Plötzlich Schwerbehindert und keine Wohnung

  • Meine Mutter ist Rentnerin, ihr Ehemann ALG 2 Empfänger. Sie kann durch Oberschenkelamputation nicht in ihre Wohnung zurück und befindet sich im Heim. Nun habe ich eine behindertengerechte Wohnung gefunden. Die Differenz zur derzeitigen Miete berträgt 50 Euro in der Unterstützung. Das Jobcenter hat diese Wohnung wg Unangemessenheit abgelehnt. Diese Wohnung hat knapp 50m2 und kostet 502 Euro warm. Ich weiss mit meiner Mutter nicht wohin. Hat jemand Antworten, was ich der Bearbeiterin noch argumentieren könnte. Danke

    Fragliche Berechnung des ALG 2

    Meine Mutter hat 900 Rente, 404 Euro Miete. Ihr Ehemann, ALG 2 Empfänger, bekommt 275 Euro vom Amt. Davon hat er 202 Miete zu zahlen, hat also 70 Euro im Monat zum Leben. Der ALG2 Rechner sagt mir, ihm stünden um die 700 zu. Oder sind 70 für den Lebensunterhalt korrekt?

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    Grace

  • Sollte Deine Mutter noch keinen Schwerbehindertenausweis haben, sofort beantragen. Ebenso Pflegestufe beantragen.
    Schwerbehinderte bekommen auch wohnungsmässig einen höheren Mietanteil. Zudem mit dem Ausweis kann man auch über das örtliche Wohnungsamt eine behindertengerechte Wohnung zugewiesen bekommen.
    Und nicht vergessen, evtl. einen sogenannten Pflegestützpunkt, falls in näherer Umgebung vorhanden, ansprechen.
    Auch der Soziale Dienst des Wohnortes kann weiterhelfen

  • Hallo Gabi, die Dame beim Amt erklärte mir, nur mit dem Zeichen aG würde sie in der Miete höher eingestuft. Das sie als außergewöhnlich Gebehindert eingestuft wird, ist fraglich. Mit einem Bein kann man noch laufen dash und sie wird nur ein G bekommen. Gestern war ich auf dem Rathaus, die Bearbeitung des Antrags dauert 6 Monate. Der MdK kommt erst, wenn sie wieder daheim ist. Im Heim wird sie nicht begutachtet. Habe alles gleich nach der OP (2.2.)beantragt und habe nicht mal eine Antwort auf Eingang bekommen. Außer von der Kasse wg des MdK, die Ablehnung der Reha und Prüfung der Notwendigkeit eines Rollis. jo

  • Wie alt ist die Frau?

    Kann sie denn mit Krücke laufen?

    In welcher Etage liegt die Wohnung? Aufzug? Treppenlift?

    Kann sie denn mit der Krücke laufen, raus gehen, Einkaufen, wenn die Wohnung im Erdgeschoss liegt?

    Gibt es ein ärztliches Attest über das fehlende Bein / die Oberschenkelamputation und bestätigt der Arzt wegen allgemeinem körperlichen Verfall Schwierigkeiten beim Gehen?


  • Fragliche Berechnung des ALG 2

    Meine Mutter hat 900 Rente, 404 Euro Miete. Ihr Ehemann, ALG 2 Empfänger, bekommt 275 Euro vom Amt. Davon hat er 202 Miete zu zahlen, hat also 70 Euro im Monat zum Leben. Der ALG2 Rechner sagt mir, ihm stünden um die 700 zu. Oder sind 70 für den Lebensunterhalt korrekt?


    Die ALG II Berechnung scheint korrekt zu sein.
    Deine Eltern bilden eine Bedarfsgemeinschaft, daher wird ein Teil der Rente deiner Mutter bei deinem Vater angerechnet.

  • Ja ich habe in diesem Rechner (hier auf der Seite)auch Bedarfsgemeinschaft angegeben. Und das Ergebnis war ein anderes. Deshalb stellte ich die Frage in den Raum...

  • Hallo Casa,
    Also, meine Mutter ist 71 J.alt. Nein sie kann nicht an Krücken gehen. Ihre jetzige Wohnung liegt in der 2. Etage, ohne Lift. Aus diesem Grund befindet sie sich derzeit im Heim. Jetzt kann sie mit Hilfe das Heim verlassen, sie sitzt im Rolli. Sie kann dann mal auf dem Hof verweilen, denn weiter kommt sie alleine nicht. Die Epikrise aus dem Krankenhaus habe ich dem Jobcenter beigefügt. Es reicht nicht, wenn die Wohnung im EG liegen würde. Das Laufen lernen mit Prothese wird lt Ärzten bis zu 1.5 J.dauern. Aus diesem Grund wird sie lange auf den Rolli angewiesen sein und die Wohnung die ich gefunden habe, ist eigentlich unabdingbar. Deshalb finde ich die Entscheidung menschenunwürdig. Von körperlichem Verfall würde ich jetzt nicht sprechen.

  • Ja ich habe in diesem Rechner (hier auf der Seite)auch Bedarfsgemeinschaft angegeben. Und das Ergebnis war ein anderes. Deshalb stellte ich die Frage in den Raum...


    Wenn ich die genannten Daten in den Rechner (hier auf der Seite) eingebe, erhalte ich als Ergebnis 282 €.
    Ich wüsste jetzt auch nicht, wo der Fehler liegen könnte. Es sind ja nur 2 Beträge und ein Häkchen anzugeben.

  • Das muss alles ärztlich attestiert werden, dass sie mit Prothese wieder laufen kann und ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung notwendig ist. Wobei man bei bis zu 1,5 Jahren überlegen kann, ob nicht zusätzliche Hilfen durch die KK / Pflegekasse in Anspruch genommen könnten, um die Dame ab und an aus der Wohnung zu schaffen.

    Daher sollte der erste Weg das Ansprechen der KK sein. Üblicherweise zieht auch eine vergleichbare Person mit ausreichend Einkommen wegen bis zu 1,5 Jahren Gehschwierigkeiten eher nicht gänzlich um.

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