Umzug - Fragen zu Kosten der Unterkunft

  • Hallo,

    Laut ersten mündlichen Aussagen seitens der Arbeitsagentur (ALGII) wird ein Umzug nicht genehmigt.

    warum?

    Im übrigen ist die Überschrift Deines Themas, nun ja, nicht unbedingt zielführend und hilfreich. "Dringende" "Hilfe" reklamiert hier jeder Nutzer für sein Problem.

    Gruß!

  • Ich kann dir nicht sagen ob die ARGE deinen Umzug übernehmen wird, da musst du vermutlich bei der Hotline anrufen und falls die dir nicht helfen einen Termin geben lassen.

    Aber zu Vorgehen beim Umzug kann ich dir was sagen:

    1. Bei deiner ARGE vorfühlen ob sie für einen Umzug aufkommen können.
    2. Wohnung suchen. Mietvertrag NICHT unterschreiben! aber aushändigen lassen, oder vom Vermieter einen Zettel aushändigen lassen dass du die Wohnung beziehen kannst mit den wichtigsten Daten aus dem Mietvertrag. also z.B. Größe, Dauer, Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten, Art der Heizung.
    3. Zur zukünftig zuständigen ARGE gehen mit diesen Daten und die von denen SCHRIFTLICH bestätigen lassen dass sie die Kosten der Unterkunft übernehmen würden. Das heißt die sagen dir ob du im Rahmen liegst.
    4. Mit diesem Schreiben zu deiner momentan noch zuständigen ARGE gehen und dort den Umzug einleiten. Sprich sämtliche Formalien klären. Wenn dein Umzug übernommen wird dann werden normalerweise die Kosten für ein Umzugsunternehmen und eventuell anfallende Doppelmieten übernommen.
    5. Sobald das durch ist kannst du den Mietvertrag unterschreiben.
    Falls zukünftige und momentane ARGE die gleiche sind kannst du dir Laufweg sparen, letztendlich ist wichtig dass der Mietvertrag nicht unterzeichnet wird bis der Umzug genehmigt worden ist. Wenn er genehmigt wird dann ist es kein Darlehen sondern eine Leistung.


    Musste evtl mal einen Gesetzestext finden welche Ansprüche du hast mit jemand anderem in eine BG zu ziehen.

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