Berufsbegleitende Weiterbildung und Arbeitslos mit Anspruch auf Arbeitslosengeld? Geht das und wie?

  • Hallo Community. Ich hoffe ich bin hier richtig reingerutscht:)

    Ich fange hier gleich von vorne an ohne direkt bei der Frage zu bleiben, um euch eine grobe Vorgeschichte zu erzählen, welche hoffentlich in irgendeiner weisse mich beschützen könnte mich als Schmarotzer abzustempeln oder Hasskommentare zu riskieren, um eine hilfreiche Antwort für mich zu bekommen.

    Ich habe in dem Raum vom 01.10.2015 und 07.07.2017 meine 3-jährige Ausbildung als IT-System-Kaufmann, verkürzt in 2 Jahren abgeschlossen und wurde dann erstmals arbeitslos.

    Aus einigen Gründen wollte ich nicht bei meiner Firma, in der ich die Lehre abgeschlossen habe bleiben und wollte mich erstmal neu finden, um mir einen passenden Job zu suchen. Leider fand ich vor Ort lediglich eine einzige Firma die zum Beruf passt und nachdem ich mich beworben habe, war die Stelle auch schon besetzt. Andere Firmen wären etwas weiter weg, aber nachdem meine Ausbildungsstelle ebenfalls 50km entfernt war, wollte ich nicht nochmal auf Ähnliches zugreifen.

    Nun da ich eigentlich Fachinformatiker Anwendungsentwicklung lernen wollte, mich aber mit meinem Realschulabschluss keiner nehmen wollte (schätzungsweise, kann natürlich auch andere Gründe gegeben haben) und nun gelernter IT-System-Kaufmann bin, wollte ich mich mit der IHK-Weiterbildung zum Software-Developer weiterbilden um ein Zertifikat in der Hand zu haben und die Chance zu ergreifen mich als Programmierer auf den Arbeitsmarkt zu stürzen, der sogar hier vor Ort sehr gefragt ist und meine Chance einen gewünschten Job zu erhalten drastisch erhöht.

    Aus meinen Erfahrungen mit dem Arbeitsamt in der Zeit vom 07.07.2017 bis zum 01.10.2017 habe ich eher schlechte Erfahrungen sammeln konnte. Zuerst bekam ich Jobvorschläge die zum größten Teil garnicht zu meinem Beruf passten. Ich bekam Vorschläge mich als erfahrener Administrator zu bewerben, mit der Begründung man muss sich nur ein bisschen mit Computer auskennen und das kannst du ja(nirgends im Stellenausschreiben so zu finden) und im Vorstellungsgesprächen ich als lustiger Bewerber bei den AGs durchkam, da ich hier selbstständig Server-Netzwerke einrichten müsste und ein bisschen PC ist da nicht drin. Als ausgelernter kann ich zwar einiges, aber lange nicht um ähnliches selbstständig ausführen zu können und schon garnicht mit Berufserfahrung. Dann musste ich mich bei einer Firma bewerben die zwar zum Beruf passt, ich aber zu 100% von einem Bekannten der dort seine Ausbildung macht weiß, das die eigentlich niemanden suchen und zudem ist es keine Firma zu der man umbedingt will( Schlechte Bezahlung, schlechtes Arbeitsklima und co.). Nebenbei hieß es vom Arbeitsamt - Zitat: 2 Bewerbungen die Woche reichen aus. - Ich habe 10-20 die Woche geschrieben, mich auch als Produktionshelfer beworben um etwas Geld verdienen zu können. Nach 2 Wochen dann der Schlussstrich. Geldsperre (bis dahin gab es auch noch kein Geld, da erste 2 Wochen), da ich mich bei der Firma, welche ohnehin niemand sucht, nicht beworben habe. Dann kam auch eine Maßnahme, ich soll mich bei einem Kurs 30km entfernt eintragen, wo ich lerne Bewerbung zu schreiben. Ich als Kaufmann soll lernen wie man mit Word umgeht und Bewerbungen schreibt? Ok. Hab ich mich nicht gemeldet und bin auch nie mehr zum Arbeitsamt gegangen und habe auf die paar € die ich bekommen könnte verzichtet.

    Zum 01.10.2017 habe ich selbstständig vorübergehend einen Job als Helfer in einer Druckerei finden können und bekomme im Monat ca. 2000 netto.

    Ich wohne mit 22 noch immer bei meinen Eltern mit meiner Freundin und habe gar keine Nebenkosten. Bis auf Auto-Versicherung, Kosten für Sprit und anderen Kleinigkeiten.

    Die 2500€ für die Weiterbildung habe ich also zusammen. Sonst konnte ich nicht viel ansparen, da mit einige unerwarteten Kosten in die quere kamen und bin seit einer Woche auch beim Kurs der IHK dabei. Von meinem Chef bekomm ich Freitags frei, da hier und am Samstag die Weiterbildung stattfindet = nebenberuflich.

    Zum 01.04.2018 läuft bei der Firma mein Arbeitsvertrag aus. Leider weiß ich noch nicht genau wie die Abschnitte der Weiterbildung genau fallen und kann meinem Chef nicht genau sagen wann ich „Frei“ bräuchte. Es könnte sein das es nebenberuflich vom 13.04 weitergeht oder im wöchentlichen Kursabschnitt zum 01.06 weitergeht. Das ist für meinen Chef auch bei einer 3-Schicht kaum planbar und er meinte: Wenn es erst im Juni weitergeht, dann bleib noch 2 Monate, aber wenn es bereits im April weitergeht nebenberuflich, dann wird es schwer realisierbar, da bei solchen flexiblen Arbeitszeiten wo ich hier und da frei bekomme wie es mir passen würde ihm die anderen Mitarbeiter sonst die Bude einrennen. Da ich glaube das der Kurs für den 13.04 genug Leute hat und es höchstwahrscheinlich dort weitergeht, bleibt mir nichts anderes übrig als den Vertrag auslaufen zu lassen.

    Und dann? Bin ich wieder zum 01.04.2018 arbeitslos und mach nebenbei meine Weiterbildung. Nun einen Arbeitgeber zu finden der mir hier und da frei geben kann wie es mir passt wird man wohl schwer finden. Mein jetziger macht das ja auch nicht mit. Die Weiterbildung ist zwar nebenberuflich ich muss jedoch Freitags von 16-21 Uhr zur IHK( nebenbei erwähnt 70-80km entfernt. Und Samstag von 7:30-16 Uhr. Abgesehen von der Anwesenheit bei der IHK möchte ich noch viel Zuhause lernen um am Ende nicht nur den Kurs zu haben sondern auch „was drauf haben“. Momentan mit Vollzeitbeschäftigung, Weiterbildung und Lernen komm ich nicht so klar und möchte das auf Dauer auch nicht. Nach 8 stunden Arbeit will man auch etwas Ruhe und nicht sofort nach der Arbeit lernen, dann Schlafen, dann vor der Arbeit etwas lernen und dann zur Arbeit. Wochenende gibts auch nicht da ich da Schule habe. Wäre da noch Sonntag. Wann mach ich was mit meiner Freundin, Freunden oder Familie? Teilzeit wäre hier gefragt, aber was anständiges nebenbei finden braucht auch seine Zeit und Aufwand. Bin an der Stelle jetzt auch etwas Faul und von Arbeitsamt erwarte ich nicht das die was finden. Ich brauche eben Geld für Sprit und Selbstverpflegung + kleine Autonebenkosten die so anfallen.

    Ich habe mich etwas erkundigt und wollte dreist folgenden Weg einschlagen: Wochenende Schule - Rest Arbeitslos/Lernen/eigene Programmierprojekte machen (Bezug auf Arbeitslosengeld müsste da sein). Ca. November bin ich mit Weiterbildung fertig. Die Arbeitslosigkeit muss aber nicht so weit gehen.

    Ich kenne Leute die monatelang arbeitslos bleiben und Geld kassieren und ich bekam damals einfach eine Sperre. Da Frage ich mich wie machen die das?! Das kann ich doch auch und das mit Grund.

    Fragen:

    Ich habe ja in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet. Also müsste ich Arbeitslosengeld bekommen?

    Ich hatte in der lehre 600 brutto und nun als Helfer 3000 brutto. Demnach müsste ich ca. 750€ Arbeitslosengeld bekommen?

    Wie arbeitslos bleiben ohne Vollzeitstelle vom Arbeitsamt aufgedrückt zu bekommen? (Dann auch noch in Form von Zeitarbeit und Mindestlohn und für mich zeitlich ungünstig)

    Oder wie komplett Arbeitslos bleiben selbst ohne Teilzeit?

    Vllt. Habt ihr andere Tipps wie ich das anstelle. Aber zuerst bitte auf meine fragen bezogen.
    Für meine Schreibweise entschuldige ich mich schonmal. Bin am Handy und ist doch etwas länger geworden.

    Falls ihr neben einer Antwort ein passendes Forum hättet. Würde ich mich freuen dort mein Thema zu teilen. Da hier nach einer Frage das Thema abgehackt ist, ich aber eine Diskussion benötige.

    Vielen Dank schonmal für eure antworten :)

  • Das geht nicht.

    Es gibt kein Arbeitslos sein, ohne dass der Versuch er Vermittlung unternommen wird.

    Aber man kann arbeitslos sein, sich bewerben und bekommt dann, wenn die Arbeit nicht angenommen wird, eine Sperrzeit.

  • <p>
    </p>Und wie bekommen dann andere es monatelang hin? Bekommen die keine vermittlung?Was ist wenn mir der vorschlag nicht passt? Zb wenn gefordert wird zur zeitarbeit zu gehen oder wenn teilzeit erwünscht ist ich aber nur vollzeitstellen bekomme? Mir geht es eben darum das ich eben genug zeit zum lernen habe. Und mit vollzeit ist das einfach nicht so wirklich möglich. Ich habe sogar fitness hinschmeißen müssen um mehr zeit zu spaaren für das lernen. Klar das sind bedürfnisse und nicht zwingend nötig aber sonst kann ich nurnoch weniger schlafen um mehr zeit zu haben. Kann ich überhaupt wünsche äußern? Teilzeit und am besten für die und die Tage? Das ich die agentur so einschränke das ich kaum passende vermittlungen bekomme und deshalb zumindest paar monate arbeitslos bleiben kann?


  • wenn teilzeit erwünscht ist ich aber nur vollzeitstellen bekomme? Mir geht es eben darum das ich eben genug zeit zum lernen habe. Und mit vollzeit ist das einfach nicht so wirklich möglich. ... Kann ich überhaupt wünsche äußern? Teilzeit und am besten für die und die Tage?


    Du kannst gegenüber der Agentur für Arbeit angeben, dass du zukünftig nur Teilzeit arbeiten möchtest. Dadurch vermindert sich aber dein ALG I-Anspruch (§ 151 Abs. 5 SGB III).

    Zitat von junior246

    Und wie bekommen dann andere es monatelang hin? Bekommen die keine Vermittlung?


    Ich behaupte mal, dass die Meisten nicht freiwillig monatelang arbeitslos sind.

    Zitat von junior246

    nun gelernter IT-System-Kaufmann bin, wollte ich mich mit der IHK-Weiterbildung zum Software-Developer weiterbilden


    Warum suchst du dir keine Weiterbildung, die mit Schüler-BAföG oder Aufstiegs-BAföG gefördert werden könnte?
    Da du erst 22 bist, würden deine Eltern während der Weiterbildung sogar noch Kindergeld für dich bekommen.

  • Zusätzlich noch die Info:

    Zwar mag das bei ALG1 gehen, dass man sich 20h/Woche vermitteln lässt, allerdings kommt hier dann aufstockend ALG2 in Betracht, was zum Lebensunterhalt vermutlich benötigt wird.

    In jedem Falle sind aber die Vermittlungsbemühungen notwendig, um ALG1 zu beziehen.

    Bei 40h/Woche gibts etwa 750 €, bei 20h/Woche, weil man nur halbtags arbeiten will, gibts nur etwa 375 € ALG1.

  • Zwar mag das bei ALG1 gehen, dass man sich 20h/Woche vermitteln lässt, allerdings kommt hier dann aufstockend ALG2 in Betracht, was zum Lebensunterhalt vermutlich benötigt wird.


    Mit ALG II hätte er aber wieder das Problem, dass man versuchen wird, ihn auf Vollzeitstellen zu vermitteln. Das Jobcenter berücksichtigt Teilzeitwünsche nur, wenn z.B. gesundheitliche Gründe gegen eine Vollzeittätigkeit sprechen.
    Vermutlich wird man ihn sogar auffordern, sich bei der Agentur für Arbeit für die Vermittlung auf Vollzeitstellen zur Verfügung zu stellen, um die Bedürftigkeit zu vermeiden bzw. zu verringern.

    junior246: Weder ALG I, noch ALG II sind als Ausbildungsförderung gedacht. Dafür gibt es andere Leistungen.

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