Übernahme der Kosten von Schulbüchern

  • Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe auch direkt eine Frage.
    Meine 2. Tochter kommt dieses Jahr im August 18 in die Schule. Über die Schule mussten wir bis 04.05.18 die Bücher onlin thinking e bestellt und bezahlt haben. Gezwungenermaßen habe ich die Bezahlung übernommen, für meine Große ca. 114 € und für meine Kleine ca. 77 €.
    Aufschieben oder ähnliches ist/war nicht drin. Ich habe beide Rechnungen mit der Bitte der Übernahme der Kosten beim Jobcenter eingereicht. Heute bekam ich die Ablehnung meiner 2. Tochter, 1. Klasse, weil a) keine Schulbescheinigung vorliegt, b) mein Bewilligungszeitraum am 30.06.18 endet (ein neuer wird natürlich gestell) und c) ich doch lieber Leihexemplare nehmen soll. Haha, für die 1. Klasse gibt es noch gar keine Leihexemplare.

    Handelt das Jobcenter richtig?

    Aus dem Schulpaket von 70 €, welches für August beantragt werden kann, reicht nie und nimmer das gesamte Materaial, von Schulbüchern, -material und -ranzen. Ich weiß, ich habe ein Urteil gelesen, dass Schulbücher vom JC erstattet werden sollten. Für meine Ältere habe ich noch keine Info erhalten.

    Danke für eure Antworten. thinking

  • Es gibt eine Entscheidung eines Landessozialgerichts, dass die Kosten von Schulbüchern vollständig gezahlt werden müssen. Das können aber andere Gerichte anders sehen.
    Um den Anspruch durchzusetzen, müsstest du selbst in Widerspruch gehen und anschließend klagen, um zu sehen, was ein Gericht in deinem Fall dazu sagt.

  • Ich werde Widerspruch einlegen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Etwas Zeit habe ich noch. Viell. bekomme ich in der Zwischenzeit eine positive Antwort bei der Älteren.

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