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SGB II und Ausbildungsförderung
Inhaltsverzeichnis Seite
Bestimmte Auszubildende: grundsätzlich kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 7 Abs. 5 SGB II) ....................... 2
Überblick zu weiteren Geldquellen während einer Ausbildung ................... 3
Ist der Ausschluss von Auszubildenden mit dem Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar? .............. 4
A) Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ...................... 51. BAB-förderungsfähige Ausbildungen .................................. 5
a) berufliche Ausbildungen (bedürftigkeitsabhängige Azubi-BAB) ..... 5
b) berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB-BAB) .............. 52. BAB-förderungsfähige Personen .................... 6
3. Höhe der BAB ..................................... 7
a) Bedarf für den Lebensunterhalt ........... 7
b) Zusatzbedarfe für die Ausbildung .................. 84. Einkommensanrechnung bei der Azubi-BAB .................. 9
5. Zuständigkeit ...................................... 9
B) BAföG für Schüler und Studierende .................... 11
1. BAföG-förderungsfähige Ausbildungen ................... 11
2. Persönliche Voraussetzungen für den BAföG-Anspruch ............. 11
3. Höhe und Förderungsart .................................. 12
4. Zuständigkeit ..................................... 14
C) Wann haben Auszubildende Anspruch auf Arbeitslosengeld II? ................. 15
1. seit 01.08.2016: Ausbildungen, die nach dem SGB III förderungsfähig sind (ausgenommen die unter § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II fallenden Auszubildenden) ................. 15
2. Keine "abstrakt" nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung => SGB II-Leistungen möglich ...................................................... 16
3. Ausbildung dem Grunde nach BAföG förderungsfähig: grundsätzlich kein Anspruch ... 204. Die "Rückausnahmen" nach § 7 Abs. 6 SGB II ................. 22
Nr. 1 (Schüler, die unter § 2 Abs. 1a BAföG fallen) ......................... 22
Nr. 2 (in bestimmten Fällen Schüler + bei den Eltern wohnende Studierende) ........ 23
Nr. 3 (Abendschüler über 30 ohne BAföG-Anspruch) ................ 28
5. Die Ausnahmen für nichtausbildungsbedingte Bedarfe (§ 27 Abs. 2 SGB II) ......... 28
6. Darlehen als Ermessensleistung für Auszubildende (§ 27 Abs. 3 SGB II) ............ 31
a) besondere Härtefälle (§ 27 Abs. 3 Satz 1 SGB II) ................................ 31
b) Darlehen für Monat der Ausbildungsaufnahme (§ 27 Abs. 3 Satz 4 SGB II) ......... 35
c) Sonderregelungen zur Darlehensrückzahlung ................ 377. Härtefall-Leistungen für Schüler über 30 Jahren (§ 27 Abs. 3 Satz 2 SGB II) ....... 38
8. bis 31.07.2016 Zuschuss zu Unterkunfts+Heizungskosten (§ 27 Abs. 3 SGB II aF) ........ 39
9. bis 31.07.2016 Mietschuldenübernahme (§ 27 Abs. 5 SGB II aF) .............. 42
10. in Einzelfällen Anspruch aufgrund schriftlicher Zusicherung (§ 34 SGB X) ........ 44
11. Die Leistungen für Auszubildende im Sinn von § 7 Abs. 5 SGB II gelten nicht als Arbeitslosengeld II (§ 27 Abs. 1 Satz 2 SGB II) .................................... 44
12. Ausbildung und Sanktionen/Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten ... 44
D) Ansprüche für Kinder und Angehörige von Auszubildenden ................... 47
1. Kinder bis 14 Jahre ................................. 47
2. Kinder ab Vollendung des 15. Lebensjahrs .................... 47
3. Kosten für Realisierung des Umgangsrechts mit dem Elternteil ......... 47
4. Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II) ..................... 47
5. Aufteilung der Unterkunfts- und Heizungskosten erfolgt i.d.R. kopfanteilig .... 49
E) Kranken- und Pflegeversicherung bei SGB II-Bezug .................. 50
F) Höhe der Leistungen nach dem SGB II .............................. 52
1. Bedarfsberechnung ........................................... 52
2. Anrechnung von Einkommen ......................... 53
3. Anrechnung von Vermögen .................. 62G) Ausländische Studierende ................................. 63
H) Asylbewerberleistungsgesetz ..................... 63
I) Eingliederungshilfe für behinderte Auszubildende ................. 64
J) Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in ................ 66
K) Informationsquellen ........................................... 67
1. Literatur zum SGB II und SGB III ....................... 67
2. Internet ............................................. 68
3. Weitere Literatur ........................ 69
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