Gestern Einladung zu Heute erhalten

  • Hallo da draußen, ich habe gestern Abend eine Einladung zu heute erhalten. Das Anschreiben ist datiert mit dem 29.03. , der Umschlag hat keinerlei Stempel, und der Brief selbst lag gestern Mittag, als die Post bereits durchs Haus gegangen ist, noch nicht im Briefkasten...
    Ich will jetzt auch keine X-Akte draus machen, aber es wirkt auf mich seltsam.

    Thema der Einladung ist die aktuelle berufliche Situation, also das Übliche. Mitzubringen sind Nachweise über meine Bewerbungsaktivitäten, d.h. ich werde meine geführte Liste mitbringen.
    Meine Frage ist: inwieweit darf das Gespräch vom im Brief genannten Thema abweichen?
    Ich bin eine unbequeme „Kundin“. Ich bin zwar höflich, weiß jedoch grundsätzlich über meine Rechten und Pflichten Bescheid und bin ich besonderen Situationen schon durchaus bereit gewesen, den Gang zum SG anzutreten oder mir anwaltliche Unterstützung zu suchen.

    Meine letzte SB erhielt (gerechtfertigt) 2 Dienstaufsichtsbeschwerden, Fahrtkosten wurden mir trotz Beistand während der Antragstellung auch noch nicht erstattet. Nun scheint meine SB wieder die zu sein, die ich vor dieser Dame hatte. Ich habe das Gefühl, dass mir wieder eine EGV aufs Auge gedrückt werden soll. Die Aktuelle (per VA) wurde im Januar mündlich verlängert mit der Aussage, dass sie ja zeitlich unbegrenzt gelte. Eine Unterschrift wurde verlangt, jedoch wurde von mir nichts eingereicht. Mein Anwalt für Sozialrecht riet mir den VA abzuwarten und dann mit den Unterlagen noch mal bei ihm vorzusprechen.
    Viele Grüße

  • Hallo,

    Hat niemand ein Idee?

    Natürlich hat die jemand. Allerdings habe ich keine Idee, warum jemand binnen 2 Stunden in einem ehrenamtlich und kostenlos geführten Forum eine Antwort erwartet und also auch noch nachfragt. :(

    lag gestern Mittag, als die Post bereits durchs Haus gegangen ist

    In Berlin werden die Briefe des Jobcenters i.d.R. nicht durch die Post versandt, sondern durch einen privaten Zustelldienst.Und diese haben keine feste Touren, weswegen sich der Zeitpunkt der Auslieferung auch nicht bestimmen läßt.

    Ich habe das Gefühl, dass mir wieder eine EGV aufs Auge gedrückt werden soll

    Wieso erwartest Du nun, daß wir hier wegen irgendwelche Gefühle Deinerseits antworten sollen/können? Natürlich kann es auch um die EGV gehen, was aber durchaus im Rahmen der Besprechung zur aktuellen beruflichen Situation erfolgen kann. Denn schließlich sopll die EGV ja genau eine Vereinbarung darstellen, was konkret unternommen werden soll, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.

    Meine Frage ist: inwieweit darf das Gespräch vom im Brief genannten Thema abweichen?

    Falls Du auf die EGV abzielst, wäre dies keine Abweichung. Siehe den vorigen Absatz.

    Gruß!

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