Bedarfsgemeinschaft und Trennung im Streit

  • Hallo ihr Lieben,

    ich hoffe, ich kann mich hier einigermaßen frei äußern...und outen - denn wirklich berühmt ist es nicht, was ich und meine Partnerin vorgestern fabriziert haben.

    2 Erwachsene, ein gemeinsames minderjähriges Kind, eine gemeinsame Wohnung, beide H4..also Bedarfsgemeinschaft.
    Jetzt ist sie mit dem Kind quasi Hals über Kopf ausgezogen und nein, wir machen es eben nicht wie "Gute Freunde", sondern wie ziemlich beste Feinde.
    Warum/Wieso auch immer.

    So, jetzt sitz ich hier...und zwar in einer völlig überteuerten Wohnung (Nebenkriegsschauplatz) und KEINER ist bereit, sich einen Millimeter zu bewegen.
    Das berühmte Reinhold/Helge-Spiel.

    Was mach ich denn jetzt mit dem JC? Klar, Änderungsmitteilung schicken. denn ich möchte ja die Bedarfsgemeinschaft auflösen und vorallem meinen Regelsatz
    "zurückhaben", denn momentan bekomme ich nur stolze 217€, da sie einen 450€ Job hat und alles über sie abgerechnet wird.
    Dann blieben halt nach der ganzen Anrechnerei nur noch 217€ für MICH übrig. Aber egal, man ist ja eine BG....WAR!! Und DAS ist der Punkt!!

    Jetzt ist auch noch Pfingsten...suuuper!! Ich kann doch jetzt 1000 Anträge stellen..die kaufen mir doch im Leben nicht ab, dass wir getrennt sind, wenn der
    Andere nicht mitmacht.

    Es ist wie verhext..und ja, wir sind total bescheuert. Dickköpfe in Reinkultur.

    Ich glaube, dann muß Strafe auch sein!!

    LG

  • Hey Corinna,

    die Frage lautet, WIE ich mich jetzt dem JC gegenüber wieder zum Single mache, wenn der Andere kein Interesse hat,
    auch nur Irgendwas zu ändern.

    Ich muss doch jetzt reagieren, sonst bekomme ich nächsten Monat WIEDER 217€...und das, obwohl keiner mehr hier ist.

  • Hallo,

    wenn Deine Partnerin dauerhaft ausgezogen ist, sehe ich da kein Problem. Das Amt wird das natürlich überprüfen - und ein Streit vorgestern ist nun nicht unbedingt ein Indiz für eine eben dauerhafte Trennung.

    Anders gesagt: Du hattest einen Streit und keiner weiß, welche Konsequenzen dieser Streit nun hat. Weswegen Dir auch niemand 2 Tage nach diesem Streit ernsthaft antworten kann, ob Du nun allein für Dich irgendwelche Ansprüche geltend machen kannst oder nicht.

    Kurzum: stell den Antrag und warte ab, wie das Amt reagiert.

    Gruß!

  • Liebe Corinna,

    es ist zwar erst 2 Tage her, aber es WAR kein Streit. Es handelt sich um einen dauerhaften Auszug.

    Wie ich sehe, hattet ihr dieses Thema noch gar nicht.

    Natüüürlich werde ich gleich Dienstag (nach Pfingsten) eine Änderungsmitteilung rausschicken...und
    sorry wenn es mir gerade unter den Nägeln brennt...aber es ist doch eigentlich JETZT schon klar, dass die dann
    sagen werden: Da kann ja Jeder kommen!!

    Wie auch immer: Sieht ziemlich unappetitlich aus.

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