Selbständigkeit beendet

  • Hallo

    Ich habe da leider ein Problem mit dem Amt für Arbeit und Soziales

    Ich habe 2017 (09/2017) meine Selbständigkeit (GbR) aufgegeben und beendet und dies dem Amt mitgeteilt.

    Man forderte mich dann auf eine Abschließende EKS auszufüllen inkl. aller Buchungsbelege und Auflistung der Einnahmen und Ausgaben. Ich habe dem SB dann mitgeteilt das ich ihnen die Kontoauszüge,BWA,EKS und die Buchhaltung zur Verfügung stelle.

    Man lehnte dies erst ab mit der Begründung ich solle die Einnahmen und Ausgabe inkl der Belege auflisten, nach lange hin und her habe ich dem SB verständlich gemacht das die Ausgaben und Einnahmen in der EKS ersichtlich sind und auf den Kontoauszüge und in der Original Buchhaltung erkenntlich wäre.

    Jetzt nach 8 Wochen erhalten ich eine Schreiben das ich wieder die Auflistung der Einnahmen und Ausgaben für den Leistungszeitraum 01.05.2017 bis 31.10.2017 einreichen soll und wenn ich dies nicht machen würde die Leistungen für den Zeitraum 01.08.2017 bis 31.12.2017 zurück zahlen muss.

    Zusätzlich möchte man dies noch für den Zeitraum 01.10.2016 bis 30.04.2017

    Die Selbständigkeit hat für den Zeitraum 01.10.2017 bis 31.12.2017 schon gar kein bestand mehr gehabt, warum fordert man dann Leistungen zurück wenn ich dem nicht nachkomme?

    Warum kann das Amt mit der Buchhaltung die fertig Sortiert nach Zahlungseingang und Ausgang und der EKS und BWA und Kontoauszüge die Sache nicht bearbeiten?

    Dazu kommt das man aufgrund der nicht abschließende Bearbeitung die Nebenkosten für 2016 nicht bezahlen will, unser Vermieter uns nun schon 2 mal angemahnt hat und langsam ungeduldig wird.

  • Hallo,

    wenn ich dies nicht machen würde die Leistungen für den Zeitraum 01.08.2017 bis 31.12.2017 zurück zahlen muss.


    offensichtlich hat der Bewilligungszeitraum am 01.08. begonnen. Grundlage für die Höhe des ALG II war dann die vorläufige EKS. Das Jobcenter hat nun eine endgültige EKS von Dir verlangt, um Deinen vorläufigen Bescheid in einen endgültigen umzuwandeln. Soweit ist das alles ganz normal.

    Wenn ich das richtig verstehe, siehst Du Dich aber nicht in der Lage, eine endgültige EKS zu erstellen. Dann wäre aber die Konsequenz tatsächlich eine Rückforderung für den gesamten Bewilligungszeitraum, denn das Amt geht dann davon aus, daß Du Deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren konntest. Von daher verstehe ich eigentlich nicht, warum Du die EKS nicht ausfüllen magst - oder habe ich das falsch verstanden?

    Die Selbständigkeit hat für den Zeitraum 01.10.2017 bis 31.12.2017 schon gar kein bestand mehr gehabt

    Hast Du denn den Gewerbeschein auch bei dem Gewerbeamt abgegeben bzw. dort das Gewerbe abgemeldet?

    Gruß!

  • Das Amt hat eine Abschließende EKS bekommen von mir :)

    Diese war wie gewünscht für die letzten 6 Monate Also von mitte 2017 bis zur Beendigung des Gewerbes inkl der Buchhaltung für Januar 2017 bis Ende der Selbständigkeit. Die BWA des Buchhalters wurde auch immer mit beigelegt und eben die Kontoauszüge. Mehr Einsicht kann man doch gar nicht haben?

    Es geht er darum das das Amt sich nicht damit zufrieden gibt das ich als Einnahmen und Ausgaben Belege die Buchhaltung und Kontoauszüge und BWA dort eingereicht habe.

    Sie wollen das ich die Belege Sortiere nach Einnahmen und Ausgaben und Monat.

    Allerdings gibt es für so was eine Buchhaltung und eine BWA wo dies ersichtlich ist, das Finanzamt kommt damit ja auch klar, ich bin also der Annahme das der SB nicht fähig ist diese zu lesen und Auszuwerten. Zumal Einnahmen und Ausgabe aus den Kontoauszügen ersichtlich sind.

    1 Jahr Buchhaltung nach Einnahmen und Ausgaben neu zu Sortieren das steht ja im gar keinen Verhältnis wir reden hier von 2 Ordner mit 500 Rechnungen pro Ordner plus den ganzen Kram neu Drucken/Scannen/Kopieren da die Original Buchhaltung ja nicht Zerstört werden darf falls das Finanzamt kommt.

    Ich verstehe leider nicht wo das Problem liegt Sie haben doch die EKS (Abschließende) erhalten von mir, die Einnahmen und Ausgaben sind doch auf den Kontoauszügen ersichtlich was will man hier nun mit 500 Sortieren Belegen bzw was ist dort ersichtlich was es in der Buchhaltung nicht gibt?

    Ja das Amt hat die Gewerbeabmeldung sofort erhalten von mir.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ayb2k (14. März 2018 um 11:11)

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