ALG II nach Haftentlasung - Jobcenter weigert sich

  • Guten Morgen,

    ich habe ein mehr oder minder großes problem und weiß nicht wie ich weiter vorgehen soll.

    Das ganze ist ziemlich verworren, ich hoffe sehr jemand kann mir helfen.
    Zu meiner geschichte:

    Ich bin am 22.3.18 aus der JVA entlassen worden. Dort saß ich 1 jahr im geschlossenen vollzug. Nach der haft hatte ich keine wohnung und bin vorrübergehend zu meiner freundin gezogen. Wir waren vor meiner haft 3 monate zusammen, also nicht gerade lange.
    Am 23.3.18 beantragte ich dann leistungen auf alg 2. Dort wurde mir dann gesagt, das meine freundin und ich eine eheähnliche gemeinschaft haben würden, dies habe ich sofort verneint, da wir nicht gemeinsam wirtschaften, jeder sein eigenes konto hat und wir auch nicht füreinander einstehen und ich nur vorrübergehend bei ihr wohne bis ich eine eigene wohnung habe.

    Dennoch sah es die zuständige sachbearbeiterin anders und meine freundin sollte sämtliche finanzen offen legen (kontoauszüge, sparbuch etc etc). die sachbearbeiterin setzte dann einen schrieb auf,indem meine freundin die kontoauszüge, arbeitsvertrag etc etc bis dann und dann einreichen sollte, welchen ich unterschreiben sollte.
    ich habe dies sofort abgelehnt und wollte den teamleiter sprechen, dieser kam dann auch und fragte nur ob wir getrennte konten haben, welches ich auch bestätige. dann wurde ein anderer schrieb aufgesetzt indem meine freundin und ich unterschreiben mussten das wir nicht füreinander einstehen und auch nicht gemeinsam wirtschaften, welchen wir natürlich unterschrieben.

    Somit ging ich aus dem jobcenter,in der annahme das mein antrag nun zeitnah bearbeitet und bewilligt wird (alle unterlagen von mir waren eingereicht) und ich wartete und wartete…. 3 wochen danach am 13.4 bekam ich dann post von der sachbearbeiterin indem sie schrieb: wie sich herausgestellt hat haben sie bereits in der vergangenheit mit frau X zusammengelebt, wir gehen daher davon aus das Frau X zu ihrer bedarfsgemeinschaft gehört. Und somit wollte meine sachbearbeiterin wieder sämtliche unterlagen von meiner freundin haben. Als nachtrag, ich hatte dem jobcenter mitgeteilt das ich vor meiner haft kurzzeitig (etwa 1 monat) bei meiner freundin wohnte. Die sachbearbeiterin wollte dann wieder von meiner freundin die kontoauszüge,verdienstbescheinigung der letzten 6 monate haben sowie eine einkommensbescheinigung ihres arbeitgebers haben, welche bis 26.4 eingereicht werden sollte.

    In einem kurzem email verkehr habe ich die sachbearbeiterin dann erneut darauf hingewiesen das wir nicht gemeinsam wirtschaften und auch keine eheähnliche gemeinschaft haben und auch nicht die verantwortung für den jeweils anderen tragen. Dies hat sie natürlich nicht interessiert. Immerhin hatten wir dies schon in beisein des teamleiters unterschrieben.
    meine bewährungshelferin riet mir ein schreiben aufzusetzten indem meine freundin erklärt, das sie nicht bereit ist die geforderten unterlagen einzureichen da wir nicht gemeinsam wirtschaften und ich nur vorrübergehend bei ihr wohne bis ich eine eigene wohnung habe. Diesen solle ich sowie meine freundin unterschreiben und dem jobcenter vorlegen, desweiteren druckte mir meine bewährungshelferin 2 urteile aus, indem man von einer bedarfsgemeinschaft auf probe für 12 bzw 36 monate ausgeht und erst danach als eheähnliche gemeinschaft gilt. Auch diese urteile nahm ich mit zum jobcenter und legte diese sowie den aufgesetzten unterschrieben schrieb vor,indem wir erklärten das wir nicht gemeinsam wirtschaften. Desweiterin sollte ich dem jobcenter eine frist von 7 tagen setzten um meinen antrag zu bearbeiten,da ich mittellos bin.

    Also bin ich am 16.4 mit den 2 urteilen und dem schrieb aufs jobcenter gegangen… natürlich blieb auch dieser gang erfolglos… die urteile aus berlin und das andere aus nrw hat die sachbearbeiterin gar nicht interessiert und der schrieb indem meine freundin und ich nochmals unterschrieben das wir nicht füreinander einstehen und auch nicht gemeinsam wirtschaften wurde sprachlos zur kenntnis genommen. Die sachbearbeiterin sagte mir ,das wenn ich die unterlagen meiner freundin nicht einreichen werde, das ich keinen anspruch auf leistungen habe und mein antrag abgelehnt wird.

    So setzte ich am 16.4 dem jobcenter eine frist von 7 tagen um meinen antrag zu bearbeiten und verwieß auf die mitwirkungspflicht da ich mittellos bin, dies tat ich mündlich sowie schriftlich. Natürlich ließ das jobcenter diese frist welche am 23.4 ablief verstreichen. Stattdessen kam am 17.4 ein schrieb meiner sachbearbeiterin das sie bis zu 14 tage zeit hätte meinen antrag zu bearbeiten und ich diese zeit abwarten solle… am 1.5 waren diese 14 tage um und natürlich kam kein bewilligungs oder ablehnungsbescheid an, auch heute war kein bescheid in der post dabei und ich weiß nun ehrlich nicht mehr was ich tun soll. Inzwischen haben sich natürlich einige rechnungen angesammelt, miete strom etc etc und weiß nicht wie es weitergehen soll.
    Das ganze belastet die beziehnung natürlich sehr. Ich will meiner freundin nicht auf der tasche liegen bzw mir weiterhin geld bei freunden leihen müssen.
    Um arbeit habe ich mich natürlich auch bemüht und kann gottseidank am 14.5 anfangen zu arbeiten, dennoch muss ich noch weitere 4 bis 6 wochen auf meinen ersten vollen lohn warten.

    Da das jobcenter meine frist verstreichen lässt sowie ihre eigene auch,weiß ich im moment nicht weiter wie ich dem jobcenter „druck“ machen könnte bzw was ich noch tun könnte,damit mein antrag endlich bearbeitet wird…

    Ich hoffe ihr habt vielleicht einen rat oder tip was ich noch tun könnte.

    Viele Grüße
    Danny

  • Hallo,

    die Frist für die Bearbeitung eines Erstantrag beläuft sich auf 6 Monate, weswegen Deine entsprechende "Aufforderung" recht sinnlos erscheint. Auch gibt es keine 36 Monate Probezeit, sondern halt nur die 12 Monate - und fertig ist.

    Im Prinzip hast Du im Augenblick recht wenig Möglichkeiten. Da Du keine Ablehnung hast, kannst Du kaum eine einstweilige Verfügung bei dem Gericht beantragen. Auch kannst Du keine Untätigkeitsklage starten.

    Von daher würde ich erneut das Gespräch mit dem Teamleiter oder der Geschäftsführung des Jobcenters suchen.

    Gruß!

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