ALGII und Krankengeld

  • Hallo Alle,

    ich bekomme Krankengeld und aufstockende Leistungen.
    Ende Januar habe ich mein letztes Gehalt bekommen sowie den Antrag auf ALGII gestellt.
    Meine erste Krankengeldzahlung kam rückwirkend erst Ende März.

    Bisher habe ich weder eine Nachricht noch einen Bescheid geschweige denn irgendeine Zahlung bekommen.

    Müsste ich nicht zumindest für Februar das volle ALGII bekommen?

    Meine Folge-AU läuft über 4 Wochen, d.h. ich bekomme nun erst Ende Mai/Anfang Juni das nächste Krankengeld.

    Da ich vom Krankengeld meine Fixkosten bisher vorstrecken musste, bleiben mir für die kommenden 4 Wochen nur 600,-Euro, wovon ich aber die kommende Miete sowie Telefon, Strom und Gas zu zahlen habe, was natürlich nicht funktioniert.
    Ich habe zusätzlich 1 Kind im Grundschulalter im Haushalt und keinerlei Rücklagen.

    Was kann ich tun, damit die notwendigen Ausgaben gesichert sind?

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße in die Runde

    Moonaa

  • Hallo,

    ich bekomme Krankengeld und aufstockende Leistungen.

    Wenn Du aufstockende Leistungen bekommst, widerspricht sich das mit

    Ende Januar habe ich mein letztes Gehalt bekommen sowie den Antrag auf ALGII gestellt.

    und

    Bisher habe ich weder eine Nachricht noch einen Bescheid geschweige denn irgendeine Zahlung bekommen.

    Was also verstehst Du unter aufstockende Leistungen, die Du bekommst?

    Gruß!

  • Ich habe Anspruch darauf, es passiert aber nichts.
    Alles eingereicht und Antrag Ende Januar eingereicht, Belege im Februar nachgereicht und es passiert nichts.

    Viele Grüße

  • Hallo,

    Ich habe Anspruch darauf

    Ok. Die reine Behauptung von dir begründet aber noch lange keinen Anspruch.

    Also: wie hoch ist das monatliche Krankengeld? Wie sieht es mit einem Anspruch auf ALG I aus? Was steht es um den Unterhalt für Dein Kind? Wie hoch ist die Warm- und die Kaltbruttomiete? In welcher Kommune oder in welchem Landkreis wohnst Du?

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    (1) der Anspruch ist begründet in der Tatsache, dass das Krankengeld unter dem Bedarfssatz liegt.

    (2) Ich kenne den Satz, da ich bis November bei Berufstätigkeit auch aufstockende Leistungen hatte und jetzt mit dem Krankengeld natürlich darunter liege.

    (3) Meine Frage bezieht sich nicht auf Berechnungen und Summen, sondern darauf, welche MÖGLICHKEITEN ich aktuell habe, ob ich bspw. einen Vorschuss/Abschlag bekommen kann, ob ich einen Anwalt einschalten sollte, ob ich zum Sozialgericht gehen kann - kurz, welche WEGE es gibt, um zumindest eine vorläufige Zahlung anzuregen.

    (4) Gilt hier das Zuflussprinzip? Das Krankengeld wird ja rückwirkend gezahlt, sodass zumindest für Februar (0 Einkommen/Krankengeld) und anteilig für März (620 Euro Krankengeld) eine Lücke entstanden ist, die mir jetzt vor die Füße fällt und die zumindest jetzt geschlossen werden sollte.

    Tut mir Leid, wenn ich mich unklar ausgedrückt habe. ^^

    Danke und beste Grüße

  • Hallo,

    (2) Ich kenne den Satz, da ich bis November bei Berufstätigkeit auch aufstockende Leistungen hatte und jetzt mit dem Krankengeld natürlich darunter liege.

    Dir ist klar, daß ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit vollkommen anders berechnet wie das Krankengeld? Du hast bei einem Erwerbseinkommen vollkommen andere Freibeträge (durch die man durchaus Aufstocker werden kann) als bei Bezug von Krankengeld (wodurch man selbst bei annähernd gleicher Höhe eben nicht mehr ergänzende ALG-II-Leistungen erhalten muß).

    (3) Meine Frage bezieht sich nicht auf Berechnungen und Summen, sondern darauf, welche MÖGLICHKEITEN ich aktuell habe, ob ich bspw. einen Vorschuss/Abschlag bekommen kann, ob ich einen Anwalt einschalten sollte, ob ich zum Sozialgericht gehen kann - kurz, welche WEGE es gibt, um zumindest eine vorläufige Zahlung anzuregen.

    Nun ja. Formalrechtlich hast Du erst einmal keine Möglichkeiten. Ein Vorschuß ist erst dann zu gewähren, wenn dem Grunde nach ein Anspruch auf ALG II besteht. Ob dieser grundsätzliche Anspruch besteht, kann anhand Deiner Antworten nicht beurteilt werden, da Du ja der Meinung bist

    Meine Frage bezieht sich nicht auf Berechnungen und Summen

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    vielen Dank für Deine hilfreichen Antworten und auf das Eingehen auf meine Fragen sowie auch Deinen freundlichen Kommunikationsstil.

    Mein Gesamteinkommen lag ohne Ansatz irgendwelcher Freigrenzen schon unter dem Grundbedarf.
    Ein monatliches Krankengeld von 1.200 Euro liegt ebenso darunter. ;)

    Viele Grüße und einen schönen Abend!

  • Hallo,

    Ein monatliches Krankengeld von 1.200 Euro liegt ebenso darunter.

    naja - dann müßte Deine Warmmiete mindestens 754 € hoch sein, was bei einer Person etwas zu hoch sein dürfte.

    Aber das willst Du jetzt sicher ebenso wenig hören wie all meine anderen Bemerkungen.

    Gruß!

  • Ruf an oder geh persönlich zum Jobcenter und erkundige dich nach dem Bearbeitungsstand. Stelle einen Antrag auf Vorschuss schriftlich. Sollte sich nichts tun, verlange Anfang Mai den Teamleiter.

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