Einmalzahlung vergessen anzugeben

  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage.

    Wenn auf einer Gehaltsabrechnung eine Einmalzahlung (100 Euro Weihnachtsgeld) aufgeführt ist, welche aber direkt wieder als Abschlag abgezogen wurde und das Nettogehalt am Ende dem entspricht, was sonst auch jeden Monat ausbezahlt wurde, muss ich diese Gehaltsabrechnung wg. dem aufgeführten Punkt dennoch dem Jobcenter vorlegen? (Aufstockend ALG 2)

    Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen, wenn ich diese Gehaltsabrechnung nun mit fast 3 Monaten Verspätung vorlege? :(


  • Wenn auf einer Gehaltsabrechnung eine Einmalzahlung (100 Euro Weihnachtsgeld) aufgeführt ist, welche aber direkt wieder als Abschlag abgezogen wurde


    Abschlag wofür?

    Zitat von GuineaPig85

    muss ich diese Gehaltsabrechnung wg. dem aufgeführten Punkt dennoch dem Jobcenter vorlegen?


    Ja.

  • Danke schonmal für die schnelle Antwort.

    Ehrlich gesagt schreibe ich hier im Auftrag von jemand Anderem, der diese Fragestellung hatte. Allerdings dachte ich, es wird zu kompliziert, das nun noch vorab zu erklären, weshalb ich in der Ichform oben geschrieben hatte.

    Wofür die Abschlagszahlung ist...keine Ahnung ?( Muss ich nachfragen.
    Da steht halt: Weihnachtsgeld Netto: 100 Euro und direkt darunter
    Abschlag -100 Euro.

    Somit hat sich das Bruttoeinkommen geändert, aber nicht das Nettoeinkommen. Und deshalb wurde diese veränderte Gehaltsabrechnung nicht vorgelegt.

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