Anrechnung Einkommen aus Tätigkeit auf Honorarbasis

  • Hallo, ich habe die Möglichkeit, in Kürze auf Honorarbasis nebenbei etwas zu verdienen (monatlich ca. 400 Euro). Wieviel verbleibt mir davon nach Anrechnung durch das Jobcenter und muss ich dann für diese Einkünfte auch im Folgejahr eine Einkommensteuererklärung abgeben?
    Vielen Dank für hilfreiche Antworten :)

  • Da die Situation nicht ganz einfach ist, wegen der Vorgehensweise beim Amt, nochmals die besser formulierte Fragestellung:

    Meine Freundin bezieht ALG II und hat nun einen Nebenjob in Aussicht, dessen Einkünfte mtl. 400 Euro nicht überschreiten werden. Die Tätigkeit wird auf freiberuflicher Basis ausgeführt werden, d.h. pro Einsatz wird eine Rechnung gestellt. Es handelt sich um eine unregelmäßige Tätigkeit, d.h. sie wird nicht regelmäßig jeden Monat ausgeführt werden.Wie ist das dem Amt mitzuteilen? Die Änderungsmitteilung bezieht sich doch auf regelmäßige Nebeneinkünfte?Danke & Grüsse

  • Hallo,

    Die Änderungsmitteilung bezieht sich doch auf regelmäßige Nebeneinkünfte?

    nein. Schon die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit an sich ist zu melden, was dann dazu führt, die EKS auszufüllen. Bevor Du fragst: EKS ist die (vorläufige) Einkommenserklärung bei Selbstständigkeit.

    Gruß!

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