Bedarfsgemeinschaft - Selbständig und JC Inkasso Rückforderungen

  • Hallo,
    es geht um eine 4 Personen Bedarfsgemeinschaft (Aufstocker erhalten gesamt nur noch ca. 300-500,- Monat
    da 1x Person selbständig Stkl.1 ist.
    Jetzt kommen plötzlich unerwartet unterschiedliche Jobcenter Inkasso Rechnungen wegen angeblicher Überzahlung für 2014 rein.

    1x 2.400,00€ an eine Person aus der Bedarfsgemeinschaft (hatte aus gesundheitlichen Gründen die letzten Jahre aber nicht gearbeitet/ auch 2014 nicht)
    1x 2.500,00€ an den Selbständigen

  • man hat mir gesagt, dass Rückforderungen nur an die selbständige Person gerichtet werden dürfen
    und eine Kürzung nicht für alle Personen die in der WG wohnen

  • Hallo,

    und eine Kürzung nicht für alle Personen die in der WG wohnen

    wieso WG? Eben noch hieß es, Ihr seid eine BG? Wenn ein Mitglied der BG erwerbstätig ist, bekommt ja dennoch die gesamte BG entsprechende Leistungen unter Anrechnung des Einkommens. Warum also sollten Rückforderungen nicht die gesamte BG betreffen? Und warum wird zurück gefordert?

    Gruß!

  • Hallo,

    da werden jetzt alle bestraft weil einer versucht hat da rauszukommen?
    So wie ich weis ist der Junggeselle Steuerklasse 1 beim Amt registriert!

    sorry - aber zumindest kann mit Deinen Angaben nichts anfangen. Du schreibst mal etwas von einer WG (also Wohngemeinschaft), dann wieder von einer Bedarfsgemeinschaft, Du antwortest nicht auf meine Fragen und bringst jetzt noch eine Steuerklasse ins Spiel, die nichts mit Deinem Problem zu tun hat.

    Tut mir leid - aber mit solch mageren und sich widersprechenden Angaben kann zumindest ich keine seriöse Antwort geben.

    Gruß!

  • Hallo!

    Falls hier nicht ganz klare Aussagen vom Themenersteller kommen
    und die gestellten Fragen beantwortet werden, ist Hilfe nicht
    möglich, Fakt. Jedes noch so kleine Detail ist sehr wichtig, um
    die richtige Auskunft geben zu können.

    Ich fasse nochmal von @Corinna Fragen zusammen und bitte präzise
    Antworten:

    Was ist Deine Frage? Was steht als Begründung für die Rückforderung?

    wieso WG? Eben noch hieß es, Ihr seid eine BG? Wenn ein Mitglied der BG erwerbstätig ist, bekommt ja dennoch die gesamte BG entsprechende Leistungen unter Anrechnung des Einkommens. Warum also sollten Rückforderungen nicht die gesamte BG betreffen? Und warum wird zurück gefordert?

    Du schreibst mal etwas von einer WG (also Wohngemeinschaft), dann wieder von einer Bedarfsgemeinschaft, Du antwortest nicht auf meine Fragen und bringst jetzt noch eine Steuerklasse ins Spiel, die nichts mit Deinem Problem zu tun hat.


    Bitte konzentriert lesen und dann der Reihe nach beantworten, danke!

    Gruß

  • wohne da selbst nicht..
    ist eine Wohngemeinschaft wie Patchworkfamilie,
    aber vom JC Amt als Bedarfsgemeinschaft deklariert
    weil Zahnbürste da und da gefunden usw. jeder
    geht aber seine Wege und der da rauskommen wollte
    ist Stkl.1 (beim FA Amt als Einzelperson Junggeselle
    eingetragen)

  • ist eine Wohngemeinschaft wie Patchworkfamilie,
    aber vom JC Amt als Bedarfsgemeinschaft deklariert


    Wenn alle ALG II beziehen, haben wir eine 4 Personen Bedarfsgemeinschaft.
    Siehe Bedarfsgemeinschaft im SGB II mit einem Schaubild zum besseren
    Verständnis. Also keine Wohngemeinschaft und Steuerklasse diesbezüglich
    nicht relevant. Weiter ...

    Wenn ein Mitglied der BG erwerbstätig ist, bekommt ja dennoch die gesamte BG entsprechende Leistungen unter Anrechnung des Einkommens.


    ... Erklärung und das können wir dann als erledigt betrachten. Weiter .....

    Was steht als Begründung für die Rückforderung?


    Da gibt es keine Erklärung zu und deshalb ist es auch nicht zu beantworten, ob die Rückforderungen berechtigt sind und die Höhe korrekt.

    Wir stellen fest, dass für eine korrekte Aussage zu der Fragestellung
    konkretere Aussagen benötigt werden.

  • ohne Vorwarnung.. 2014
    Aufhebung Erstattung Zahlungsaufforderung
    an alle der BD extra Inkasso Rechnungen mit
    unterschiedlichen Rückforderbeträgen
    weil einer versucht hat aus Hartz4 rauszukommen
    (der ist aber staatlich als Stkl.1 Junggeselle / Einzelperson eingetragen!)
    und dann kommen Inkasso Jobcenter Briefe mit Fristen an alle

  • Moment dann ist der beim Jobcenter wie zwangsverheiratet und beim Finanzamt Einzelperson Junggeselle Stkl.1 mit
    weiteren nicht anerkenbaren Zwangsabgaben belastet, die uns jetzt ohne jegliche Vorwarnung über Jahre zurück
    das Rückgrat brechen.

  • Hallo,

    wenn jemand zuviel Leistungen erhalten hat, kann man kaum etwas von "Zwang" schreiben, wenn es zu Rückforderungen kommt. Und ganz ohne Vorwarnungen kann ich mir auch nicht vorstellen, denn es muß ja irgendwann einen entsprechenden Änderungs- oder Aufhebungsbescheid gegeben haben.

    Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, kannst Du mit einem Beratungsschein vom Sozialgericht einen Fachanwalt mit der Prüfung der Rückforderung beauftragen. Hier kommen wir nicht weiter, weil Du immer noch nicht konkret auf Rückfragen antworten willst.

    Gruß!

  • erklären Sie mal dem Finanzamt der Selbständige aus der Bedarfsgemeinschaft da, will keine
    Umsatzsteuern und Einkommensteuer zahlen.. (es sind ja nur freiwillige Abgaben zu leisten
    und keine Zwangsrücklagen bzw. Zwangsabgaben u. die BD hat ggf. einen Beamtenstatus)
    Es bedeutet der Versuch einer Person aus einer BD mit ordentlicher Arbeit rauszukommen
    ist schon xxxx und mit Schulden für alle Mitbewohner verbunden.

  • :!: Die Stellungnahmen vom TE lassen vermuten, dass hier keinerlei Wissen
    über SGB II Gesetzgebung besteht. Denn wir drehen uns hier im Kreis.
    Bei Überlesen der Antworten von @Corinna stellen wir fest, dass Alles
    ausreichend beantwortet wurde. Wenn sonst keine weiteren Auskünfte
    vom TE mehr kommen mit denen man arbeiten kann, können wir das Thema beenden. :!:

  • Hallo,

    erklären Sie mal dem Finanzamt der Selbständige aus der Bedarfsgemeinschaft da, will keine
    Umsatzsteuern und Einkommensteuer zahlen.. (es sind ja nur freiwillige Abgaben zu leisten

    gegenüber dem Finanzamt sind keine "freiwilligen Abgaben" zu leisten, sondern bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die vorgeschriebenen Steuern. Ob ein Selbstständiger keine Steuern zahlen will, ist dabei vollkommen unerheblich.

    Und vor allem - das alles hat nichts mit dem ALG II zu tun, genau so wenig wie die Steuerklasse irgendwas mit einer Überzahlung und Rückforderung des Jobcenters zu tun hat.

    Tut mir leid - aber ich werde aus Deinen Texten beim besten Willen nicht schlau.

    Gruß!

  • OK trotzdem vielen Dank für die hilfreichen Infos..

    ps: hab nur mal überlegt, wenn diese Zahlungen an FA nicht beim JC als Minus angerechnet werden,
    dann geht der Schuss aber richtig nach hinten los und schlägt bei der BD als Überzahlung / Reichtum auf

  • Hallo,

    mal abgesehen davon, daß Du nun schon seit einiger Zeit von einer BD redest (und keiner weiß, was Du damit meinst): Steuern bei Selbstständigkeit werden bei dem Finanzamt nicht bei einer geringfügigen Selbstständigkeit erhoben. Hier gibt es i.A. eine Freigrenze von 17.500 € im Jahr, also 1.458 € je Monat. Und nein - fällige Steuern auf ein höheren Gewinn werden nicht unbedingt bei dem Bezug von ALG II berücksichtigt. Was nun nicht unbedingt irgendwas mit "Reichtum" zu tun hat. Ich hatte Dich mehrfach gebeten, den konkreten Grund der Rückzahlungsforderung zu nennen, was Du mehrmals negiert hast. Nun plötzlich eventuelle Steuerzahlungen als Grund für "Reichtum" und Rückforderungen zu bezeichnen, ist eher Deine Vermutung, aber offensichtlich keine Tatsache.

    Womit ich jetzt tatsächlich genug habe von diesem Thema - es bringt nichts, sich mit dem dürftigen Informationsstand und den immer noch nicht erfolgten Antworten weiter damit zu beschäftigen.

    Thema geschlossen.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!