Miete über dem Höchstsatz Obdachlosigkeit

  • Hallo =) Ich bin arbeitssuchend beim Jobcenter Steinburg gemeldet und beziehe auch ALG2 daher. Nun bin ich aber seit ca 1 Jahr Obdachlos und möchte verständlicherweise wieder in ein festes Umfeld, das Jobcenter hat mir auch schon genehmigt, eine Wohnung zu suchen. Nun habe ich gehört bzw auf zahlreichen Seiten gelesen, dass mir unter gewissen Umständen, sollte ich keine angemessene Wohnung finde auch eine teurere Wohnung als den maximalen Satz zusteht. Die Miete und auch Kaution wird mir dann für ein halbes Jahr gewährt. Nun habe ich eine Wohnung gefunden, die echt mein Traum wäre. Diese Wohnung hat drei Zimmer und es ist allgemein geplant, dass ich mit meiner Freundin und meiner besten Freundin (beide kenne ich schon mein halbes Leben) in einem halben Jahr eine WG gründen möchte. Meine Frage an euch: Ist es so umsetzbar oder denke ich da irgendwo falsch?

  • Hallo,

    auf irgendwelche Zukunftspläne würde ich nicht unbedingt eine solche Entscheidung treffen. Abgesehen davon ist Deine Aussage

    Die Miete und auch Kaution wird mir dann für ein halbes Jahr gewährt.

    nicht richtig. Bei einer nicht angemessenen Wohnung wird keine Mietkaution übernommen. Auch die 6 Monate gelten in diesem Zusammenhang nicht, da Du ja nicht mit einer zu teuren Wohnung in das ALG II rutschst, sondern eine zu teure Wohnung trotz ALG II und ohne Genehmigung mietest. Hier würden nur die angemessenen KdU gezahlt werden.

    dass mir unter gewissen Umständen, sollte ich keine angemessene Wohnung finde auch eine teurere Wohnung als den maximalen Satz zusteht.

    Aber das klappt nur, wenn Du VOR Anmietung der zu teuren Wohnung 1. die vergebliche Wohnungssuche konkret nachweist (und das bedeutet nicht nur 2 oder 3 Absagen,sondern schon wesentlich mehr) und 2. das Jobcenter DANN die Genehmigung erteilt. Welche bei 1 Person und einer 3-Zimmer-Wohnung kaum erfolgen wird.

    Gruß!

  • Ok vielen lieben Dank schon einmal :) Ich Frage mich nur, wie ich absagen nachweisen soll, wenn es in dem Raum in dem ich lebe momentan überhaupt keine angemessene Wohnung in dem Rahmen gibt. Daher bleibt mir nur eine teurere Wohnung aber diese wird laut der Aussage nur genehmigt wenn ich bereits Absagen von angemessenen Wohnungen bekomme

  • Hallo,

    dann weise eben nach, daß es keine angemessene Wohnungen gibt und was Du alles in Sachen Wohnungssuche unternommen hast. Die reine Aussage, es gäbe keine angemessene Wohnungen, allein reicht jedenfalls nicht aus.

    Gruß!

  • Hallo!

    Wohngeld.org

    Wohngeld.org - Mietstufe


    Dazu Folgendes:


    Zum nicht wohngeldberechtigten Kreis zählen Empfänger von:

    • Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld nach dem SGB II
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
    • Zuschüsse nach § 22 Abs. 7 SGB II (Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld)
    • Verletztengeld nach SGB VII
    • ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Hilfen in stationären Einrichtungen (sofern die Hilfen für den Lebensunterhalt geleistet werden); bspw. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder anderen Gesetzen
    • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Dadurch, dass die Wohnkosten bereits in den Leistungen der anderen Träger geleistet werden, sind auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft / Haushaltsgemeinschaft, die mit einem Empfäger der o.g. Leistungen in einem Haushalt leben, vom Wohngeld ausgeschlossen.


    Empfehlung das Eingangs-Thema konzentriert lesen!

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!