Rückforderung ALG II durch AfA aufgrund Aufhebungsvertrages

  • Hallo zusammen,

    ich brauche dringend mal einen guten Anwalt oder Rat. Hoffe es geht ohne ersteres. Mal sehn...

    Situation:
    Ich war unbefristet in einem Unternehmen (knapp 3 Jahre) bis zum Ende 2016 angestellt. Dummerweise hatte ich mich bereiterklärt,
    einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. War mein Fehler! Grund ist egal.

    Die Folge war natürlich eine Sperrzeit von 12 Wochen ALG 1
    Soweit ist alles noch ok.
    Mir wurde dann von den Mitarbeitern bei der "Agentur für Arbeit" geraten, falls kein Einkommen da ist, ALG2 (Hartz4) beim "Jobcenter" ( gleiches Gebäude, komplett anderes Amt ) zu beantragen. Da dieses ja für die Soziale Grundsicherung da ist (?!), dachte ich mir, ok. Bekommt ja jeder in Deutschland, ohne weitere Bedingungen.
    Gesagt, getan!
    Nach schier endlosen 3 Monaten und glaube 4 Vor Ort Terminen beim Jobcenter, wurde dann endlich der Antrag bewilligt. 3 Monate wurde mir ein verringerter Satz Hartz4 gezahlt,
    und danach nur noch eine Monatliche Aufstockung, meines dann geltenden ALG1, um 90 €
    Hier muss man dazu sagen, dass ich auf dem Antragsformular und in Absprache mit der Bearbeiterin aus der Leistungsabteilung, vermerkt habe, das ich eine Sperrzeit aus ALG1 habe, wegen eines Aufhebungsvertrages. Meines Erachtens war der auch in Kopie dabei.

    Da ich ab 16.11.2017 dann wieder arbeit hatte ergibt sich folgendes:

    ca. 3 x 300 € + 10 * 90 € = ca 1800 € insgesamt ( Genaue Zahlen müsste ich jetzt raussuchen )

    Und jetzt kommt es:

    Kurz vor Jahresende ( Danke Jobcenter ) bekam ich einen Aufhebungsbescheid mit einer Rückforderung des gesamten gezahlten Hartz4 in der Zeit ( 3500 € ),
    weil ich angeblich nicht auf eine Anhörung reagiert habe. Diese Ominöse Anhörung hatte als Thema den ursprünglichen ALG2 Bescheid.
    Nun das Paradoxe: Der Bescheid kam gegen Ende März zu mir nach Hause. Ich habe natürlich schon wochenlang auf diesen gewartet und jeden Tag den Briefkasten gecheckt.
    Dieser angebliche Termin zu dieser Anhörung soll noch gegen Anfang März, also vor dem Bescheid gewesen sein!! xxxxxxxxxxxxxxxx
    Da ich jedes Schreiben vom Amt sofort geöffnet hatte ist mir nie so ein Termin zugestellt wurden. Auch war ich wie gesagt 3 oder 4 mal nur wegen diesem Bescheid dort Vor Ort.
    Natürlich bin ich erstmal in Widerspruch gegangen aber da kam nur der Verweiß auf stumpfe Paragrafenreiterei.

    Also mal abgesehn, dass deren Berechnung vorne und hinten nicht stimmt ist bedenklich.

    Was ich in diesem Fall viel schlimmer finde, ist die Tatsache das mir erst Geld bewilligt wird, in dem Wissen das mir dieses garnicht zusteht, und dies im Nachgang zurückzufordern. xxxxxxxxxxxxx

    Ich heule sonst nicht so rum, aber da braucht man zum 2ten Mal im Leben Hartz 4, für nichtmal ein Jahr. Und soll es danach noch wieder zurückzahlen.
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    Hoffe ich habs halbwegs rübergebracht...

    Was soll ich nun tun. Mein Wideruf ist noch aktuell beim Amt, glaube aber die lehnen das einfach ab.

    Was kann ich noch tun? Muss da ein Anwalt ran?

    Bitte helft mir! 3500 € ist echt ne lächerlich hohe Summe.

    Bitte sachlich bleiben!
    Grace

  • Hallo,

    so richtig schlau werde ich nicht aus Deinen Angaben.

    Was für eine Rechnung soll das sein?

    ca. 3 x 300 € + 10 * 90 € = ca 1800 € insgesamt ( Genaue Zahlen müsste ich jetzt raussuchen )

    Weiter im Text:

    weil ich angeblich nicht auf eine Anhörung reagiert habe

    Eine Nichtreaktion auf eine Anhörung bedeutet nicht, daß ein Aufhebungsbescheid erlassen wird. Anlaß für einen solchen Bescheid ist vielmehr eine Vermutung des Jobcenters zu einer Sache, zu der Du Dich aus welchen Gründen auch immer nicht innerhalb der Anhörung geäußerst hast. Womit also die Frage im Raum steht, um was es nun konkret ging.

    Gruß!

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