Schenkung und ALG II

  • Ein Hallo an die Wissenden,

    eine Freundin hat von einer Bekannten geerbt. Das Testament wurde vor 25 Jahren erstellt. Sie hatte die Erbschaft (vereinbarte Schenkung) vergessen.
    Nun hat die Bank das Erbe auf ihr Konto überwiesen und sie informiert.
    Meine Freundin bezieht Hartz 4. Sie will das Erbe der Arge melden.
    Das Erbe beträgt 12.000 € Ihr Hartz 4 Satz 760 €. Alleinlebend, Kinder aus
    dem Haus.

    1.Wie ist die genaue Berechnung der Arge?
    Sie muss sich selbst Krankenversichern. (148,19€ ?)

    2.Welche Freibeträge kann sie abziehen.
    In Netz steht 30 € monatlich Versicherungspauschale weil Einkommen, dann wieder 100 € Freibetrag wegen Einkommen ?
    Das Amt wird ihr für 6 Monate die Bezüge streichen.

    3.Kann sie nach Neuantragstellung die Restsumme als Vermögen geltend machen. (Bleibt unter Freigrenze), oder muss sie die Restsumme für Altersversorgung festschreiben ?

    4.Kann man Neuanschaffungen (Waschmaschine, Klamotten usw.) geltend machen ?

    5.Kann die Arge die Zahlung für 12 Monate einstellen ?

    Hab mal gerechnet
    12.000 Erbe, 760 Regelsatz, 30 Versicherungsfreipauschale, 148,19 Krankenvers.

    760 + 30 + 148,19 = 938,19 fiktiver Regelsatz ( Rund 938 )

    • Monat 12.000 – 938 = 11.062
    • Monat 11.062 = 10.124
    • Monat 10.124 =9.186
    • Monat 9.186 =8.248
    • Monat 8.248 =7.310
    • Monat 7.310 =6.372 6.372 Restsumme bei Neuantragstellung

    Oder rechnet die Arge mit 12 Monaten, dann:
    12. Monat 1.682 =744 744 Restsumme

    Vielen Dank im Voraus
    Total Unwissender

  • Das Geld wird auf 6 Monate aufgeteilt. Danach ist es Vermögen. Notwendige Anschaffungen können getätigt werden, solang es kein Luxus ist. Aber 6 Monate sollte sie mit dem Geld auskommen.

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