nunmehr nur noch 70% des Gehalts als Krankengeld und vom BAB nur noch 237€. Der BAB wird auch im Krankheitsfall nur noch bis einschl. Juni den Zuschuss bezahlen, dann ist Schicht im Schacht. Zu Guter letzt, ist auch noch der Mitbewohner ausgezogen sodass sie jetzt eine Miete von 560 Euro allein stemmen muss. Das wurde in der Neuberechnung des BAB nicht berücksichtigt, diese sagten nun sie solle Wohngeld beantragen, was aber auch wieder nicht geht, da sie ja momentan noch den BAB Zuschuss erhält...wie auch immer ich reiche den trotzdem ein. Macht es Sinn, auch beim Jobcenter eine Art Aufstockung zu beantragen, ist sie berechtigt ??
    Eine Rückkehr in die Mütterliche Wohnung, ist aus psychologischen Gründen kontraproduktiv und sie steht auf der Warteliste einer Tagesklinik, die wohl in den nächsten 4-5 Wochen beginnt. Wir sind echt ratlos...welche Rechte hat sie innerhalb der Krankheit, deren verlauf noch nicht einzuschätzen ist ? Danke vorab für Tipps und Kommentare

    Dunja

  • Hallo,

    Das wurde in der Neuberechnung des BAB nicht berücksichtigt

    selbstverständlich wurde das nicht berücksichtigt. Im BAB ist eine MietPAUSCHALE enthalten, die tatsächliche Höhe der Miete ist also in diesem Zusammenhang ohne Interesse.

    Eine Rückkehr in die Mütterliche Wohnung, ist aus psychologischen Gründen kontraproduktiv

    Sagt wer?

    Wurde vor Auszug eine entsprechende Genehmigung durch das Jobcenter beantragt?

    Gruß!

  • Meine Tochter zog kurz nach Beginn der Ausbildung aus, weil es einfach nur noch Stress gab, hatte ihren Freund auch bei mir, das ging auf Dauer nicht. Und gegen einen Umzug nachhause spricht sich auch der Psychologe aus, und sie will es auch gar nicht. Ausserdem beabsichtige ich auch in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Für was eine Genehmigung, Jobcenter spielte damals noch gar keine Rolle, das ging alles über das AA sprich BAB. Ich war halt schon der Annahme, dass die Höhe der Miete eine Rolle spielt, in der Berechnung der Zuschüsse.

    Gruß

  • Hallo,

    Ich war halt schon der Annahme, dass die Höhe der Miete eine Rolle spielt, in der Berechnung der Zuschüsse.

    wie bereits geschrieben - nein, bei BAB nicht.

    Meine Tochter zog kurz nach Beginn der Ausbildung aus, weil es einfach nur noch Stress gab, hatte ihren Freund auch bei mir, das ging auf Dauer nicht.

    Naja, das sind nicht unbedingt schwerwiegende soziale Spannungen, die ein Zusammenwohnen unmöglich machen. Oder hast Du ärztliche Atteste von DAMALS, die so etwas bestätigen?

    Ansonsten: es könnte ein Anspruch auf ALG II bestehen. Allerdings ist es fraglich, ob das Jobcenter die Kosten der Unterkunft übernimmt, wenn keine Atteste von vor 2 Jahren das ganze untermauern können. Abgesehen davon könnten die Mietkosten auch nicht mehr angemessen sein - 560 € für eine Person ist schon verdammt viel. Aber das hängt vom Wohnort ab.

    Gruß!

  • Ja leider sind die Mietpreise hier unglaublich hoch, man findet kaum was unter dem was meine Tochter da zahlt. Aber hey, ich hatte eben einen Anruf vom Jobcenter und die sagten, dass sie den ALG2 Antrag holen und einreichen soll, klingt erst mal recht gut, denn sie wissen, dass sie vom BAB auch einen Zuschuss bekommt. Da dieser aber in einem Monat eingestellt wird, kann es sein dass sie doch berechtigt ist, jedenfalls nach deren Aussage.

  • Hallo,

    Da dieser aber in einem Monat eingestellt wird, kann es sein dass sie doch berechtigt ist, jedenfalls nach deren Aussage.

    Dein Optimismus in allen Ehren - aber das bedeutet erst mal noch absolut nichts. Entscheidend ist, was nach Einreichung der Unterlagen heraus kommt...

    Gruß!

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