Umgangskosten und ALG II

  • Hallo zusammen,

    lebe von meiner Frau getrennt lebend. Haben 2 Kinder (6 und 4). Die Entfernung betrifft ca. 250 km. Bin zurzeit Harzt4 Empfänger. Ich fahre gerne mit dem PKW da hin, da die Kinder in einer ländlichen Gegend wohnen und ich schneller da bin und mehr Zeit mit den Kindern verbringen kann.
    Meine Frage ist welche Kosten kann ich beim Jobcenter geltend machen ? Übernachtung, Fahrtkosten, Essen gehen mit den Kindern ?
    Gruß

  • Hallo,

    ob die Fahrten mit dem Auto akzeptiert wird, hängt davon ab, ob es sich dabei um das preisgünstigste zumutbare Verkehrsmittel handelt (was nicht automatisch der Fall ist). Übernachtungskosten können in angemessenem Rahmen übernommen werden.. Irgendwelches "Essensgeld" wird nicht übernommen - es wird nicht der Umgang mit den Kindern als solches finanziert, sondern nur die Möglichkeit dazu.

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    danke für deine Antwort. Mit der öffentlichen Verkehrsmittel bin ich einfach fast 4 bis 5 Stunden unterwegs. Insgesamt bin ich da fast 10 Stunden unterwegs. Was soll denn da mit meinen Kindern übrig bleiben. Und wenn die Kinder noch auf dem Land wohnen und dann noch am Samstag. Mann will ja mit den Kindern was unternehmen, sonst bin ich ja nur mit Bus und Bahn unterwegs. Sonst ist ja der Umgang mit den Kinder nicht korrekt wenn ich da 3 Stunden bleibe und wieder nach Hause fahren muss. Dann muss ich mir ja ein Hotel nehmen von Freitag bis Sonntag damit ich von meinen Kindern was habe. Wie könnte man sowas formulieren. Lg

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