Höhe des ALG II Anspruch nach Kündigung in der Probezeit

  • Hallo,

    ich bin ganz neu hier und hoffe der Beitrag ist an der richigen Stelle.

    Ich habe eine Kündigung erhalten. Mein Arbeitgeber hat mich und 2 weitere (also wir 3 neuen) während der Probezeit entlassen, er teilte uns mit, dass er dies leider aus wirtschatlichen Gründen tun muss. :(
    ALG 1 steht mir leider nicht mehr zu, da ich es bereits von Februar 2017 bis Ende Januar 2018 bezogen habe.

    Zu meiner jetzigen Situation:
    Ich (alleinerziehend) wohne gemeinsam mit meinen Eltern (beide Rentner) in einem Einfamilienhaus mit meinen Kind (6Jahre alt) zusammen.
    Miete habe ich für die 2 Zimmer nicht zahlen brauchen, meine Eltern möchten dies nicht.

    Mein Kind bekommt 205 Euro Unterhaltsvorschuss + Kindergeld.

    Wie ist das jetzt in meinem Fall mit "Bedarfsgemeinschaft" zu verstehen - mit wieviel Hartz4 kann ich für mein Kind und mich rechnen?


    Liebe Grüße
    Chrissy

  • Dein Kind hat keinen Anspruch. Das übersteigende Kindergeld wird bei dir angerechnet. Insgesamt dürftest du etwa 490 € (inkl. Alleinerziehendenzuschlag) vom Jobcenter erhalten. Dazu eben 205 Unterhaltsvorschuss, 194 Kindergeld.

    Da du ein Kind hast, bildest du mit deinen Eltern keine Bedarfsgemeinschaft.

  • Danke für die Nachricht.

    Ich muss dazu sagen, dass ich noch gar nicht ALG2 in Anspruch nehmen musste und auch nicht weiß, wie die weitere Vorgehensweise ist.

    Wenn ich einen 450,- Euro Job annehme, wie viel dürfte ich davon noch bahelten?

    Liebe Grüße
    Chrissy

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