Sanktionierung trotz neuer Arbeitsstelle

  • Hallo,
    wie hoch sind meine Chancen, bei folgender Situation, mit einem Wiederspruch, Erfolg zu haben:
    mein Hartz 4 wurde um 30% sanktioniert, weil ich den Folgetermin eines “Gruppenvorstellungsgespräches” verschlafen habe.

    Beim nächsten Gespräch mit meinem Sachbearbeiter, sagte ich Ihm, dass ich mir das verschlafen (trotz der drei gestellten und klingelnden Wecker) nicht erklären konnte, ich aber unbedingt ein Arbeitsverhältnis an diesem Standort eingehen möchte und versuchen werde, mittels “Vitamin B”, besagtes Gespräch doch noch führen zu können. Dies zog sich länger hin als ich wollte, deshalb kontaktierte ich erneut meinen Sachbearbeiter und fragte Ihn, ob es möglich sei, nochmal irgendwie, mit dem für die Vorstellungsgespräche in dieser Firma zuständigem Menschen in Kontakt zu kommen… drei Tage später rief der Mensch mich an, ruckzuck Vertrag unterschrieben, jetzt habe ich den Job!

    In der Begründung für die Sanktion stand, dass ich zum besagten Termin nicht erschienen wäre (den ich verschlafen hatte) und ich von vornherein versucht hätte, das Beschäftigungsverhältnis nicht zu Stande kommen zu lassen.
    Ich habe mich weder geweigert, noch sonst irgendwie versucht dieses Beschäftigungsverhältnis NICHT zu Stande kommen zu lassen… im Gegenteil!

  • Das Problem ist, dass du aber dafür verantwortlich bist, dass du nicht dort warst. Verschlafen ist kein Grund nicht zu einem Termin zu erscheinen.

    Allerdings sind Sanktionen oftmals formal rechtswidrig, weil Rechtsbehelfsbelehrungen fehlen. Interessant ist auch die Frage, ob die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses verhindert wurde, wenn es nachträglich geschlossen wurde. Das widerspricht schon dem Wortlaut "verhindern".

    Ich würde hier Widerspruch einlegen und hinterher ggf. sogar klagen.

  • mein Hartz 4 wurde um 30% sanktioniert, weil ich den Folgetermin eines “Gruppenvorstellungsgespräches” verschlafen habe.

    Das klingt jetzt nicht so, als hätte es einen ordnungsgemäßen und hinreichend bestimmten Vermittlungsvorschlag gegeben?
    Einfach nur "Geh da hin sonst wirst du sanktioniert" reicht nicht aus.

  • Einmal @Casa zitieren der Ordnung halber!

    Das Problem ist, dass du aber dafür verantwortlich bist, dass du nicht dort warst. Verschlafen ist kein Grund nicht zu einem Termin zu erscheinen.

    Allerdings sind Sanktionen oftmals formal rechtswidrig, weil Rechtsbehelfsbelehrungen fehlen. Interessant ist auch die Frage, ob die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses verhindert wurde, wenn es nachträglich geschlossen wurde. Das widerspricht schon dem Wortlaut "verhindern".

    Ich würde hier Widerspruch einlegen und hinterher ggf. sogar klagen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!