Mehrbedarf für die Alleinerziehung gestrichen

  • Hallo, ich habe eine Frage zu meinen Leistungsbezügen und hoffe das sich jemand besser auskennt als ich.

    Ich bin alleinerziehend und habe ein 11 Monate altes Baby.
    Seit der Geburt im Mai 2017 bekomme ich vom JobCenter die Regelsätze für mich und meinen Sohn, die Miete und Mehrbedarf für die Alleinerziehung (ca. 150 Euro), zudem noch Kindergeld 194 Euro und bis Mai 2018 Elterngeld 300 Euro.

    Der Kindsvater hat die Vaterschaft von Anfang an anerkannt, da ich mit dem oben aufgelisteten Geld für meinen Sohn und mich gut zurecht kam, habe ich bislang kein Unterhalt eingefordert.

    Anfang April diesen Jahres hat mich das JobCenter nun aufgefordert, den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen. Das habe ich daraufhin auch sofort gemacht und habe alle nötigen Unterlagen mitgenommen.
    Die Unterlagen wollte die für mich zuständige Dame gar nicht erst sehen und hat erstmal nach dem Familienstand gefragt.
    Ich habe ihr geantwortet, dass der Kindsvater unseren Sohn an etwa 4-5 Tagen die Woche für einige Stunden besuchen kommt. Daraufhin meinte sie, dass ich dann nicht als alleinerziehend gelte, da der Kindsvater mich ja entlastet.
    Aus diesem Grund könnte ich vom Kindsvater kein Unterhalt erhalten.
    Wenn sich an der Situation etwas ändert, sollte ich doch bitte wieder vorbeikommen und es würde dann mit dem Unterhalt geklärt werden.

    Da mich das alles doch sehr gewundert hatte, da mein Sohn und ich ja alleine wohnen und ich alles komplett alleine bezahle, meine ihr Kollege, der ihr gegenüber saß und noch bis vor kurzem beim JobCenter tätig war, dass das Jugendamt und das JobCenter "alleinerziehend" unterschiedlich definieren.
    Als ich fragte, wie es denn jetzt finanziell weiterginge, meinte die Dame, dass sich für mich NICHTS ändern wird.
    Das Jugendamt hat mir daraufhin ein Schreiben für das JobCenter mitgegeben, wo nochmal drinsteht, dass ich nicht alleinerziehend bin :huh:
    Bei Eltern die arbeiten, würden die Eltern ihr Kind auch nicht öfter sehen als der Kindsvater jetzt im Moment zu Besuch kommt.


    Nun bekam ich vorgestern vom JobCenter ein Schreiben mit neuer Berechnung der Leistungen.
    Der Mehrbedarf für die Alleinerziehung (knapp 150 Euro), wurde mir ab sofort gestrichen, mit der Begründung das ich laut dem Jugendamt nicht mehr alleinerziehend bin pillepalle

    Kann das wirklich sein? Ich habe dem Jugendamt extra mehrmals gesagt und immer wieder betont, dass ich nicht mit dem Kindsvater zusammenwohne, dass ich alles alleine bezahle etc. und sie meinte, dass ich finanziell keine Nachteile habe.
    Es sollte doch im Sinne des Jugendamtes beziehungsweise des JobCenters liegen, dass der Kindsvater sein Kind regelmäßig sieht :/


    Die 150 Euro Mehrbedarf für die Alleinerziehung wurden mir für den Mai 2018 auch direkt abgezogen laut dem aktuellen Kontoauszug.
    Ich bekomme jetzt vom JobCenter insgesamt 594 Euro für meinen Sohn und mich und davon gehen noch 390 Euro Miete ab.
    Dann bekomme ich noch das Kindergeld und diesen Monat das letzte Mal 300 Euro Elterngeld.

    Aber wenn das Elterngeld ab nächsten Monat wegfällt, weiß ich beim besten Willen nicht wie ich mit dem Geld zurecht kommen soll und ich bin wirklich sehr sparsam.
    Kann mir vielleicht auch jemand was zum Elterngeld sagen, wenn ich das nicht mehr bekomme?


    Vielen lieben Dank erstmal fürs Lesen. Ich bin für jede Antwort die mir weiterhilft sehr dankbar :-b

  • Das ist ja blöd gelaufen.

    Weder das Jobcenter noch JA haben hier richtig gehandelt. Dass der Kindsvater das Kind mehrmals die Woche sieht, ist nicht ausreichend, damit der Unterhaltsanspruch entfällt und auch nicht, dass kein Alleinerziehendenzuschlag mehr gezahlt wird.

    Lade mal den Bescheid der Unterhaltvorschussstelle hoch, damit ich sehen kann ob dies ein Bescheid ist.

    Ferner lege gegen den Bescheid vom Jobcenter Widerpspruch ein.


    In Zukunft sei bitte vorsichtig was du wem wie sagst. Der Kindsvater ist ja sicher nicht allein mit dem Kind, sondern du bist doch sicher dabei wenn er das Kind in deiner Wohnung besucht?

  • Danke dir fürs Antworten liebe(r) Casa :)

    Ich hab dir das, was ich vom Jugendamt und vom JobCenter als Schreiben bekommen habe, mal angefügt.

    Das Jugendamt hat mir nur diese Mitteilung für das JobCenter mitgegeben, sonst nichts. Die Dame ist überhaupt auf gar nichts was ich sagte eingegangen, sie meinte immer nur, sobald der Kindsvater unseren Sohn nicht mehr so oft besuchen kommt, erst dann könne was geändert werden.
    Das Schreiben vom Jugendamt habe ich dem JobCenter eingereicht und die haben mir daraufhin nur eine neue "Änderung der Leistungen ...", also den geänderten Leistungsbescheid zukommen lassen.

    Zu deiner Frage, ja, ich bin immer mit dabei wenn der Kindsvater zu Besuch kommt.
    Ich zahle ja auch alles selbst für unseren Sohn. Essen, Pflegeartikel, Kleidung etc.


    Ein anderer Mitarbeiter vom JobCenter der auch für meine Leistungsangelegenheiten zuständig ist, schreibt mir auch inzwischen fast wöchentlich, dass er "Nachweise über Unterhaltsleistungen des Kindsvaters" haben möchte.
    Jedes Mal antworte ich ihm wahrheitsgemäß, dass ich bisher keinen Unterhalt erhalten habe und daher keine Nachweise zeigen kann hmm

    Dateien aufgrund von fehlender Anonymisierung gelöscht
    Bitte alle personenbezogenen Daten vor dem erneuten
    Hochladen schwärzen
    Grace

  • Vielen Dank fürs Löschen der Datei ^^
    Mir ist gar nicht aufgefallen, dass ich vergessen habe den Namen zu schwärzen 8|

    Hab es jetzt nochmal neu hochgeladen und hoffe es ist jetzt in Ordnung so :saint:

  • M.E. hat das die Unterhaltsvorschussstelle mit der Bescheinigung zur Vorlage beim Jobcenter auch entschieden, dass du keinen Unterhaltsvorschuss erhältst.

    D.h. du erhebst jetzt Widerspruch gegen die Ablehnung von Unterhaltsvorschuss bei der entsprechenden Stelle.

    Den Widerspruch begründest du damit, dass du alleinerziehend bist und wie folgt.
    - der Kindsvater sieht das Kind 3-4 mal die Woche jeweils X Stunden
    - du bist immer mit dabei
    - Kindsvater betreut das Kind nicht, er pflegt lediglich den ihm zustehenden Umgang
    - Kind wohnt bei dir, schläft bei dir, isst bei dir
    - der Umgang mit dem Kind ist für dich lediglich eine zusätzliche zeitliche Belastung und keine Entlastung


    Dann überlege dir bitte, ob 4-5 Tage die Woche Umgang des Kindsvaters mit dem Kind notwendig sind und dir genug Zeit bleibt. Immerhin ist es ungewöhnlich, dass ein getrenntes Paar gemeinsam mit dem Kind so viel Zeit verbringt. Ich halte 3 Tage pro Woche zu je 2 Stunden für ausreichend. Am Wochenende gern auch mal länger. Ich empfehle dir das auch so umzusetzen und schriftlich zu dokumentieren, wenn du den Unterhaltsvorschuss sowie Alleinerziehendenzuschlag erhalten willst. Und X sollte nicht viel mehr als 2 Stunden sein...


    Der Text vom Jobcenter hilft mir jetzt nicht so weiter, weil ich nicht sehen kann, ob ein Leistungsbescheid dahinter steht, bei dem dir der Alleinerziehendenzuschlag aberkannt wurde.

  • Wäre es denn möglich, dass es mir zum Verhängnis geworden ist, dass ich dem Jugendamt und auch dem JobCenter mehrmals geschrieben habe, dass der Kindsvater sein Kind etwa 4-5 mal die Woche besuchen kommt?
    Du hast natürlich recht damit, dass es doch eher ungewöhnlich ist. Der Kindsvater und ich verstehen uns gut, wir wollen nur das Beste für unser Kind, auch wenn wir keine Beziehung mehr führen.

    Vielen Dank für deine großartige Hilfe und dass du mir genau geschrieben hast, wie ich es begründen kann ^^

    Du meinst mit Unterhaltsvorschussstelle das Jugendamt, richtig? :/:)

  • Lege bitte mit o.g. Begründung Widerspruch gegen den Bescheid des Jugendamtes ein. Führe entsprechend Protokoll, wann der Kindsvater bei dir ist und wie lang.

    Ich gebe auch zu bedenken, dass die Zeit des Kindsvaters mit seinem Kind begrenzt werden sollte. Oder aber ihr teilt die Zeit mit dem Kind, so dass er das Kind bspw. am Wochenende hat und die restlichen Tage.

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