Sohn vermietet an Mutter

  • Der Sohn lebt in der Schweiz und kauft jetzt erst das Haus in Deutschland,weil die Mutter hier keine Wohnung bekommt.Der Sohn will nur das die Mutter eine anständige Wohnung hat.

  • er muss darauf achten, dass die Miete angemessen ist.
    Kann er es sich nicht leisten, die Mutter zu unterstützen?

  • Selbstverständlich sind auch erwachsene Kinder Ihren Eltern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, vor allem wenn diesen die Rente/Grundsicherung nicht ausreicht.

    Unterhaltsverpflichtung gemäß § 1611 BGB

  • Selbstverständlich sind auch erwachsene Kinder Ihren Eltern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, vor allem wenn diesen die Rente/Grundsicherung nicht ausreicht.

    Unterhaltsverpflichtung gemäß § 1611 BGB

    Schauen wir uns deinen zitierten Paragraphen doch mal an.
    Was hat das jetzt mit ALG II zu tun? Bitte vorher genau
    prüfen, bevor du Paragraphen zitierst.

    (1) 1Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. 2Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.
    (2) Die Vorschriften des Absatzes 1 sind auf die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern nicht anzuwenden.
    (3) Der Bedürftige kann wegen
    einer nach diesen Vorschriften eintretenden Beschränkung seines
    Anspruchs nicht andere Unterhaltspflichtige in Anspruch nehmen.


    :!: Bitte Eingangs-Thema genau lesen!

    Hier entsteht höchstens die Frage, ob die Mutter vom Sohn
    bereits unterstützt wird und um es klar zu sagen, der Hauskauf
    durch ALG II teil finanziert werden soll. Klingt hart, aber genau
    auf die Gedankengänge kann durchaus auch das JC kommen.

  • Jetzt weis ich schon einiges mehr möchte jetzt den genauen Ablauf schildern.Die Mutter lebte 25 Jahre mit ihrem Mann in Griechenland,als der Mann verstarb zog sie zu ihrem Sohn in die Schweiz.Die Schweizer Behörden akzeptierten keinen Aufenthalt (max 3 Mon) da sie kein Einkommen hat und schickten sie nach Deutschland.Sie kam in eine Herberge für Obdachlose und lebt seit 2 Jahren in Deutschland von Hartz 4.
    Eine Wohnungssuche blieb bisher erfolglos und somit kam der in der Schweiz lebende Sohn auf die Idee hier in Deutschland ein billiges Haus zu kaufen mit Finanzierung um es an die Mutter zu vermieten sofern das Jobcenter die Miete übernimmt.
    Die Frage :geht sowas überhaupt?

  • ein Haus für eine Person würde das Amt vermutlich nicht akzeptieren.
    Eine angemessene Wohnung vielleicht???????????????????

  • Hier entsteht höchstens die Frage, ob die Mutter vom Sohn
    bereits unterstützt wird und um es klar zu sagen, der Hauskauf
    durch ALG II teil finanziert werden soll. Klingt hart, aber genau
    auf die Gedankengänge kann durchaus auch das JC kommen.

    Das steht immer noch im Raum, Vermietung unter Familienangehörigen
    problematisch. Einem Alleinstehenden stehen maximal 50qm zu.
    Falls das JC keine Probleme machen sollte, :?: gibt es bei einem
    allgemein verbindlichen Mietvertrag nur die für den Wohnort angemessenen
    Kosten der Unterkunft und nicht mehr.

  • Jetzt nehmt euch mal bitte etwas zurück.


    Lebt die Mutter immer noch in der Obdachlosenunterkunft? Oder wie heißt die Unterkunftsforn genau?
    IdR. ist eine Obdachlosenunterkunft nicht dauerhaft bewohnbar. Daher die Frage.


    Erst müssen wir wissen wie und wo die Dame wohnt, dann können wir feststellen, ob der Plan mit der Wohnung insoweit aufgeht.

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