Frage zur Bedarfsgemeinschaft mit Elternteil

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe bereits versucht mich ein wenig in die Materie einzulesen, konnte jedoch keine abschließende Antwort auf meine Frage finden, daher bitte ich nun euch um Rat.
    Zu meiner Situation:

    Ich bin aktuell 25 Jahre alt (werde nächsten Monat 26) und wohne derzeit mit meiner Mutter und meiner Schwester zusammen, da es mir finanziell nichtmehr möglich war meine eigene Wohnung zu halten.
    Nun endet mein Anspruch auf ALG I, weswegen ich gerne einen Antrag auf ALG II stellen möchte. Das Problem ist jedoch, dass ich meine Mutter hierbei nicht mit reinziehen möchte, sie ist berufstätig und bezieht Witwenrente und hat hierdurch bereits genug Huddel mit dem Finanzamt sowie mit der Halbwaisenrente meiner beiden Schwestern.
    Soweit ich das bisher verstanden habe ist das Einkommen und Vermögen meiner Mutter für meinen ALG II Antrag irrelevant, sobald ich 26 geworden bin.

    Da ich jedoch eine Generalvollmacht für das Konto meiner Mutter habe als auch andersherum, damit beispielsweise im Falle eines Unfalles der jeweils andere laufende Verbindlichkeiten bedienen kann, würde das Amt mir hier jedoch wieder unterstellen dass wir zusammen haushalten, oder nicht?

    Ich bin mir wirklich nicht sicher wie ich mich in der Sache verhalten soll, meinen Antrag auf ALG II erst im Mai zu stellen wenn ich 26 geworden bin könnte ich noch verkraften, aber um jeden Preis möchte ich vermeiden dass meiner Mutter hierdurch irgendwelche Nachteile oder Mehrarbeiten entstehen, insbesondere da sie selbst finanziell nicht besonders gut dasteht.


    Im voraus schonmal vielen Dank für eure Antworten!

  • Hallo Corinna,

    vielen Dank schonmal für deine Antwort!
    Das bedeutet für mich also dass ich, sobald ich 26 geworden bin, entweder besagte Vollmachten widerrufen müsste um als eigenständige Bedarfsgemeinschaft anerkannt zu werden? In diesem Falle wären für meinen Antrag dann meinem Verständnis nach nur meine Vermögensverhältnisse relevant, richtig?

    Alternativ fällt mir nurnoch die Möglichkeit ein auszuziehen, was aber meine finanzielle Situation weiter verschärfen würde und aus Sicht der Versichertengemeinschaft einfach nur lächerlich wäre, da dies zu noch höheren Kosten für die Allgemeinheit führt.

  • Hallo,

    die Vollmacht ist doch klar begrenzt auf Situationen, wie Unfall o.Ä., dass du FÜR deine Mutter Besorgungen erledigst. Allerdings darfst du nicht darauf zugreifen, um dir was schönes zu kaufen, oder? Wie verhält es sich nun?


    Die Altersgrenze liegt im Übrigen bei 25 und ich verstehe auch nicht warum du nicht vor deinem Umzug ALG2 aufstockend zum ALG1 beantragt hast.

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