Saison-Job, Unterstützung vom Amt ?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich hätte da mal eine Frage, und eventuell kann mir da jemand von euch weiterhelfen.

    Ich habe die Chance auf einen Job, dieser wäre allerdings befristet bis August (Möglichkeit auf einen unbefristeten Vertrag ist gegeben).

    Jetzt kommen wir zum Puddels Kern. Der Arbeitsort ist St. Peter-Ording und ich komme aus Köln.

    Aktuell lebe ich in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter zusammen, und wir beziehen beide aktuell ALG II.

    Mein teil des Lebensunterhalt würde dann ja dementsprechend wegfallen, und diese könnte Sie ja nicht kompensieren.

    Ich könnte es allerdings durch meinen Verdienst relativ gut ausgleichen.

    Die Frage wäre jetzt, gibt es eine Möglichkeit das man in dem Falle etwas Unterstützung vom Amt zugesprochen bekommt ?


    Muss es den so weit weg sein ? Suchen Sie sich doch einfach etwas hier in der Umgebung !

    Damit rechne ich eigentlich, aber eventuell ist ja doch etwas möglich.

    Für jeden Hinweis bin ich sehr dankbar.


    Wünsch euch allen einen schönen Start in die Woche.

    Paddy

  • Wie alt bist du?

    Warum ist nach einem Saison-Vertrag die Möglichkeit auf einen unbefristeten Vertrag gegeben? Es liegt in der Natur von Saisonverträgen, dass sie eben nicht unbefristet sind.

    Wie hoch ist der Verdienst?

    Wie hoch ist die Miete?

    Wie viele Personen leben insgesamt in der Bedarfsgemeinschaft?

    Wie ist es mit Unterkunft am Arbeitsort geregelt?


    Wo du Arbeit aufnimmst ist deine Sache. Da kann dir niemand reinreden.

  • St. Peter-Ording und ich komme aus Köln.


    In den Küstenregionen ist St. Peter-Ording Touristik-Hochburg.
    Gehe davon aus, dass der Arbeitsvertrag nicht schlecht ist.
    Hätte allerdings die gleiche Frage, wie @Casa:

    Warum ist nach einem Saison-Vertrag die Möglichkeit auf einen unbefristeten Vertrag gegeben? Es liegt in der Natur von Saisonverträgen, dass sie eben nicht unbefristet sind.


    In St. Peter-Ording gibt generell befristete Saisonverträge.
    Warum läuft der Arbeitsvertrag nur bis August?

    Aktuell lebe ich in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter zusammen, und wir beziehen beide aktuell ALG II.

    Mein teil des Lebensunterhalt würde dann ja dementsprechend wegfallen, und diese könnte Sie ja nicht kompensieren.
    Ich könnte es allerdings durch meinen Verdienst relativ gut ausgleichen.


    Wo liegt das Problem? Du wohnst dort sicher, wie üblich, bei deinem
    Arbeitgeber als Mitarbeiter im Haus.?

  • Ich bin 22 Jahre Alt. Sollte man sich mit seiner Leistung über die Saison aufdrängen, so würde man keinen guten Mitarbeiter wieder wegschicken. Da kommt dann noch die Auftragslage zum gegeben Zeitpunkt hinzu.

    Der Verdienst läge bei 1900 Brutto. Die aktuelle Miete beträgt 620€. In der Bedarfsgemeinschaft leben zwei Personen
    Es wird eine Wohnung zur Verfügung gestellt, mit einer Miete in Höhe von 400€.

  • Du würdest wegen deines Verdienstes wohl aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen.

    Ich würde dir raten dem Jobcenter den Auszug aus der jetzigen Wohnung (kurz vor Arbeitsaufnahme) mitzuteilen. Ob und wann du ggf. zurückkehrst, bleibt ja dir überlassen.

    Andernfalls müsstest du deinen Mietanteil in Köln (Miete Köln geteilt durch 2) zahlen, deine Miete in St. Peter Ording zusätzlich noch dazu. Das macht wenig Sinn.


    Problem: Die Kosten der Unterkunft würden für deine Mutter womöglich unangemessen werden. Sie müsste dann zumindest neuen Wohnraum suchen und dies dem Jobcenter nachweisen. Finden wird sie wohl keinen in Köln. Das muss sie aber nachweisen.

    Falls du nach der Saison zurückkehren solltest, ist alles beim alten.


    Oder hat deine Mutter Einkommen und würde unabhängig vom Jobcenter werden?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!