Bedarfsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft?

  • Hallo, ich habe da mal eine allgemeine Frage. Und zwar, wie sieht es aus wenn jemand mit ner anderen Person in einer Wohnung lebt und beide Alg2 beziehen. Jeder hat sein eigenes Zimmer, eine Person ist ü25 und eine u25, keine Verwandschaft oder Verschwägerung. Also man wohnt halt nur zusammen jedoch besteht sonst keine andere Zusammenarbeit. Und dann kommt das Jobcenter und behauptet man sei seit über 1 jahr zusammen oder verheiratet bzw ehe ähnliche Partnerschaft. Was wären den die Punkte bzw bezeichnungen für die 1. Situation und welche für die was das jobcenter behaupt zu wissen meinen ect?

    Geht man von beiden Bezeichnungen aus dem Titel aus, was wären beim bezug von alg2 den die gravierende Unterschiede? Also Regelbedarf und Miete wird doch bei beiden gleich viel/wenig bezahlt oder? Kenne mich leider nicht so gut aus hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

    Vielen dank schon mal

    Lg

    Stefan

  • Hi,

    bei einer eheähnlichen Gemeinschaft ist man ein Paar. D.h. man hat eine Liebesbeziehung, teilt sich Einkäufe, das Bett usw.. Wie in einer Ehe nur ohne den Trauschein oder Steuervorteile ;)
    Wenn du eine Beziehung hast und über ein Jahr mit deinem Partner zusammen lebst geltet ihr als eheähnliche Gemeinschaft.
    Falls ihr kein Paar seit werdet ihr als Wohngemeinschaft gewertet und jeder bekommt einzeln seine Bezüge. Und ja, einzeln bekommt man mehr, da man davon ausgeht, dass Einkäufe geteilt werden, ihr gemeinsam kocht und dadurch sich die Kosten senken. Wenn ihr euch als WG anmeldet, kann das natürlich vom Jobcenter überprüft werden. D.h. ein Wohnungsbesuch kann anstehen ohne vorherige Ankündigung (hatte ich schon einmal).

    LG

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