Hallo,
die Ämter machen es sich ja leicht
Naja. Dein Vater dürfte Dir unterhaltspflichtig sein, was er mindestens seit 26 Jahre auch weiß. Wenn er trotz diesem Wissen um die Unterhaltspflicht nun unbedingt einen Vertrag mit einer Rate von 1.500 € monatlich abschließen muß, könnte man davon ausgehen, daß es sich jemand anders leicht gemacht hat und darauf vertraut, daß der Steuerzahler schon für sein Kind aufkommen wird.
Wohngeld würde sogar gehen
nein, würde nicht gehen, da Du keinen Anspruch darauf hast.
Gruß!