Zwang zu einer Bedarfsgemeinschaft ALG II

  • Liebe Community,

    Meine Freundin und ich haben derzeit ein großes Problem mit dem Jobcenter, wie man der Überschrift bereits entnehmen kann, möchte uns das Jobcenter zu einer Bedarfsgemeinschaft zwingen.
    Zur Sachlage:

    Ich war leider gezwungen mein Gewerbe im letzten Jahr November abzumelden und stellte Dezember/17 einen Antrag für ALG2.
    Zu dieser Zeit lebte ich mit meiner Freundin und Ihrem Kind in einer 2 Zimmer Wohnung.
    Als ich den Antrag gestellt habe, fragte die Dame vom Jobcenter wie lange ich mit meiner Freundin schon zusammenlebe, dieses beantwortete ich mit 3 Monaten, da wir offiziell erst seit Oktober letzten Jahres zusammengezogen sind. Nach langem hin und her habe ich es mit einem Untermietervertrag, Anlage VE und diversen Schreiben geschafft die Bedarfsgemeinschaft zu umgehen, da mir im Vorfeld bereits bewusst war, dass dieses nur Nachteile von sich bringen würde. Februar 2018 kam dann endlich der Bewillungsbescheid, in dem Sie mir knapp 800 euro für Leben, Unterkunft und Nebenkosten angerechnet haben, was völlig in Ordnung gewesen ist zu der Zeit.
    Und nun kommen die Probleme:
    Da die Wohnung nur zeitweise gedacht war, haben meine Freundin und ich bereits vor meiner Arbeitslosigkeit eine größere Wohnung in einer anderen Gemeinde gefunden, den Mietvertrag hat meine Freundin Unterschrieben uns ist alleinige Mieterin. Nun hieß es das ich einen Neuantrag für ALG2 stellen müsste, da meine alte Gemeinde nicht mehr für mich zuständig sei. Und genau jetzt fangen die ganzen Probleme an, seit einem Monat habe ich kein Geld mehr, den Neuantrag habe ich bereits am 15 März gestellt. Sofort im ersten Gespräch war mir klar das dieses Jobcenter ebenfalls darauf besteht das meine Freundin, Ihr Kind und ich eine BG bilden. Als der Dame das mit der Probezeit erklärt habe, wollte Sie dieses garnicht erst hören und sagte, dass es sowas in dieser Gemeinde nicht geben würde und wir sofort automatisch eine BG bilden würden, ab dem ersten Tag. Ich wusste natürlich das dies quatsch ist, und wehrte mich dagegen bis heute noch. Zwischendurch kamen schreiben indem ich erklären sollte wie ich mit dem Kind meiner Freundin "Interagieren" würde usw... auch den weiterführenden Zettel zur Feststellung einer "Verantwortungs und Einstehensgemeinschaft" musste ich ausfüllen. Das letzte Schreiben vom Jobcenter teilt mir mit, dass wir ein Probejahr "erzwingen" möchten und das dass Jobcenter jetzt alle Unterlagen meiner Freundin haben möchte, Einkünfte, Vaterschaftsanerkennung,Unterhaltzahlungen uvm... Es ist davon auszugehen das wir durchs "erneutes" zusammenziehen und die Tatsache das wir das Kind meiner Freundin teilweise gemeinsam Großziehen, eine Bedarfsgemeinschaft zu stande kommt. Auch teilte mir die SB von der Leistungsabteilung mit, dass wenn ich die Unterlagen meiner Freundin nicht bis zum 07.05. einreiche, ich einen Ablehnungsbescheid bekommen würde.
    Das alles macht mich gerade total fertig, meine Freundin und ich finanzieren garnix zusammen, wir machen alles 50/50 und auch versuche ich mich aus der Erziehung Ihres Kindes rauszuhalten. Ich mag Kinder und auch Ihres, allerdings sehe ich es nicht als meines an. Meine Freundin ist Studentin und hat selbst kein Einkommen, Sie bekommt ledeglich den vollen Unzerhaltssatz Ihres 4 Jährigen Sohnes vom Exfreund+Kindergeld.
    Die neue Wohnung kostet fast 800 euro warm, und das Jobcenter würde im Falle einer BG die Miete auf 3 Personen teilen, was uns definitv nicht ausreichen würde. Es ist eine Katastrophe. Natürlich bin ich jemand der schnell wieder in Arbeit kommt, hilft mir aber jetzt nicht viel weiter, das Jobcenter zahlt mir seit einem Monat kein Geld mehr und ich hab mir Schulden für die Zeit angehäuft da Miete und diverse Verträge trotzdem bezahlt werden müssen. Ich finde es einfach nicht korrekt mich wie einen Ehemann zu behandeln, wir sind noch nichtmal 1 Jahr zusammen, hinzu kommt das meine Freundin sich weigert Ihre Unterlagen einzureichen. Ich war bereits mit einem Beratungsschein beim Anwalt, dieser sagte mir das es unmöglich wäre eine BG zu vermeiden. Allerdings hatte ich das gefühl das der Anwalt garkein Interesse hatte mich zu vertreten. Als ich dann zu Ihm sagte das ich mir noch gerne eine zweite Meinung einholen würde, sagte dieser zu mir es ist zu spät, einen zweiten Beratungsschein bekomme ich nicht und hat von mir noch die 15 euro eigenanteil abkassiert. Ich fühle mich im Recht und trotzdem total im Stich gelassen vom Rechtsstaat. Mir sind die Ideen ausgegangen und weiß nicht mehr weiter. Aus diesem Grund versuche ich es hier im Forum nochmal und hoffe auf gute Ratschläge oder Erfahrungsberichte. Ich bedanke mich für jede Antwort schonmal im Voraus und entschuldige mich für Rechtschreibfehler oder fehlende Satzzeichen, ich schreibe leider vom Handy aus.

    Beste Grüße keinjasager.

  • Hallo,

    und das Jobcenter würde im Falle einer BG die Miete auf 3 Personen teilen, was uns definitv nicht ausreichen würde.

    naja - was sollte das Jobcenter auch anders machen? Bei 3 Personen wird nun mal die Miete auf diese 3 Personen umgelegt - mehr kann das Jobcenter ja nicht machen oder zahlen.

    wir machen alles 50/50

    Sicher? Bei drei Personen 50/50?

    Gruß!

  • Deine Freundin soll ein Schreiben aufsetzen, in dem sie bestätigt, dass ihr nicht gemeinsam wirtschaftet und sie dich finanziell nicht unterstützt.

    Sollte das nicht ausreichen, wäre der Gang zum Sozialgericht wohl der richtige Weg und das eher früher als zu spät.


    Grundsätzlich ist die Vermutung einer BG, wie der Name schon sagt, eine Vermutung. Diese Vermutung tritt ein, wenn Partner bspw. länger als ein Jahr zusammenleben oder ein gemeinsames Kind betreuen, vgl. § 7 III Nr. 3a SGB II.

    Es liegt an euch zu widerlegen, dass ihr nicht länger als ein Jahr zusammenlebt, dass du das Kind nicht mitversorgst und, dass du nicht auf Konten deiner Freundin zugreifen kannst und sie nicht auf deine. Das wird durch Aussage ggü. dem Jobcenter und ggf.später Gericht bewiesen. Ferner kann es notwendig sein, dass ein Hausbesuch stattfindet, bei dem geprüft wird, ob ihr gemeinsam wirtschaftet.

  • Hallo, und viele Dank für die Antwort.
    Meine Freundin hat bereits ein Schreiben aifgesetzt, indem Sie dem Jobcenter mitteilt, das Sie nicht gewillt ist für mich einzustehen und auch keine Unterlagen einreichen wird.
    Dieses Schreiben hat das Jobcenter direkt mit dem Antrag bekommen.
    Auch ist richtig das wir verschiedene Konten haben und keiner Zugriff auf das des anderen hat. Bei uns hat jeder sein Geld und versorgt sich selbst, bzw meine Freundin sich und Ihr Kind. Auch das wir erst seit knapp 9 Monaten zusammen sind entspricht der Wahrheit. Das einzige was mich stutzig macht, ist das "gemeinsame Wirtschaften" es ist schwer alles in einem Haushalt zu trennen, mal abgesehen davon, dass die Wasser und Stromkosten ernorm ansteigen würden, sollten wir plötzlich getrennt die Wäsche waschen usw... Bei uns ist es ja sogar so, dass wir nur selten zusammen Essen. Da ich mich durch meine Sport komplett anders ernähre als meine Freundin. Dennoch leben wir letzendlich wie ein normales Paar, was ich ja auch nicht bestreite. Fakt ist einfach das weder meine Freundin noch ich finanziel füreinander einstehen möchten. Wir leben nichtmal 1 Jahr zusammen, sind weder Verheiratet noch haben wir gemeinsame Kinder. Ich find dieses ganze Gesetz einfach nur dreist, und sehe mich dadurch nur benachteiligt, oder könnte ich etwa meine Freundin auf Unterhalt verklagen?

  • Ich find dieses ganze Gesetz einfach nur dreist, und sehe mich dadurch nur benachteiligt, oder könnte ich etwa meine Freundin auf Unterhalt verklagen?


    Ich kann nichts Dreistes an den gesetzlichen Bestimmungen erkennen.
    Es ist völlig korrekt bei einer Bedarfsgemeinschaft den Hilfebedarf
    zu berechnen, sofern diese eine ist. Warum soll diese besser gestellt
    werden, als alle anderen Bedarfsgemeinschaften? Man darf nicht
    vergessen, dass es sich hier um Sozialleistungen handelt.
    Die das Existenzminimum abdecken sollen und auch nicht zum
    längerfristigen Verbleib gedacht sind. Sondern nur zur Überbrückung
    einer Notlage, bis es dem Leistungsberechtigten wieder möglich ist
    seinen Bedarf aus eigener Kraft zu decken. Das SGB II trifft dazu auch
    eine klare Aussage:

    § 1 SGB II - Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Willst du damit andeuten es smist korrekt nicht Eheleute wie Eheleute zu behandeln? Dann frage ich mich wozu man überhaupt Heiraten sollte. Meine Freundin steht nicht für mich ein und ich soll jetzt kein Geld bekommen. Ist das für dich in Ordnung? Habe ich den Eindruck erweckt den Sozialstaat auszubeuten? Spar lieber deine dämlichen Komentare wenn du nicht den Sinn meines Threads verstehst.

  • Hallo,

    ist korrekt nicht Eheleute wie Eheleute zu behandeln?

    selbstverständlich ist das korrekt, denn sonst würde ja ein Ehepaar benachteiligt sein. Was es eigentlich schon jetzt ist, denn das "dreiste" Gesetz gibt nicht verheirateten Leuten - im Gegensatz zu verheirateten - 1 Jahr Zeit, bevor eine Anrechnung erfolgt.

    Spar lieber deine dämlichen Komentare wenn du nicht den Sinn meines Threads verstehst.

    Keiner wird sich bloß deswegen einen Kommentar sparen, nur weil Du es so willst. Und dämlich war die Anmerkung von Grace auch nicht, sondern eine direkte Erwiderung auf Deine Einschätzung eines "dreisten" Gesetzes. Also solltest Du Dich etwas zügeln mit solchen Bemerkungen.

    Gruß!

  • Verheiratete Leute haben keine Vorteile willst du mir damit sagen? Ich bin nicht verheiratet und soll ausschließlich die Nachteile einer Ehe tragen. Wenn du dir nicht der Vorteile einer Ehe bewusst bist, auf die ich NICHT zugreifen darf, dann tust du mir leid.
    Mal abgesehen davon das wir nach meinem Rechtverständis keine BG bilden und hier vom Thema abgewichen wird. Meine Frage lautete: Was ich gegen diesen Vorwurf unternehem kann. 9 Monate zusammen und kein Wille füreinander einzustehen + getrennte Konten sind für mich eindeutige Gründe nicht als BG abgesgempelt zu werden.

  • Verheiratete Leute haben keine Vorteile willst du mir damit sagen? Ich bin nicht verheiratet und soll ausschließlich die Nachteile einer Ehe tragen. Wenn du dir nicht der Vorteile einer Ehe bewusst bist, auf die ich NICHT zugreifen darf, dann tust du mir leid.


    Du scheinst nicht zu wissen, dass ein Ehepaar im SGB II vom ersten Tag
    an weniger Regelsatz bekommt, als ein Alleinstehender. Das hat @Corinna
    gemeint, als sie schrieb:

    selbstverständlich ist das korrekt, denn sonst würde ja ein Ehepaar benachteiligt sein. Was es eigentlich schon jetzt ist, denn das "dreiste" Gesetz gibt nicht verheirateten Leuten - im Gegensatz zu verheirateten - 1 Jahr Zeit, bevor eine Anrechnung erfolgt.


    Das Ehepaar wird jetzt schon benachteiligt durch das Privileg,
    eine Bedarfsgemeinschaft bei Unverheirateten im 1 Jahr
    widerlegen zu können.


    Mal abgesehen davon das wir nach meinem Rechtverständis keine BG bilden und hier vom Thema abgewichen wird. Meine Frage lautete: Was ich gegen diesen Vorwurf unternehem kann. 9 Monate zusammen und kein Wille füreinander einzustehen + getrennte Konten sind für mich eindeutige Gründe nicht als BG abgesgempelt zu werden.


    Du hättest den Beitrag von @Casa genau lesen können und mehr kann
    man nicht machen. Keiner weiß, wie das JC reagiert von uns hier:


    Deine Freundin soll ein Schreiben aufsetzen, in dem sie bestätigt, dass ihr nicht gemeinsam wirtschaftet und sie dich finanziell nicht unterstützt.

    Sollte das nicht ausreichen, wäre der Gang zum Sozialgericht wohl der richtige Weg und das eher früher als zu spät.


    Grundsätzlich ist die Vermutung einer BG, wie der Name schon sagt, eine Vermutung. Diese Vermutung tritt ein, wenn Partner bspw. länger als ein Jahr zusammenleben oder ein gemeinsames Kind betreuen, vgl. § 7 III Nr. 3a SGB II.

    Es liegt an euch zu widerlegen, dass ihr nicht länger als ein Jahr zusammenlebt, dass du das Kind nicht mitversorgst und, dass du nicht auf Konten deiner Freundin zugreifen kannst und sie nicht auf deine. Das wird durch Aussage ggü. dem Jobcenter und ggf.später Gericht bewiesen. Ferner kann es notwendig sein, dass ein Hausbesuch stattfindet, bei dem geprüft wird, ob ihr gemeinsam wirtschaftet.


    Es liegt an euch eine Bedarfsgemeinschaft zu widerlegen. Mehr gibt es
    tatsächlich dazu nicht zu schreiben. Wie @Casa schrieb, dann musst du
    vor dem SG klagen. Da wir keine einheitliche Rechtsprechung haben,
    kannst du auch durchaus scheitern mit der Klage. Das sind die Fakten in
    deiner Lage!

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