Wohnung bis zur Mietobergrenze ja oder Nein

  • Hallo wir haben eine Wohnung im Haus, wo wir tauschen können. Wohnen momentan zu dritt in einer 2 Zimmerwohnung für 480€ Warm und würden gerne in die 3 Zimmerwohnung für 780€ warm umziehen. MOG liegt bei 626€.

    Nun haben wir eine Ablehnung erhalten, gleichzeitig steht drin, man könnte für die MOG umziehen dann in der Rechtsbelehrung wieder nicht. Irgendwie blicken wir das Schreiben nicht. Die Wohnung ist 70€ zu teuer und würden den Rest selbst zahlen.

    Wir haben ein Widerspruch per Mail abgegeben. Per Brief wurde der Eingang bestätigt, aber ich sollte es nochmal schriftlich oder per Niederschrift abgeben. Also bin ich hin und dann wurde mir die Niederschrift verweigert. Anschließend bin ich zur JC Rechtsberatung und die haben dann meine Niederschrift entgegengenommen.

    Anwalt werd ich mir nun auch aufsuchen, allerdings wollen wir nun wissen, ob wir da jetzt für die MOG umziehen dürfen oder nicht, da die Wohnung sonst auch weg ist. Den Rest werden wir dann über den Anwalt einklagen. Suchen schon seit 3 Jahren und das ist er die 2 Wohnung die wir besichtigen konnten, leider gibt es nichts bis zur MoG. Durch den kleinen Wohnraum, haben wir auch immer wieder mit Schimmel zu kämpfen.

    Wäre schön, wenn mal jemand drüber sehen könnte. Hab das schon mehreren gezeigt, aber entweder heißt das ja oder nein. Vielleicht ist hier jemand fit im Beamten Deutsch ;)

    Bilder nicht ausreichend anonymisiert
    und aus Datenschutzgründen gelöscht!
    Bitte beachten und lesen:
    Grace

  • Erstmal danke für deine Antwort. Das hab ich bemerkt, aber vermutlich eine etwas höhere Anpassung. Die Frau von der JC Rechtsberatung meinte, da könnte man schon gute Chance haben das es zum Vergleich kommt.

    Mir ist aber in erster Linie wichtig, wie der Brief nun zu deuten ist. Darf ich jetzt zur MOG umziehen oder nicht? Nicht das ich jetzt umziehe, aber nur die bisherige Miete gezahlt bekomme.

  • Das hab ich gerade als Nachricht erhalten.

    (Im schwarz bedrucktem steht es doch deutlich drin das bei Umzug nur die 626€ plus HK bezahlt werden und in der Rechtsbelehrung sagen sie, wenn sich die 626€ plus NK erhöhen, die nicht angemessen sind, wird nur die bisherige Miete von 626€ plus HK übernommen. Also keine Nachzahlung, Kaution usw)

    Jeder behauptet was anderes, das verunsichert mich total!

  • Hey Grace, das hab ich gelesen, aber ich werde daraus nicht richtig schlau. Im Ablehnungsbescheid ist das 3. Zimmer als ein wichtiger Grund für den Umzug aufgeführt, daher wurde auch der Teil bis zur MOG geschwärzt, dass hat mir die vom JC auch bestätigt, dass bis zur MOG gezahlt wird, aber nochmal schriftlich bestätigen konnte sie mir das nicht, da im Schreiben ja schon bestätigt wurde das nur bis zur MOG gezahlt wird.

    Da ich unterschiedliche Meinungen erhalte, wollte ich mir hier nochmal eure Meinungen zum Schreiben einholen.

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