Wohngemeinschaft - Rechnung der ARGE

  • Hallo Zusammen!

    Ich habe da eigentlich eine sehr simple Frage an Euch Experten. Aber erst mal zu meiner Situation. Ich wohne noch bei meiner Mutter mit meinen 25 Jahren. Ich war schon länger auf Suche nach einer Solobude für mich. Ich muss aber sagen, dass es recht schwierig ist, was vernünftiges zu finden. Ich finde es einfach nur dreist, dass sich Vermieter überhaupt wagen Wohnungen abzubieten, die total verschimmelt sind, Türrahmen kaputt sind, Löcher in den Wänden haben etc. pp. In einem Zeitraum von 2 Monaten hatte ich 8 Wohnungen besichtigt, davon waren unglaubliche sieben Wohnungen so, wie ich es über mir schon beschrieben habe. Mal mehr, mal weniger dieser Ursachen. Und die andere Wohnung? Nun ja, die ist leider über den Satz und das war eine Knaller Wohnung, da wäre ich sofort eingezogen. Schade!

    Nun habe ich einen Kollegen der mich fragte, ob ich eventuell Lust auf eine WG hätte. Erst wollte ich das gar nicht, aber im nachhinein finde ich es dann doch gar nicht so verkehrt. Denn zum einen wird es kosten günstiger für uns beide und zum Anderen, wieso denn eigentlich nicht? Ich bin Solo, er hat 'ne Freundin, die Freundin kommt nur am Wochenende mal her, weil sie nicht in unserer Stadt wohnt. Außerdem wird er sowieso bald auf Tour sein (Berufskraftfahrer). Passt schon!

    Okay, denn mal zur Frage: Sicherlich wisst ihr, worauf ich hinaus möchte. Es geht um die WG. Wie hoch dürfen die Kosten der Miete inkl. Nebenkosten betragen? Wird die genauso berechnet, so, als wäre ich in einer Singlebude? Der Satz wäre dann bei 324 € NK inbegriffen bei einer Person. Mir geht's einfach um folgendes Beispiel: Er und Ich haben eine Wohnung gefunden, die würde mit Nebenkosten bei 600 € liegen, so dann teilen wir uns das natürlich auf, er 300 € und ich 300 €. Ich bin theoretisch im Satz und es sollte mir dann doch genehmigt werden oder nicht? Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob eine WG genauso berechnet wird, wie eine Singlebude. Wenn man logisch denkt, dann sollte ich im Recht sein.

    Ich habe viel recherchiert, aber genaues über die Kosten habe ich nicht gefunden. Es wurde nur davor "gewarnt", dass ich es beweisen muss, dass die Wohnung nur als WG und nicht als Bedarfsgemeinschaft genutzt wird. Also trennen der Lebensmittel, jeder hat ein eigenes Zimmer, also jeder kommt auf eigenen Kosten auf sich auf, was natürlich auch klar ist.

    Ich danke Euch für zahlreiche Antworten.

    Gruß

  • Das wird genau so berechnet, wie wenn du alleine wohnst, wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft bildet.

    Die bildet ihr aber nur, wenn ihr Partner seid. Davon gehe ich aber im Moment nicht aus.

  • im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.

    Danke sehr. Ja, natürlich doch. :thumbup:

    Das wird genau so berechnet, wie wenn du alleine wohnst, wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft bildet.

    Die bildet ihr aber nur, wenn ihr Partner seid. Davon gehe ich aber im Moment nicht aus.

    Ah, dann hat sich das ja alles fix geklärt. Nein, eine Bedarfsgemeinschaft ist natürlich nicht geplant. Danke dir für die simple schnelle Antwort. Ich war mir da eben nur nicht sicher, bevor ich mich mit dem Amt da rumschlage. Dann kann das Thema hier ja geschlossen werden oder ich schließe es selbst, wenn es die Möglichkeit dazu gibt. 8o8o

    Gruß

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