Sanktionierung in der Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo liebe Leute,
    Ich würde mich über eure Meinungen und Erfahrungen zu meinem aktuellen Problem freuen und bedanke mich herzlich vorab.

    Ich bin seit diesem Monat im Alg2 in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Lebensgefährtin und meinen beiden kleinen Kindern.

    Ich habe eine Einladung bekommen um über meine berufliche Situation zu sprechen. In dieser wird mir schon eine 10 % Sanktion angedroht mit Verweis auf einen verpassten Termin vor einigen Tagen. Dafür habe ich nie eine Einladung bekommen.
    Meine Recherche ergab das das Jobcenter in der Beweislast bzgl Postzustellung ist. Wie sieht das in der Praxis aus? Ich meine da kann ja jeder kommen und behaupten keine Post bekommen zu haben. Da mich keine Schuld trifft sehe ich natürlich auch eine entsprechende Sanktionierung nicht ein. Abgesehen davon ist dies natürlich kein toller Start für das Verhältnis zum JC.

    Meine zweite Frage bezieht sich auf die Sanktionierung. Würden diese 10% auf meinen Anteil aus der Bedarfsgemeinschaft abgezogen werden oder auf die Gesamtsumme?

    Besten Dank für eure Antworten.
    Wenn Informationen fehlen trage ich die zeitnah nach...

  • Hallo,

    Ich meine da kann ja jeder kommen und behaupten keine Post bekommen zu haben.

    Im ersten Fall kann man tatsächlich "behaupten", daß keine Post angekommen ist, was ja tatsächlich passieren kann. Im Wiederholungsfall wird das Argument jedoch nicht mehr unbedingt hilfreich sein und das Jobcenter auch auf andere Zustellwege wie Einschreiben usw. umstellen kann.


    Würden diese 10% auf meinen Anteil aus der Bedarfsgemeinschaft abgezogen werden oder auf die Gesamtsumme?

    Gruß!

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