EGV bei gesundheitlichen Problem und Möglichkeit Erwerbsminderungsrente

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe einen Antrag auf Leistungen nach dem ALG II gestellt.
    Nun bat man mich zur Unterschrift einer Eingliederungsvereinbarung. Diese habe ich geschwärzt beigefügen wollen, jedoch ist immer die Dateigröße zu groß. Natürlich habe ich die EGV erst einmal mit nach Hause genommen. Würde diese EGV gerne auch auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen und mir die Meinung der Forumsmitglieder einholen, wenn ich wüsste, wie es sie einstellen kann.
    Ich bin zur Zeit in Behandlung bei meinem Hausarzt und es liegt auch ein Attest vor (Depressionen/Nerven, Reflux, extreme Müdigkeit/Konzentrationsmangel, Untergewicht/Bulimie, psychosomatische Schmerzen ( Fibromyalgie), Panikattacken und Fluchtgedanken). Ich war bereits zwei Mal wegen nervlicher Zusammenbrüche im Krankenhaus, aber das liegt schon einige Jahre zurück. Der ganzen Miesere liegen unter anderem viele schlimme Situationen aus der Kindheit zurück. Ich wurde gesellschaftlich nie akzeptiert, es fing mit Mobbing im Kindergarten an, ich wurde in den Schulpausen teilweise blutig geprügelt und beschimpft. Ich fühle mich gesellschaftlich seitdem ausgestoßen und bin daher nicht teilnahmefähig oder kann Vertrauen zu jemandem aufbauen. Ich bin auch überhaupt nicht belastbar und kann mit schwierigen Situationen nicht umgehen.

    Nun habe ich einige Fragen.
    Und zwar wie ich nun beim Jobcenter vorgehen soll.
    Beim Gespräch hat man mir gesagt, dass nun geprüft werden muss, ob überhaupt das Jobcenter für mich zuständig ist oder ob nicht Sozialhilfe/Erwerbsminderungsrente gestellt werden muss. Klar, man will mich natürlich gerne abschieben, damit andere Leistungsträger herangezogen werden können und das Jobcenter nicht zahlen muss.
    Da sich meine Zustände nicht bessern, werde ich nicht einmal drei Stunden täglich arbeiten gehen können.
    Man möchte mich daher amtsärztlich untersuchen lassen. Dies steht so auch in der EGV drin (Feststellung Gesundheitszustand).
    Sollte ich mich zum Amtsarzt übermitteln lassen?
    Und was geschieht, wenn dieser attestiert, dass ich nicht in der Lage bin, drei Stunden täglich zu arbeiten? Dann kann das Jobcenter doch die Hände reiben mich in die Sozialhilfe abschieben, oder? Das möchte ich ungerne.
    Ich bin am Überlegen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, was natürlich sehr schwierig und langwierig sein wird. Ich habe ja nicht einmal einen GdB gestellt in der Vergangenheit.
    Ich habe eine große Angst davor, in eine Reha zu müssen (was man vor Antragstellung ja tun sollte). Ich würde das nervlich nicht durchstehen, in einer fremden Umgebung und mit Menschen. Ich würde da Panikattacken bekommen und durchdrehen.
    Wie kann ich das meiner Sachbearbeiterin nun erklären zwecks Hinweis auf Erwerbsminderungsrente? Wie soll ich das Gespräch gestalten? Und was mache ich mit der EGV? Wenn ich nicht unterschreibe, erwirken die einen VA. Ich bin echt verzweifelt.

    Danke für das Zuhören und die Hilfe!

  • Hallo,

    Klar, man will mich natürlich gerne abschieben, damit andere Leistungsträger herangezogen werden können und das Jobcenter nicht zahlen muss.

    sorry - aber das ist Blödsinn. Wenn Du nicht erwerbsfähig bist, kann das Jobcenter Dich auch nicht in Arbeit vermitteln. Und das ist nun mal die Aufgabe eines Jobcenters.

    Sollte ich mich zum Amtsarzt übermitteln lassen?

    Sicher - ansonsten droht Dir eben die schon genannte Vermittlung in eine Arbeit.

    Dann kann das Jobcenter doch die Hände reiben mich in die Sozialhilfe abschieben, oder?

    Das Jobcenter wird sich nicht die Hände reiben, weil es dann für Dich absolut nicht mehr zuständig ist.

    Ich bin am Überlegen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen

    Sicher, das kannst und solltest Du machen. Was aber an der Sache mit dem Amtsarzt nichts ändert.

    Gruß!

    Ich habe eine große Angst davor, in eine Reha zu müssen (was man vor Antragstellung ja tun sollte)

    Auch das ist nicht richtig. Nach Antragstellung entscheidet vielmehr die Rentenkasse, ob eine Reha sinnvoll ist oder nicht.

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    danke für deine Antwort.

    Es ist in Ordnung, dass man mich zum Amtsarzt schicken möchte. Aber was ist denn nun mit der Frage zur Eingliederungsvereinbarung? Was soll ich da nun tun? Unterschreiben? Unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung?
    Muss ich selbst den Antrag zur Erwerbsminderungsrente stellen? Oder wird dies dann mit meiner Sachbearbeiterin gemacht? Soll ich ihr mitteilen, dass ich einen Antrag stellen möchte oder bringt mich das in eine schlechte Position? Läuft dann der Bezug des ALG II weiter?
    Und wenn die Rentenkasse entscheidet, dass ich in eine Reha muss? Ist das dann bindend?
    Und wenn diese es nicht für notwendig ansieht? Was unternimmt dann das JC?

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    Aber was ist denn nun mit der Frage zur Eingliederungsvereinbarung?

    da hier keiner weiß, was in der EGV steht, kann Dir das auch niemand beantworten.

    Muss ich selbst den Antrag zur Erwerbsminderungsrente stellen?

    Ja.

    Läuft dann der Bezug des ALG II weiter?

    Bis zur Entscheidung des Amtsarztes - ja.

    Und wenn die Rentenkasse entscheidet, dass ich in eine Reha muss? Ist das dann bindend?

    Ja, da andernfalls der Antrag abgelehnt werden wird. Rede darüber am besten mit Deinem behandelnden Arzt, denn dieser muß sowieso seine Meinung über Deinen Zustand an die RV schicken.

    Gruß!

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