Kein Geld für Miete und Nahrung im April - ALG II nach Kündigung Probezeit

  • Hallo liebes Forum!

    Ich hätte mal eine Frage zur Antragstellung für ALG 2.

    Und zwar wurde ich jetzt leider am letzten tag meiner Probezeit gekündigt und folglich musste ich mich heute gleich vorstellen beim Jobcenter.

    Mein Letzter Arbeitstag ist der 13.3. Ich habe mein Gehalt immer erst am Ende des Monats bekommen, sprich ich hab am 1.09 angefangen und am 1.10 mein erstes Gehalt bekommen.

    Nun frage ich mich wie es nächsten Monat ablaufen wird, bzw ab April. Da ich ja für diesen Monat dann nurnoch für die 13 Tage aus dem Monat März bezahlt werde. Dies reicht ja leider nicht für Miete + Nahrung für den ganzen Monat April. Im Jobcenter meinten die bloß Kein Anspruch ! Kein Anspruch! Auf einwenden meinerseits wurde der Tonfall mieser und ich habe dann einfach abgenickt und bin zur nächsten Station.

    Nun zu meiner Frage : Für welches Datum sollte ich den Antrag konkret stellen ? Muss ich wirklich mit dem Geld von den 13 Arbeitstagen den ganzen Monat April bestreiten ? Damit ist nichtmal die Miete gedeckt..

    Btw: Ab dem 9 April habe ich einen neuen Job, allerdings gibts das Gehalt ja dann auch erst im Mai.

    Mit Freundlichen Grüßen

  • Hallo nexxn,

    im März wird es noch ganz normal ablaufen, denn du hast den Februar noch vollständig gearbeitet und erhält im März dein vollständiges Gehalt, ich vermute, damit bist du noch nicht im Leistungsbezug, da es den Regelsatz übersteigt.
    Für den April wird du im Normalfall anteilig SGB II Leistungen erhalten, je nachdem wie hoch dein Gehalt für den Arbeitsmonat März ist. Hier kommt jetzt die Krux an der Sache, wenn du bis zum 13.03 mehr Geld verdient hast, als du Regelleistungen erhalten würdest für einen ganzen Monat abzüglich der Bereinigungen natürlich, so würde ein Antrag der ab dem 01.03.2018 gestellt ist zu einer Ablehnung führen, denn du wärst die nächsten 2 Monate nicht im Leistungsbezug. Hast du aber im März nicht genug für deinen Lebensunterhalt nach SGB II verdient, so ist es egal ob du den Antrag ab 01.03 oder 01.04 stellst.
    Um auf Nummer sicher zu gehen würde ich ihn aber ab dem 01.04 stellen, da du hier in keinem Fall was falsch machst, sollte sich am Ende herausstellen, dass dein Leistungsbezug erst im Mai beginnt erhälst du für den April eine anteilige Ablehnung und wenn er im April beginnt läuft alles ganz normal und richtig.
    Wenn du ab April schon wieder eine neue Einstellung hast, ist bei der Kündigung auch mehr keine Sanktion zu prüfen, denn Sanktionen sollten bewirken, dass die Leistungsbezieher schneller einen Job finden und in deinem Fall ist dies bereits erledigt. Es kann aber in deinem Fall natürlich passieren, dass du überhaupt keinen Anspruch hast, wenn du im ersten Job im März genug laut SGB II Leistungen verdient hast und im Mai von deinem neuen Job wieder genügend erhälst. Dies würde ich aber dennoch prüfen lassen und nicht einfach nur vom Empfang sagen lassen, denn hierauf hast du allgemein ein Anrecht.

    VG
    Asadz

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